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Straftat oder nicht?

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    #31
    deine beiden fällchen fallen unter die antizipierte notwehr. Das heißt dass du dich bevor ein eigentlicher angriff stattfindet bereits verteidigst.

    es gibt dazu mehrere theorien die ich jetzt nicht alle nennen will. Such am besten über google, da solltest du alles dazu finden.

    Die prüfung scheitert allerdings oftmals daran, dass es ein milderes mittel gibt oder aber an der gebotenheit.

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      #32
      Zitat von Mad
      Zitat von eyes on u | Duke
      Alles in allem ist es aber eine absolute Frechheit wie Polizei und Justiz dazu Stellung nimmt.
      Das einzige was gesagt wird ist, dass man selbst so eine geringst mögliche Angriffsfläche für Diebe bieten soll. Das kann ja wohl nicht das Ziel des ganzen sein. Da muss es ja wohl andere Möglichkeiten geben. Leider geht man aber scheinbar nicht davon aus es an der Wurzel des Bösen zu packen.

      Meine Meinung allgemein bekannt, sobald Absicht nachgewiesen werden sollte, in einer Sache die unrecht ist müssten einfach allgemein viel höhere Strafen verhängt werden, sodass das Wort Strafe auch nicht an Bedeutung verliert.
      Also sobald ich einem Rucksackträger nachweisen kann, dass er absichtlich einen eventuellen Dieb schwer verletzen wollte, sollte es höhere Strafen geben ?

      Das Prinzip der geringstmöglichen Angriffsfläche ist doch gut !? Ist Aufrüstung denn denn die Lösung an der Wurzel des Übels ? So wie in den USA z.b. ?
      Selbstverständlich. Nur damit kein Missverständniss auftritt, ich meine Beweise. Also wenn bewiesen wird, dass du Vorbereitungen getroffen hast einen Menschen zu verletzten, der dir Dinge antun will, die eine Körperverletzung nicht gerechtfertigen, dann ja, es ist zu bestrafen. Nur wenn die Vorbereitungen aber auch genau dafür gedacht sind und genau der Fall nachgewiesen wird. Mir fällt grad auch nicht ein was dagegen sprechen würde, mal abgesehen von meiner Meinung.

      Klar ist das Prinzip ne gute Sache, aber lange keine Lösung. Und die Aufgabe der Justiz/Polizei ist nun mal das Problem zu Lösen und dafür auch ein paar § zu schaffen, die nicht so Lücken haben wie die aktuellen. Aber es kommt mir so vor als würde man daran gar kein Interesse haben. Das ist nun mal das, was ich nicht gut finde.
      Was du genau mit Aufrüstung meinst versteh ich nicht, wie es in der USA läuft weiss ich nur zu grob.

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        #33
        sowas geht nur in amerika

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          #34
          Zitat von Der Ollie
          die sache dabei ist, dass es nicht unter notwehr i.s.d. § 32 StGB fällt, weil dafür ein gegenwärtiger angriff auf dein rechtsgut von nöten ist. in dem augenblick, in dem du die nägel (oder was auch immer) in den rucksack füllst, gibt es noch keinen angriff.
          ist zumindest bei selbstschussanlagen nicht maßgeblich, siehe antizipierte notwehr.

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            #35
            in amerika würdest du nichts kriegen, aber hier wohl fahrlässig :>

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              #36
              wegen solchen threads liebe ich rm :D:D

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                #37
                Zitat von Whatever
                Zitat von supri
                1. Fahrlässige Körperverletzung
                2. Fahrlässige Tötung

                Nebenstrafrecht ist auf ignore.
                1. bsp. auch wenn ich glas im rucksack habe ? das kann nicht sein. in meinen rucksack hat keiner reinzugreifen. und erst recht kein dieb.

                edit: supri, du alter schläfer. man sieht dich wochenlang nichts schreiben, aber dann BAM kommst du aus dem gebüsch geschossen und ownst alles weg. ich mag dich
                dein 1. kann man aber auskontern. Wenn du da gefährliche oder tötliche Sachen drin hast, hast du dafür Sorge zu tragen, dass keiner reinfasst.(bin mir sicher, dass du auch am Arsch bist, wrenns ein Dieb wäre. Wegen unverhältnismäßigkeit) Kann ja auch jemand drauffallen, ohne das Teil zu öffnen und sich dabei verletzen. Dann musst du auch dafür gradestehen denk ich

                ah oder einfach #20 :)

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                  #38
                  Zitat von Polizist
                  Würde dich dafür einbuchten du Schlingel. Grob fahrlässig wäre dieses Verhalten.

                  Ich habe ein Auge auf dich, mein Freund!

                  wie ich bei solchen posts immer das gefühl habe das leute die fake accounts genau für solche situationen erstellt haben und nur auf die passenden threads warten

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                    #39
                    also um es kurz zu machen, wäre kevin allein zu hause in der realität gewesen, würde kevin heute noch lange im knast sitzen aufgrund zahlreicher fahrlässiger verletzungs und tötungsversuche

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                      #40
                      Zitat von SteffenX
                      also um es kurz zu machen, wäre kevin allein zu hause in der realität gewesen, würde kevin heute noch lange im knast sitzen aufgrund zahlreicher fahrlässiger verletzungs und tötungsversuche
                      In Anbetracht seines Alters.. NEIN.

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                        #41
                        In amerika np

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                          #42
                          theoretisch verboten, aber wenn du es nicht übertreibst und man dir den vorsatz nicht nachweisen kann kein problem!

                          also vergiftete nägel und pumpgun gehen eher nicht, aber wenn du reißnägel in deinen rucksack tust ists halt sein problem, warum sollte man keine reißnägel im rucksack haben dürfen, denke nicht das die als gefahrengut gelten!

                          son system was den einbrecher in deiner wohnung einsperrt msste auch durchgehen, da du ja auch jemanden "festhalten" darfst der dich gerade bekaut hat, eben bis die polizei vor ort ist, von daher!

                          alles ne sache der argumentation und der beweise, wenn man dir kein vorsatz nachweisen kann, kommt halt höchstens fahrlässigkeit in frage!

                          sagen wir du hast nen küchenmesser im rucksack, weil du picknicken gehen willst, trägst den rucksack auf deinem rücken und der dieb schneidet sich die ganze hand auf, ist halt sein pech dann!

                          theorie und praxis in rechtsangelegenheiten sind halt wie tag und nacht, deswegen ist es ja so kompliziert :-)

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                            #43
                            Zitat von nik
                            Zitat von Der Ollie
                            die sache dabei ist, dass es nicht unter notwehr i.s.d. § 32 StGB fällt, weil dafür ein gegenwärtiger angriff auf dein rechtsgut von nöten ist. in dem augenblick, in dem du die nägel (oder was auch immer) in den rucksack füllst, gibt es noch keinen angriff.
                            ist zumindest bei selbstschussanlagen nicht maßgeblich, siehe antizipierte notwehr.
                            Was labersch du?

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                              #44
                              hab mal von nem fall gehört, wo einer nen einbrecher gekillt hat, obwohl dieser unbewaffnet war(hatte nur bissl werkzeug) und kein "kampf" stattgefunden hat. war in den USA, der kerl wurde für nen paar jahre (glaube es waren um die 5) eingebuchtet. übertriebene härte oder so heißt das im deutschen...

                              ich persönlich finde sowas aber auch zu krass, zb mit der pumpgun. musst ja ganz schön unter verfolgungswahn leiden wenn du dich so absicherst.

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                                #45
                                Zitat von JUNGAEE
                                hab mal von nem fall gehört, wo einer nen einbrecher gekillt hat, obwohl dieser unbewaffnet war(hatte nur bissl werkzeug) und kein "kampf" stattgefunden hat. war in den USA, der kerl wurde für nen paar jahre (glaube es waren um die 5) eingebuchtet. übertriebene härte oder so heißt das im deutschen...

                                ich persönlich finde sowas aber auch zu krass, zb mit der pumpgun. musst ja ganz schön unter verfolgungswahn leiden wenn du dich so absicherst.
                                in den meisten bundesstaaten bekommste dafür nen händedruck vom sheriff wenn du nen einbrecher abknallst egal ob er bewaffnet war oder nicht :)

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