Zitat von Whatever
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hups, überlesen ^^Zitat von VadagninDie Sachen sind aber mit Gift präpariert. Das ist dann doch eher unüblich und sehr wahrscheinlich auch verboten. Also nicht unproblematisch.Zitat von Whateveralso erstnam darf man hier nicht äpfel mit birnen vergleichen. deine beiden bsps divergieren stark auseinander.
Bsp Rucksack.
sehe ich als sehr unproblematisch an. kannst da im prinzip alles hineintun, was nicht ein verbotener gegenstand bzw eine waffe ist. könntest quasi genau so gut lauter glasscherben hineinpacken....wirkung wäre wohl selbige :)
nee, das geht natürlich dann nicht so einfach und unproblematisch. nehme das zurück.
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und glasscherben im Rucksack?
Was wäre, wenn man seinen Schmuckkasten unter Strom setzt?
Hat man nicht das Recht sein Eigentum (mit angemessenen Mittlen) zu schützen?
Pumpgun-Beispiel sehe ich ja noch ein, wie sieht es aber auch, wenn man z.b. sein haus so präpariert, dass ein Einbrecher nicht mehr rauskommt und ich dieses System einschalte wenn ich weiß, ich bin nur kurz weg. Fällt das dann unter Freiheitsberaubung?
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Nochmal zu dem mit dem Rucksack, es ist ja so...
Es darf dorf niemand reingreifen wenn du es nicht gestattest.
Du darfst aber auch noch lange nicht einen Reingreifer, dem du es nicht gestattet hast verletzten.
Wenn dir nun nachgewiesen wird, dass du mit Absicht Vorbereitungen getroffen hast jemanden zu verletzten wenn er einfach so in deinen Rucksack greift, dann bist du gebumbst...
Wenn mich jemand angreift darf ich noch lang nicht jemanden durch Notwehr töten. Das ist von Fall zu Fall eine zu krasse Reaktion (Notwehr). Genau wie du mit einer Körperverletztung zu krass auf das nicht gestattete Reingreifen in deinen Rucksack reagierst...
Alles in allem immer eine Sache der Beweislage, kann man es dir nachweisen oder nicht. Wenns nach mir ginge könnten Diebe ruhig verbluten vor Ort. Da hätte ich kein Mitleid.
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denke der fall mit den reißnägeln ist unproblematisch. wie das allerdings mit dem gift aussieht ist fraglich. sollten irgendwelche legalen substanzen im rucksack sein sehe ich da jetzt kein problem.
anders sieht es bei der waffe aus, da es fahrlässig ist (feuerwehrmann/polizist darf auch ohne deine erlaubnis bei gefahr im verzug in deine wohnung und du setzt ihn damit einem erhöhten risiko aus...)
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ach quatsch. wieso sollte er gebumst sein, wenn er sagt, dass die scherben für die abwehr unbefugter ist ?Zitat von eyes on u | DukeNochmal zu dem mit dem Rucksack, es ist ja so...
Es darf dorf niemand reingreifen wenn du es nicht gestattest.
Du darfst aber auch noch lange nicht einen Reingreifer, dem du es nicht gestattet hast verletzten.
Wenn dir nun nachgewiesen wird, dass du mit Absicht Vorbereitungen getroffen hast jemanden zu verletzten wenn er einfach so in deinen Rucksack greift, dann bist du gebumbst...
Wenn mich jemand angreift darf ich noch lang nicht jemanden durch Notwehr töten. Das ist von Fall zu Fall eine zu krasse Reaktion (Notwehr). Genau wie du mit einer Körperverletztung zu krass auf das nicht gestattete Reingreifen in deinen Rucksack reagierst...
Alles in allem immer eine Sache der Beweislage, kann man es dir nachweisen oder nicht. Wenns nach mir ginge könnten Diebe ruhig verbluten vor Ort. Da hätte ich kein Mitleid.
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@#23, weil das bgb Notwehr anders definiert, habs grad extra gegoogelt damit ich kein zeugs erzähle :)
und köperverletzung ist da nun mal übertrieben vor dem klauen von sachgegenständen...
ist irgendwie nachvollziehbar, aber mitleid hätte ich nicht mit leuten die absichtlich unrecht tun, egal um was es geht.
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nanana...eigentum ist ein recht hohes rechtsgut in DE. siehe artikel 14 ggZitat von eyes on u | Duke@#23, weil das bgb Notwehr anders definiert, habs grad extra gegoogelt damit ich kein zeugs erzähle :)
und köperverletzung ist da nun mal übertrieben vor dem klauen von sachgegenständen...
ist irgendwie nachvollziehbar, aber mitleid hätte ich nicht mit leuten die absichtlich unrecht tun, egal um was es geht.
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also die sache mit murat und achmet ist ja krass. hätte nie gedacht das murat wegen notwehr auf freiem fuß ist. wenn ich richter wäre, hätte ich ihm definitiv freispruch gegeben, aber das es auch in der realität so ist, hätte ich nicht erwartet.
Der Täter wollte dich killen, was ihm aber nicht gelungen ist, hast du eben auch das recht den Täter auch zu killen. Das aber nur, wenn waffen im spiel ist. Schlägerei zählt nicht, so sehe ich das.Zitat von eyes on u | Duke
Wenn mich jemand angreift darf ich noch lang nicht jemanden durch Notwehr töten. Das ist von Fall zu Fall eine zu krasse Reaktion (Notwehr).
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die sache dabei ist, dass es nicht unter notwehr i.s.d. § 32 StGB fällt, weil dafür ein gegenwärtiger angriff auf dein rechtsgut von nöten ist. in dem augenblick, in dem du die nägel (oder was auch immer) in den rucksack füllst, gibt es noch keinen angriff.
deshalb muss die sache unter den rechtfertigenden notstand aus § 34 StGB subsumiert werden. da findet dann eine sog. güterabwägung statt. das interesse des angreifers an seiner gesundheit wird mit deinem interesse an deinem eigentum abgewogen.
im fall einer selbstschussanlage oder sonstigen dingen, die zum tod des angreifers führen, überwiegt regelmäßig das leben des angreifers.
bei dingen, die zu körperverletzungen führen, muss individuell entschieden werden. es kann fallkonstellationen geben, in denen die strafbarkeit vollständig entfällt. trotzdem, und das ist eine wichtige angelegenheit, die beim § 34 StGB immer unter den tisch fällt, muss auch hier wieder eine zeitnähe zwischen vorkehrung und angriff (hier: gefahr) bestehen. d.h. im grunde, dass du begründeten anlass haben musst diese "vorkehrungen" zu treffen.
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Alles in allem ist es aber eine absolute Frechheit wie Polizei und Justiz dazu Stellung nimmt.
Das einzige was gesagt wird ist, dass man selbst so eine geringst mögliche Angriffsfläche für Diebe bieten soll. Das kann ja wohl nicht das Ziel des ganzen sein. Da muss es ja wohl andere Möglichkeiten geben. Leider geht man aber scheinbar nicht davon aus es an der Wurzel des Bösen zu packen.
Meine Meinung allgemein bekannt, sobald Absicht nachgewiesen werden sollte, in einer Sache die unrecht ist müssten einfach allgemein viel höhere Strafen verhängt werden, sodass das Wort Strafe auch nicht an Bedeutung verliert.
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Also sobald ich einem Rucksackträger nachweisen kann, dass er absichtlich einen eventuellen Dieb schwer verletzen wollte, sollte es höhere Strafen geben ?Zitat von eyes on u | DukeAlles in allem ist es aber eine absolute Frechheit wie Polizei und Justiz dazu Stellung nimmt.
Das einzige was gesagt wird ist, dass man selbst so eine geringst mögliche Angriffsfläche für Diebe bieten soll. Das kann ja wohl nicht das Ziel des ganzen sein. Da muss es ja wohl andere Möglichkeiten geben. Leider geht man aber scheinbar nicht davon aus es an der Wurzel des Bösen zu packen.
Meine Meinung allgemein bekannt, sobald Absicht nachgewiesen werden sollte, in einer Sache die unrecht ist müssten einfach allgemein viel höhere Strafen verhängt werden, sodass das Wort Strafe auch nicht an Bedeutung verliert.
Das Prinzip der geringstmöglichen Angriffsfläche ist doch gut !? Ist Aufrüstung denn denn die Lösung an der Wurzel des Übels ? So wie in den USA z.b. ?
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