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    Kurze Frage Thema Buchführung

    Steuern mal ausgeblendet.

    Es erfolgt eine Privatentnahme in höhe von 1000Euro.

    Privat an Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen. 1000Euro


    Soweit so gut.
    Beim Abschluss blick ich aber gerade nicht durch.

    Das Privatkonto wird übers Eigenkapitalkonto abgeschlossen.

    Eigenkapital an Privat 1.000Euro

    Das Konto "Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen" wird über das Gewinn und Verlustkonto abgeschlossen.

    Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen an GuV 1.000Euro

    Das GuV wird ebenfalls über das Eigenkapital abgeschlossen.

    GuV an Eigenkapital 1.000Euro

    Am Ende hab ich dann beim Eigenkapital z.B. stehen

    Soll :
    1.000Euro
    Saldo 50.000Euro

    Haben :
    Anfangsbestand 50.000Euro
    1.000Euro


    Im SBK (Schlussbilanzkonto) steht dann bei Eigenkapital 50.000Euro. Was ja nicht sein kann, da es obv. 49.000Euro sein müssten. Wo liegt der Fehler ?

    Danke im Voraus.

    #2
    obv. ist eigenkapital 50.000 EUR da du "EK" an "EK" buchst

    privatkonten und erfolgskonten sind unterkonten vom eigenkapital, deshalb ändert sich das EK in dem fall nicht

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      #3
      Ist mir ja klar.

      Nur wie vermeide ich das ? Angeblich sollen ja Privatentnahmen nicht Gewinnverändernd sein...aber sie tauchen ja trotzdem im GuV auf.

      /edit :
      Vielleicht einfach nur ein Verständnisproblem von mir. Eine Privatentnahme muss doch das Eigenkapital schmälern !? Wenn ich 1000Euro entnehme und verbrenne, hat die Firma 1000Euro weniger Kapital oder verstehe ich grundlegend irgendwas falsch ?

      Kommentar


        #4
        du buchst doch ein erfolgskonto im haben an "Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen" also geht dein gewinn im 1000 euro hoch, aber dein eigenkapital ändert sich nicht mit dieser buchung da du EK an EK buchst, was du vermeiden willst versteh ich nicht. und privatentnahmen tauchen auch nicht in der guv auf sondern nur erfolgskonten. aber das Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen konto ist ein erfolgskonto (erlös)

        wennde das entnimmst (zb per bank oder kasse) dann ja. aber in dem fall buchst du ein erlös der dein gewinn erhöht und somit auch dein EK

        also entnahme -1000
        erlös +1000

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          #5
          Alles klar, verstanden. War ein Denkfehler. Habe "Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistunge" aus irgendeinem Grund nicht als Erfolgskonto betrachtet.

          Danke dir

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