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Selbstständige Beschäftigung in den Semesterferien

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    Selbstständige Beschäftigung in den Semesterferien

    Moin,

    Als Angestellter darf man in den Semesterferien ja soviel arbeiten wie man will, weil das Studium immer noch vorrangig ist.
    Ich arbeite aber als freier Mitarbeiter (also selbstständig) in einer Baufirma. Darf ich pro Monat mehr als 400€ beziehen ohne dass sich meine Abgaben (Steuer, Versicherung) verändert?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    Kurzfristige Beschäftigung [Bearbeiten]

    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt

    Man geht vom 2-Monats-Zeitraum aus, wenn die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen pro Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als 5 Tagen pro Woche geht man bei der Prüfung der Kurzfristigkeit von 50 Arbeitstagen aus.

    Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind grundsätzlich keine Sozialabgaben zu leisten, jedoch sind die Umlagen U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage abzuführen. Außerdem ist das Arbeitsentgelt zu versteuern, entweder pauschal oder entsprechend den Angaben auf der Lohnsteuerkarte.

    -> Lohnsteuer holste dir dann mit der Steuererklärung 2012 zurück.

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      #3
      Gilt das auch für Selbstständige? Es liegt ja kein Vertrag vor!

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