Hallo,
gestern kam mal wieder ein netter Brief unserer Hausverwaltung, dass man doch gerne mal wieder die Grundmiete (Preis pro m²) erhöhen möchte. Wohne in dieser Wohnung jetzt seit über 4 Jahren und habe vor 1 1/2 Jahren schon mal einer Erhöhung zugestimmt. Die begründen das dann immer damit, dass der Preis pro m² laut Mietspiegel noch im Rahmen des Erlaubten ist. Diesesmal übersteigt der Preis jedoch zum ersten Mal den durchschnittlichen Preis pro m².
Kenne mich leider in diesem Bereich überhaupt nicht aus, ob das alles erlaubt ist, bzw. ob ich dem Ganzen nicht zustimmen kann. Steht nämlich dabei, dass wenn man nicht zustimmt, rechtliche Schritte eingeleitet werden oder so.
Weiß denn einer von euch, in welchen Abständen die Hausverwaltung den Mietgrundpreis erhöhen darf? Kann ich erfolgreich dagegen klagen?
gestern kam mal wieder ein netter Brief unserer Hausverwaltung, dass man doch gerne mal wieder die Grundmiete (Preis pro m²) erhöhen möchte. Wohne in dieser Wohnung jetzt seit über 4 Jahren und habe vor 1 1/2 Jahren schon mal einer Erhöhung zugestimmt. Die begründen das dann immer damit, dass der Preis pro m² laut Mietspiegel noch im Rahmen des Erlaubten ist. Diesesmal übersteigt der Preis jedoch zum ersten Mal den durchschnittlichen Preis pro m².
Kenne mich leider in diesem Bereich überhaupt nicht aus, ob das alles erlaubt ist, bzw. ob ich dem Ganzen nicht zustimmen kann. Steht nämlich dabei, dass wenn man nicht zustimmt, rechtliche Schritte eingeleitet werden oder so.
Weiß denn einer von euch, in welchen Abständen die Hausverwaltung den Mietgrundpreis erhöhen darf? Kann ich erfolgreich dagegen klagen?
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