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Mieterhöhung gerechtfertigt?

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    #16
    ist gerechtfertigt.

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      #17
      @Koi, du hast Recht, es sind Schönheitsreperaturen. Hab gerade mit der Verwaltung telefoniert.
      Kann man jetzt pauschal sagen, dass ALLE Räume komplett renoviert (z.B. gestrichen) werden müssen oder reicht es, wenn die Wände i.O. sind einfach Löcher zu füllen?

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        #18
        rm anwälte + rm polizei + ??? = $$$

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          #19
          Zitat von Treck_R-Fahr_R
          @Koi, du hast Recht, es sind Schönheitsreperaturen. Hab gerade mit der Verwaltung telefoniert.
          Kann man jetzt pauschal sagen, dass ALLE Räume komplett renoviert (z.B. gestrichen) werden müssen oder reicht es, wenn die Wände i.O. sind einfach Löcher zu füllen?
          Nach mehreren Jahren in einer Wohnung bekommt man eher schwer die Kaution zurück.
          Löcher stopfen alleine reicht natürlich NICHT, du musst natürlich auch ausmalen.

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            #20
            2 Jahre sind nun keine halbe Ewigkeit und außerdem sind die Wände in der Tat weitestgehend wirklich in einem top Zustand!
            Im Endeffekt seh ich's bloß nicht ein, eine Wohnung zu renovieren, die auch mit "gefüllten Löchern" übernommen wurde! Kratzer o.Ä. wäre ich schon bereit zu übermalen, bloß halt nich die komplette Wohnung.

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              #21
              ist es nicht so, entweder beim einziehen oder beim ausziehen streichen?

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                #22
                Einziehen wäre in diesem Fall ja wohl quatsch, du bewohnst es dann schließlich noch.

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                  #23
                  Grundsätzlich sagt die Rechtsprechung, dass Schönheitsreparaturen nur durchgeführt werden müssen, wenn objektiv Renovierungsbedarf besteht. D.h., wenn z.B. bei Einzug renoviert wurde und tatsächlich objektiv noch kein Renovierungsbedarf besteht, kann der Vermieter allenfalls - wie oben beschrieben - einen Anteil der notwendigen Renovierungskosten einfordern bzw. mit der Kaution verrechnen, vorausgesetzt, es ist so im Mietvertrag vereinbart und er legt dann auch einen entsprechenden Kostenvorschuss vor. Aber einfach pauschal nach den qm nen gewissen Wert ansetzen, das geht nicht.

                  Und wie gesagt, wenn die Schönheitsreparaturklausel an sich unwirksam ist musst Du sowieso nichts machen, wenn also z.B. drin steht, dass Du bei Auszug in jedem Fall renovieren musst, egal ob Bedarf besteht oder nicht.

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