y0,
SuFu hat leider nichts passendes ausgespuckt, ich hätte gerne (Aus Interesse) eine EINDEUTIGE und belegte Antwort, man hört so viel Gerüchte und Halbwissen.
Mal angenommen hat man etwas geraucht, das lässt sich (Zumindest hab ich das so gelesen, gehen wir mal davon aus, dass es stimmt, auch wenn ihr etwas anderes zu wissen meint)
- Im Blut ~ Je nach Intensität 6-24h
- Im Urin ~ Je nach Intensität 1-4 Wochen
- Im Haar ~ Kommt auf die Haarlänge an, bis sie halt weg sind
nachweisen. Ob die Zahlen stimmt sei jetzt mal egal. Gehen wir mal von 1 (kleiner Wert) bis 4 (großer Wert) Dübel aus.
Da stellen sich mir folgende Fragen:
1. Wie lange ist die Wirkung? Nicht die Nachweisbarkeit sondern faktisch das Gefühl des Breitseins, wie lange stellt das THC lustige Sachen mit einem an. Bei einem Menschen, der alle paar Wochen/Monate mal 1-4 Dübel an einem Tag raucht. Hab gehört mehrere Stunden (Maximal bis zum nächsten Morgen), also, dass sich die Wirkung in etwa mit der Nachweisbarkeit im Blut deckt.
2. Wann darf man wieder Auto fahren? Darf man a) 1 Monat lang nicht mehr Auto fahren (Urin)? Oder b) nur 24h (Blut)? Oder c) nur, solange die "Wirkung" anhält (Hab gehört mehrere Stunden, also wenn man Abends was raucht, wäre man am nächsten morgen wieder fahrtüchtig).
Persönlich denke ich, dass es eine Mischung aus b) und c) ist, aber wirklich juristisch sicher bin ich mir nicht. Dass man 1 Monat (Urin) nicht mehr fahren daf, kann ich mir nicht vorstellen, die Wirkung hält ja da schon lange nicht mehr. Allerdings könnte man es noch nachweisen, ergo könnte es auch sein, dass die Person gerade eben erst geraucht hat und nicht vor einem Monat.
3. Oder wird sich da nur aufs Blut verlassen? Also, dass man solange nicht fahren darf, solange das Zeug noch im Blut ist (Was sich ja in etwa mit der Wirkung deckt, also mit dem typischen "Kifferblick")
4. Falls man direkt nach dem Kiffen in eine Kontrolle geraten würde und man eben so aussieht, als hätte man einen geraucht, würde ja sicherlich kontrolliert werden. Blut oder Urin? Hab auch gehört, dass man das verweigern kann? Beides? Und dann eben auf dem Revier nachholen (Auch Beides) um Zeit zu schinden? (Falls die Nachweisbarkeit im Urin ausschlaggebend ist, bringt das ja auch nichts mehr).
5. Angenommen man hat um 14:00 geraucht und kommt um 22:00 in eine Kontrolle, (man wüsste aber woher auch immer, dass um 23:00 das Blut wieder sauber ist) möglicherweise ist nur noch ein ganz kleiner Rest im Blut nachweisbar, hier wäre es dann doch sinnvoll, den Bluttest rauszuzögern, damit man ihm um 23:01 auf dem Revier macht und sauber ist. Win? Oder kommt dann wieder der Urintest und fail?
6. Angenommen man hat am Montag geraucht und kommt am Mittwoch in eine Kontrolle, einfach so, und weiter angenommen, es würde ein Blut/Urintest gemacht werden, weil die Polizisten sich warum auch immer sicher sind, dass man breit/betrunken ist (Was nicht der Fall ist). Kann man den dann richtig verweigern? Weil man ja wirklich komplett nüchtern ist. Falls Nein: Angenommen im Blut finden sie nichts mehr, aber im Urin. Was würde dann passieren?
Falls meine Informationen mit der Nachweisbarkeitsdauer im Blut/Urin stimmen, ist vor allem die Frage, was passiert, wenn im Blut nichts gefunden wird, dafür aber im Urin noch THC ist, sehr interessant.
Hoffe jemand kennt sich da wirklich richtig gut aus (Bestenfalls mit Quellen).
http://cheezcomixed.files.wordpress.com/2011/01/992cbfeb-6104-4079-bdb4-0cbaa20a03ad.jpg
SuFu hat leider nichts passendes ausgespuckt, ich hätte gerne (Aus Interesse) eine EINDEUTIGE und belegte Antwort, man hört so viel Gerüchte und Halbwissen.
Mal angenommen hat man etwas geraucht, das lässt sich (Zumindest hab ich das so gelesen, gehen wir mal davon aus, dass es stimmt, auch wenn ihr etwas anderes zu wissen meint)
- Im Blut ~ Je nach Intensität 6-24h
- Im Urin ~ Je nach Intensität 1-4 Wochen
- Im Haar ~ Kommt auf die Haarlänge an, bis sie halt weg sind
nachweisen. Ob die Zahlen stimmt sei jetzt mal egal. Gehen wir mal von 1 (kleiner Wert) bis 4 (großer Wert) Dübel aus.
Da stellen sich mir folgende Fragen:
1. Wie lange ist die Wirkung? Nicht die Nachweisbarkeit sondern faktisch das Gefühl des Breitseins, wie lange stellt das THC lustige Sachen mit einem an. Bei einem Menschen, der alle paar Wochen/Monate mal 1-4 Dübel an einem Tag raucht. Hab gehört mehrere Stunden (Maximal bis zum nächsten Morgen), also, dass sich die Wirkung in etwa mit der Nachweisbarkeit im Blut deckt.
2. Wann darf man wieder Auto fahren? Darf man a) 1 Monat lang nicht mehr Auto fahren (Urin)? Oder b) nur 24h (Blut)? Oder c) nur, solange die "Wirkung" anhält (Hab gehört mehrere Stunden, also wenn man Abends was raucht, wäre man am nächsten morgen wieder fahrtüchtig).
Persönlich denke ich, dass es eine Mischung aus b) und c) ist, aber wirklich juristisch sicher bin ich mir nicht. Dass man 1 Monat (Urin) nicht mehr fahren daf, kann ich mir nicht vorstellen, die Wirkung hält ja da schon lange nicht mehr. Allerdings könnte man es noch nachweisen, ergo könnte es auch sein, dass die Person gerade eben erst geraucht hat und nicht vor einem Monat.
3. Oder wird sich da nur aufs Blut verlassen? Also, dass man solange nicht fahren darf, solange das Zeug noch im Blut ist (Was sich ja in etwa mit der Wirkung deckt, also mit dem typischen "Kifferblick")
4. Falls man direkt nach dem Kiffen in eine Kontrolle geraten würde und man eben so aussieht, als hätte man einen geraucht, würde ja sicherlich kontrolliert werden. Blut oder Urin? Hab auch gehört, dass man das verweigern kann? Beides? Und dann eben auf dem Revier nachholen (Auch Beides) um Zeit zu schinden? (Falls die Nachweisbarkeit im Urin ausschlaggebend ist, bringt das ja auch nichts mehr).
5. Angenommen man hat um 14:00 geraucht und kommt um 22:00 in eine Kontrolle, (man wüsste aber woher auch immer, dass um 23:00 das Blut wieder sauber ist) möglicherweise ist nur noch ein ganz kleiner Rest im Blut nachweisbar, hier wäre es dann doch sinnvoll, den Bluttest rauszuzögern, damit man ihm um 23:01 auf dem Revier macht und sauber ist. Win? Oder kommt dann wieder der Urintest und fail?
6. Angenommen man hat am Montag geraucht und kommt am Mittwoch in eine Kontrolle, einfach so, und weiter angenommen, es würde ein Blut/Urintest gemacht werden, weil die Polizisten sich warum auch immer sicher sind, dass man breit/betrunken ist (Was nicht der Fall ist). Kann man den dann richtig verweigern? Weil man ja wirklich komplett nüchtern ist. Falls Nein: Angenommen im Blut finden sie nichts mehr, aber im Urin. Was würde dann passieren?
Falls meine Informationen mit der Nachweisbarkeitsdauer im Blut/Urin stimmen, ist vor allem die Frage, was passiert, wenn im Blut nichts gefunden wird, dafür aber im Urin noch THC ist, sehr interessant.
Hoffe jemand kennt sich da wirklich richtig gut aus (Bestenfalls mit Quellen).
http://cheezcomixed.files.wordpress.com/2011/01/992cbfeb-6104-4079-bdb4-0cbaa20a03ad.jpg
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