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THC-Nachweisbarkeit (Fahrtüchtigkeit) RM-Anwäl

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    #16
    Zitat von hrsN
    warum willst du das wissen? deine fragen kann man garnicht wirklich beantworten weil das alles variiert, von der geschwindigkeit wie schnell dein körper das abbaut bis hin zu den methoden und der lust&laune der örtlichen polizei/staatsanwaltschaft.
    Bin ein sehr neugieriger Mensch. Frage auch nicht aus aktuellem Anlass, lediglich Interesse.
    Natürlich kann man es nie zu 100% beantworten, weil jeder unterschiedlich ist, aber bei paar Sachen hab ich jetzt mehr Durchblick und meinen Wissensdurst gestillt.

    Ich weiß jetzt, dass der Urintest vollkommen irrelevant ist, man ihn sowieso verweigern kann, es nur auf's Blut ankommt. Ich weiß, dass THC nach ~12h nicht mehr im Blut vorhanden ist bzw. die Menge dann so gering ist, dass einem nichts mehr passieren kann und man problemlos rumfahren kann und, dass es keinen Sinn macht, den Bluttest vor Ort zu verweigern.

    Mehr wollt ich nicht wissen ;)

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      #17
      Vollkommen irrelevant ist der Urintest nicht, auf der Grundlage des Urintest kann einem die Führerscheinstelle immerhin den Führerschein abnehmen, selbst wenn im Blut kein aktives THC gefunden wurde. Also aufpassen und immer den Urintest ablehnen, meistens sind die sowieso zu faul einen dann mitzunehmen. Wnn man natürlich voll drauf ist und die sehen das machts sowieso keinen Unterschied, dan wird man auch "nur" mit Bluttest bekommen was man verdient ;).

      Edit: THC ist nach 12h noch im Blut, wie schon geschrieben "aktives THC" 24 bis 48h und die Abbauprodukte, die auch noch eine Form von THC sind bist zu 4 Wochen bei Dauerkonsumenten. Nur wird nach Abbauprodukten beim Bluttest nicht gesucht.

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        #18
        "[...] mittlerweile haben sich jedoch die wissenschaftlich-technischen nachweismethoden erheblich verfeinert. spuren von cannabis können nunmehr auch lange nach der einnahme - unter umständen sogar nach mehreren wochen - im blut nachgewiesen werden. der nachweis kann also ohne weiteres (noch) zu einem zeitpunkt erfolgen, in dem höchst zweifelhaft oder sogar ausgeschlossen ist, dass noch gefährliche auswirkungen der zeitlich weit zurückliegenden dorgeneinnahme auftreten können. [...] das bverfg hat deshalb die vorschrift des §24a (2) stvg verfasungskonform so ausgelegt, dass sie nur dann greift, wenn die genannte mindestwirkstoffkonzentration von 0,1 ng/ml thc erreicht oder überschritten wird."

        wissenstest polizeiliches einsatzrecht
        aktualisierte und erweiterte auflage 2008

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          #19
          als würde man bei einer kontrolle einen urintest machen müssen. wischtest und fertig, oder halt direkt zur wache. da mag es uU zu einem urintest kommen, aber da eh eh nur der wirkstoff im blut zählt, bezweifel ich es einfach mal, dass irgend ein polizist im rahmen einer normalen verkehrkontrolle und darauf folgend (weil wischtest positiv oder man ihn ablehnt) einer mitnahme zur wache einen urintest anweist. anders mag es ausschaun, wenn man mpu machen muss...

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