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§355 BGB klärt, dennoch etwas genauer überlegen...
edit: weil ich so nett bin :)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
greift aber nicht
es sei denn der vertrag fällt unter "verbundenes geschäft", aber ich bezweil sehr sehr stark, dass sein vertrag darunter fällt. naja.. ich bin mir absolut sicher, dass er nicht darunter fällt.
rechtlich also keine chance, kannst also nur hoffen
sowieso eine sehr clevere aktion gewesen von dir...
@CRZ-
alles klar, danke für die berichtigung.
generell sollte man sich eh sicher sein, wenn man so nen vertrag eingeht.
verkauf das smartphone einfach und zahl den restbetrag ab, dann machste eben minimalen verlust, aber den musste auch zahlen für so ne "geniale" aktion...lehrgeld und so
Ich mein, die reiben sich doch die Hände nach Leuten wie dir.
220 und 40/Monat, obgleich sies eigentlich gar nicht brauchen.
da läuft denen der Geifer doch schon ausm Maul...super Geschäft für die lol.
also ich glaube, dass du nen 14 Tägiges Rückgaberecht hast.
War bei mir auch so, weil ich extra nachgefragt habe, wie es mit Rückgaberecht ausschaut, weil ich den Vertrag erst testen wollte. Zu mir hat es geheisen, dass ich die 14 Tage dann halt hab. War bei TMobil.
Mir hatte damals Vodafone gesagt das ich 14 Tagelang zurücktreten kann. Hatte Vertrag im Laden abgeschlossen. Vertrag nochmal gründlich lesen oder in den Laden gehn.
jo, müsstest auf irgendnem blatt auf jedenfall ne widerrufsbelehrung oder sowas haben, da sollte das dann drin stehen, denke aber immernoch, dass man wie in §355 BGB beschrieben 14Tage zurücktreten kann :)
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