Hallo,
ich habe eine Frage für alle, die sich etwas mit dem deutschen Recht auskennen.
Es geht darum dass meine Eltern sich nach über 20 Jahren Ehe getrennt haben und in den letzten 1 1/2 Jahren finanziell gut auseinander kommen wollten. Scheidung kam nicht in Frage, deshalb haben sich beide Parteien von unterschiedlichen Anwälten beraten lassen und schlussendlich einen Vertrag unterschrieben, so dass sie jetzt finanziell auseinander sind.
Der Punkt ist. Meine Mutter hatte am Anfang der Geschichte (Also im Januar 2010) 2 Beratungsgespräche á 1 Std. mit der Anwältin und bekam eine Rechung über 300, d.h pro Stunde 150 (ist auch i.O)
Seitdem gab es 3 weitere Gespräche á 1 Std, wo die Anwältin u.a. über den Vertrag geschaut hat und ein paar Kleinigkeiten verändert hat. Sie rechnete also mit einer Rechnung über etwa 450.
Nun fordert die Anwältin jedoch 2,5k und nennt als Begründung den Streitwert der Trennung.
Meine Mutter hat jedoch zu keinem Zeitpunkt irgendwas unterschrieben, dass sie die Anwältin in der Angelegheit vertreten soll, sondern nur "beraten" soll, sprich. nach Beratungsgesprächen verlangt. (Waren es ja auch, ging ja nicht vor Gericht oder so, der Vertrag wurde nur notariell beglaubigt)
Jetzt ist die Frage, inwiefern die Forderungen der Anwältin korrekt sind, da wie gesagt, nie eine Unterschrift getätigt wurde, sondern nur nach Beratungsgesprächen verlangt wurde und meine Mutter nie darauf hingewiesen wurde, dass es keine Beratung mehr ist, sondern eine Vertretung (Dann wäre eine Rechnung auf Basis des Streitwerts i.O. denke ich).
Meine Mutter hat natürlich bei der Anwältin angerufen und nach der Rechung gefragt, wurde jedoch abgewiesen und es wurde ihr gesagt, sie könne sich ja einen Anwalt nehmen, wenn sie die Forderungen nicht bezahlt.
Was meint ihr zu der Sache, oder fehlen noch weitere Infos zur Beurteilung? Wenn ja, einfach sagen, ich gucke ob ich sie bekomme!
Danke im Vorraus!
ich habe eine Frage für alle, die sich etwas mit dem deutschen Recht auskennen.
Es geht darum dass meine Eltern sich nach über 20 Jahren Ehe getrennt haben und in den letzten 1 1/2 Jahren finanziell gut auseinander kommen wollten. Scheidung kam nicht in Frage, deshalb haben sich beide Parteien von unterschiedlichen Anwälten beraten lassen und schlussendlich einen Vertrag unterschrieben, so dass sie jetzt finanziell auseinander sind.
Der Punkt ist. Meine Mutter hatte am Anfang der Geschichte (Also im Januar 2010) 2 Beratungsgespräche á 1 Std. mit der Anwältin und bekam eine Rechung über 300, d.h pro Stunde 150 (ist auch i.O)
Seitdem gab es 3 weitere Gespräche á 1 Std, wo die Anwältin u.a. über den Vertrag geschaut hat und ein paar Kleinigkeiten verändert hat. Sie rechnete also mit einer Rechnung über etwa 450.
Nun fordert die Anwältin jedoch 2,5k und nennt als Begründung den Streitwert der Trennung.
Meine Mutter hat jedoch zu keinem Zeitpunkt irgendwas unterschrieben, dass sie die Anwältin in der Angelegheit vertreten soll, sondern nur "beraten" soll, sprich. nach Beratungsgesprächen verlangt. (Waren es ja auch, ging ja nicht vor Gericht oder so, der Vertrag wurde nur notariell beglaubigt)
Jetzt ist die Frage, inwiefern die Forderungen der Anwältin korrekt sind, da wie gesagt, nie eine Unterschrift getätigt wurde, sondern nur nach Beratungsgesprächen verlangt wurde und meine Mutter nie darauf hingewiesen wurde, dass es keine Beratung mehr ist, sondern eine Vertretung (Dann wäre eine Rechnung auf Basis des Streitwerts i.O. denke ich).
Meine Mutter hat natürlich bei der Anwältin angerufen und nach der Rechung gefragt, wurde jedoch abgewiesen und es wurde ihr gesagt, sie könne sich ja einen Anwalt nehmen, wenn sie die Forderungen nicht bezahlt.
Was meint ihr zu der Sache, oder fehlen noch weitere Infos zur Beurteilung? Wenn ja, einfach sagen, ich gucke ob ich sie bekomme!
Danke im Vorraus!
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