Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

autowerkstattproblem

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    autowerkstattproblem

    hey bevor ich mir nen anwalt nehme wollte ich fragen was eure meinung ist.

    der meister der werkstatt sollte mir die klimaanlage reparieren, er hat das kuehlmittel aufgefuellt + ne dichtheitsprobe gemacht. 2 tage spaeter ging sie wieder nicht, er meinte es handle sich um n kleines loch was das geraet nicht entdecken konnte.

    er hat dann festgestellt dass das loch im armaturenbrett ist und konnte es somit nicht reparieren, ich soll trotzdem knapp 200 takken bezahlen??? O_o

    #2
    Hochgenommen würd ich sagen.

    Also eigentlich ist es ja so, dass du nur bezahlen musst was ausdrücklich besprochen war. Vielleicht kostet das Überprüfen ja 200 Euro :)

    Kommentar


      #3
      Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

      1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
      2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
      3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
      4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

      Kommentar


        #4
        Wenn er allerdings diese 200Euro als Stundenlohn ansetzt, weil er so lange gearbeitet hat (Armaturenbrett ausgebaut oder so), dann stehen deine Chancen allerdings schlecht. So seh ich das zumindest...

        Kommentar


          #5
          alles klar danke :) dann geh ich zum anwalt

          Kommentar


            #6
            Und wieder hat RM ein Problem gesolved ! :)

            Kommentar


              #7
              http://www.kanzlei-raupers.de/autorecht/publikationen/

              Für dich wichtig
              Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei dem Reparaturvertrag nicht um einen Werkvertrag handelt, bei dem ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, sondern um einen Dienstvertrag, bei welchem die Fehlersuche im Vordergrund stand.
              Und so steht das auch in jedem Lehrbuch.

              Du kannst gern zum Anwalt rennen, aber der wird dir nicht helfen können.

              Kommentar

              Lädt...
              X