Zitat von OllieWilliams
Zitat von unbot
jetz mal in allen details: er hat mich, unter versprechung eines noch nicht festen anteils am erlös, gebeten den artikel zu fotographieren und bei ebay so einzustellen dass er sonntag abends ausläuft. die daten für die beschreibung hat er geliefert, weiter hab ich auf seinen auftrag hin seine handynummer in der beschreibung angegeben, so dass sich potentielle käufer genauer informieren können (was auch welche getan haben). ich habe alles genau so gemacht wie er mir aufgetragen hat, hab also jeden teil unseres mündlichen vertrages erfüllt.
der endgültige käufer hat sich auch schon bei ihm gemeldet, wurde jedoch abgewimmelt.
es handelt sich nebenbei erwähnt bei den "daten für die beschreibung" um informationen wie beispielsweise "erstzulassung", d.h. informationen an die ich ohne ihn garnicht komme. weiß nicht ob das hilft, aber könnte ja sein.
der endgültige käufer hat sich auch schon bei ihm gemeldet, wurde jedoch abgewimmelt.
es handelt sich nebenbei erwähnt bei den "daten für die beschreibung" um informationen wie beispielsweise "erstzulassung", d.h. informationen an die ich ohne ihn garnicht komme. weiß nicht ob das hilft, aber könnte ja sein.
Was allerdings jetzt wieder sehr interessant wird, ist die Tatsache, dass du die ganze Zeit über auf seine Weisung hin gehandelt hast. Das könnte für deine Stellung als Bote sprechen (Den Unterschied zwischen Bote und Stellvertreter hatte ich ja schon erklärt. Der Bote überbringt nur eine vorgefertigte Erlärung, der Stellvertreter formuliert eine eigene, die aber dem Vertretenen gegenüber wirksam ist).
Wenn dem so ist, hast du keine eigene Willenserklärung abgegeben. Vielmehr hast du dem C die Willenserklärung des A überbracht. D.h. dass du nicht selbst einen Vertrag geschlossen hast und dem C also nicht zur Lieferung verpflichtet bist.
Allerdings ist die Willenserklärung vom Empfängerhorizont (also aus der Sicht des C) zu betrachten und da steigen wir leider wieder aus.. Denn für den C hast du mit deinem eBay-Account eine eigene Willenserklärung abgegeben.
Das Ergebnis wird auch nur noch durch den § 164 II bestätigt. Wird nicht deutlich, dass du in fremden Namen handelst, so hilft das nicht für die Anfechtung des Vertrages.
Wenn hier noch wem etwas einfällt, immer her.. Ich seh da nichts mehr, was man da rausholen könnte.
hilft es was, dass er bei der Auktion die Handynr. von A angegeben hat? Weil dadurch wird doch sozusagen klargestellt, dass er nur im Auftrag handelt?
Hab keine Ahnung von Jura / Recht o.ä., ist mir nur grade eingefallen
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