um was für einen gegenstand handelt es sich?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
rechtsfrage ebay stellvertreter
Einklappen
X
-
CRZ- -
Alles klar, habs jetzt auch verstanden. Die Sache ist aber, dass der Auftrag hier überhaupt nicht greift, wenn wir nach Ansprüchen des C suchen. Deshalb hab ich das wohl etwas verpeilt, weil ich gar nicht an sowas gedacht hab.
Und Ansprüche des A gegen B interessieren uns ja erstmal gar nicht, weil der A nach derzeitigem Stand nicht von C in Anspruch genommen werden kann. Es ist ja nichtmal ein Vertrag von A mit C zustande gekommen, weil B eigengeschäftlich gehandelt hat. Und selbst wenn wir den Auftrag annähmen: Inwiefern bringt uns das weiter? Nicht- und Schlechterfüllung? B kann doch an A immernoch erfüllen, weil A die Sache nicht verloren hat. B macht ne neue Auktion und A ist glücklich.
Alles weitere ist dann eine Frage des § 932.
Kommentar
-
vielen dank für die antworten, sieht ja durchaus finster für mich aus...
angenommen ich würde mit person a (privat) aushandeln, dass ich ihn für die differenz entschädige und er sich unter diesen umständen bereit erklärt person c den artikel x zu verkaufen, wäre dann der (mündliche) "vertrag" zwischen person a und mir, sowie der handel zwischen person c und person a rechtsgültig? dh ich handel das mit person a aus und mache es dann aber nicht, hat er rechtlich was gegen mich in der hand oder kann er gar die gültigkeit des handels mit person c anfechten?
hinzugefügt sei, dass person a mir vertraut, ich nach der arschlochaktion aber nur noch rechtliche konsequenzen von mir abweisen will, auch wenn es auf seine kosten ist.
Kommentar
-
Ein mündlich geschlossener Vertrag ist rechtsgültig, auch wenn es schwierig für ihn würde das vor Gericht zu beweisen (ohne Zeugen).Zitat von unbotvielen dank für die antworten, sieht ja durchaus finster für mich aus...
angenommen ich würde mit person a (privat) aushandeln, dass ich ihn für die differenz entschädige und er sich unter diesen umständen bereit erklärt person c den artikel x zu verkaufen, wäre dann der (mündliche) "vertrag" zwischen person a und mir, sowie der handel zwischen person c und person a rechtsgültig? dh ich handel das mit person a aus und mache es dann aber nicht, hat er rechtlich was gegen mich in der hand oder kann er gar die gültigkeit des handels mit person c anfechten?
hinzugefügt sei, dass person a mir vertraut, ich nach der arschlochaktion aber nur noch rechtliche konsequenzen von mir abweisen will, auch wenn es auf seine kosten ist.
Allerdings kommst du selbst aus dem Vertrag mit dem Käufer nicht raus. D.h. du musst liefern. Wie genau du das anstellst kann dem Käufer total egal sein. Du bist sein Vertragspartner und sonst niemand.
Kommentar
-
Max ist KhYr0n
Du hast ganz schönes kriminelles Potential mein Freund...
Ein Vertrag kann mündlich geschlossen werden und hat theoretisch Bestand. Ob du ein Brötchen beim Bäcker oder ein Auto kaufst macht kein Unterschied - das eine erfolgt mndl. das andere schriftl.
Das "gute" an mündlichen Vertrag für dich ist, dass er vor Gericht vermutlich nicht zu beweisen ist. Und wenn es um Zivilsachen geht, muss man immer selbst die Beweise rankarren, wenn man etwas haben will.
Ob eine solche aufschiebende Bedingung (B zahlt an A damit C Eigentümer wird) möglich ist, kann dir sicher Ollie sagen. Ich weiß nicht wie man sowas prüft.
Kommentar
-
Also wenn du mit A eine Absprache machst, musst du dich schon auch dran halten.. Ich würde an deiner Stelle nicht das Risiko eingehen mit solchen Tricks zu arbeiten.Zitat von unbotvielen dank für die antworten, sieht ja durchaus finster für mich aus...
angenommen ich würde mit person a (privat) aushandeln, dass ich ihn für die differenz entschädige und er sich unter diesen umständen bereit erklärt person c den artikel x zu verkaufen, wäre dann der (mündliche) "vertrag" zwischen person a und mir, sowie der handel zwischen person c und person a rechtsgültig? dh ich handel das mit person a aus und mache es dann aber nicht, hat er rechtlich was gegen mich in der hand oder kann er gar die gültigkeit des handels mit person c anfechten?
hinzugefügt sei, dass person a mir vertraut, ich nach der arschlochaktion aber nur noch rechtliche konsequenzen von mir abweisen will, auch wenn es auf seine kosten ist.
Was du machen kannst: Bearbeite den A, dass er liefert. Mach ihm klar, dass dir sonst rechtliche Konsequenzen drohen. Ihm muss klar sein, wie ernst die Lage für dich ist. Erzähl ihm wahlweise, dass auch er rechtlich belangt werden könnte.
Such auch Kontakt mit dem C und versuch ihn von der Auktion abzubringen. Lass dir was einfallen.
Wenn nichts hilft und der C dir auch mit rechtlichen Konsequenzen droht bzw. sogar einen Anwalt einschaltet, besorg dir selber einen guten Anwalt. Der kann dich dann wenigstens im Prozess vertreten und womöglich etwas besser stellen. Warte aber mit der Einschaltung, bis der C wirklich ernst macht. Die meisten scheuen vor einem Rechtsstreit zurück.
Ansonsten... Scheisse gelaufen für dich, aber im dem Fall ist der C einfach schutzwürdiger als du. Er kann ja nicht wissen, dass nicht du, sondern insgeheim der A der Eigentümer der Sache ist, wenn du nicht offensichtlich in fremdem Namen handelst. Also dogmatisch das Ergebnis auch korrekt. Tut mir leid.
//e: Hm... aufschiebende Bedingung.. Ich hatte mir das jetzt der Einfachheit halber als zwei separate RG gedacht... Aber ist schon logisch: C soll erst Eigentümer werden, wenn B erfüllt. Ich muss nachdenken.
Kommentar
-
kann er denn rechtlich belangt werden? wenn ja wegen was? würde mir sehr helfen um gute überzeugungsarbeit leisten zu können, wenn du da paar paragraphen aufzählen könntest. wenn er überhaupt nicht belangt werden kann, was würdest du ihm sagen was auf ihn zukommen kann, was ich ihm glaubwürdig auftischen kann?
vielen dank mal wieder
Kommentar
-
Max ist KhYr0n
Nö kann er eher nicht.
Was mir gerade einfällt: Wenn du ihn vorgaugelst dass du ihn die Kohle zahlst (die Differenz) und er infolge dessen sein Eigentum an C verliert, machst du dich wohl wegen Betruges (§ 263 StGB) strafbar. Dann wärst du noch einen Schritt weiter auf der kriminellen Karriereleiter.
PS: Du bist auch dummerweise wirklich 27 und nicht 17?
Kommentar
-
Nein, rechtlich belangt werden kann er definitiv nicht. Fehler lag leider einfach bei dir, weil du nicht wirksam vertreten hast.Zitat von unbotkann er denn rechtlich belangt werden? wenn ja wegen was? würde mir sehr helfen um gute überzeugungsarbeit leisten zu können, wenn du da paar paragraphen aufzählen könntest. wenn er überhaupt nicht belangt werden kann, was würdest du ihm sagen was auf ihn zukommen kann, was ich ihm glaubwürdig auftischen kann?
vielen dank mal wieder
Ich mag dir jetzt auch keine Tipps geben, wie du ihn juristisch möglichst glaubwürdig übers Ohr hauen kannst, wobei ich seine Aktion schon unfassbar asi finde.
Weil ich dich in dem Fall aber trotzdem mehr als das Opfer sehe, als ihn: Sag ihm einfach die Stellvertretung war vollkommen wirksam gem. §§ 164 ff. BGB. Deine Willenserklärung ("Ich will zu Gebot XYZ verkaufen.") gilt jetzt unmittelbar für und gegen ihn (wie es der § schon sagt).
Wenn er muckt und meint, dass ja nie sein Name in dem Verkauf gefallen wäre, verweis ihn auf § 164 Abs. 1 Satz 2 und erzähl irgendwas von offensichtlichen Umständen, woraus für jeden Bieter sichtbar geworden sei, dass nicht du, sondern er der Eigentümer ist.
Außerdem sei das auf eBay ja eh gängige Praxis, sich vertreten zu lassen. Wie will er sich sonst die ganzen eBay-Auktionsshops in den Innenstädten erklären, die für einen die Abwicklung des ganzen übernehmen. Die Vorschrift ist einfach nicht mehr zeitgemäß und auf Online-Auktionen auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht anwendbar (du hast dich natürlich informiert!).
Bitte genieß das mit Vorsicht... Du schrabbst da ganz, ganz, ganz, ganz scharf am Betrug (§ 263 StGB), wenn man dir was böses will....
Kommentar
-
vielen dank olliewilliams, er selbst meinte jetzt ich solle den käufer zappeln lassen und sehen ob dieser sich bei ebay meldet oder gleich den anwalt einschaltet oder ob er einfach garnichts macht.
@khyr0n
ich bin weder 17 noch 27, viel mehr zwischen 20 und 25. ich bin nur schlicht und einfach nicht davon ausgegangen von einer person die ich seit 6-7 jahren kenne so in die scheiße geritten zu werden. da man als student ja von zeit zu zeit unter geldnot leidet und er mir eine provision versprochen hat, hab ich mir halt nichts dabei gedacht als ich den artikel reingestellt habe. aber wies aussieht stehe ich nun mit dem schaden da, er war auch grade am telefon ziemlich uneinsichtig als ich meinte er solle einfach verkaufen und mich hier nicht noch weiter in die scheiße reiten.
Kommentar
-
Ich hab nochmal nachgedacht und das einzige, was ich an aufschiebenden Bedingungen kenne ist der Eigentumsvorbehalt. Das greift hier aber auch nicht, weil man es da klassischerweise mit nur zwei Personen zu tun hat.. Ich glaube nicht, dass man die Abwicklung zweier Verträge mit drei Personen voneinander abhängig machen kann. Bei nur zwei Personen ginge das hingegen wieder. Das war die Geschichte im AT mit dem § 273, weil die Konnexität in § 273 sehr weit ausgelegt wird und man auch vertreten kann, dass das auf andere Geschäfte der beiden Parteien ausstrahlt.
Hier haben aber weder die Personen etwas miteinander zu tun, noch wirken die Verträge wirklich für jeden. Analoge Anwendung scheidet also offensichtlich aus.
Und dann bin ich auch schon mit meinem Latein am Ende, weil ich, wie geschrieben, nur die aufschiebende Bedingung im Eigentumsvorbehalt kenne.
//e: Das ist sehr, sehr interessant, dass er dir eine Provision versprochen hat!!! Ich setz mich gleich mal dran! Ladies and Gentlemen, willkommen im Geschäftsbesorgungsvertrag.
//e2: Ok, hilft wieder nur fürs Innenverhältnis zwischen A und B.. Hatte mich schon gefreut..
Kommentar
-
jetz mal in allen details: er hat mich, unter versprechung eines noch nicht festen anteils am erlös, gebeten den artikel zu fotographieren und bei ebay so einzustellen dass er sonntag abends ausläuft. die daten für die beschreibung hat er geliefert, weiter hab ich auf seinen auftrag hin seine handynummer in der beschreibung angegeben, so dass sich potentielle käufer genauer informieren können (was auch welche getan haben). ich habe alles genau so gemacht wie er mir aufgetragen hat, hab also jeden teil unseres mündlichen vertrages erfüllt.
der endgültige käufer hat sich auch schon bei ihm gemeldet, wurde jedoch abgewimmelt.
es handelt sich nebenbei erwähnt bei den "daten für die beschreibung" um informationen wie beispielsweise "erstzulassung", d.h. informationen an die ich ohne ihn garnicht komme. weiß nicht ob das hilft, aber könnte ja sein.
Kommentar
-
Also dass ihr das unter euch entgeltlich machen wolltet, ist nur für das Verhältnis zwischen euch interessant. Da können wir grad nicht anknüpfen.Zitat von unbotjetz mal in allen details: er hat mich, unter versprechung eines noch nicht festen anteils am erlös, gebeten den artikel zu fotographieren und bei ebay so einzustellen dass er sonntag abends ausläuft. die daten für die beschreibung hat er geliefert, weiter hab ich auf seinen auftrag hin seine handynummer in der beschreibung angegeben, so dass sich potentielle käufer genauer informieren können (was auch welche getan haben). ich habe alles genau so gemacht wie er mir aufgetragen hat, hab also jeden teil unseres mündlichen vertrages erfüllt.
der endgültige käufer hat sich auch schon bei ihm gemeldet, wurde jedoch abgewimmelt.
es handelt sich nebenbei erwähnt bei den "daten für die beschreibung" um informationen wie beispielsweise "erstzulassung", d.h. informationen an die ich ohne ihn garnicht komme. weiß nicht ob das hilft, aber könnte ja sein.
Was allerdings jetzt wieder sehr interessant wird, ist die Tatsache, dass du die ganze Zeit über auf seine Weisung hin gehandelt hast. Das könnte für deine Stellung als Bote sprechen (Den Unterschied zwischen Bote und Stellvertreter hatte ich ja schon erklärt. Der Bote überbringt nur eine vorgefertigte Erlärung, der Stellvertreter formuliert eine eigene, die aber dem Vertretenen gegenüber wirksam ist).
Wenn dem so ist, hast du keine eigene Willenserklärung abgegeben. Vielmehr hast du dem C die Willenserklärung des A überbracht. D.h. dass du nicht selbst einen Vertrag geschlossen hast und dem C also nicht zur Lieferung verpflichtet bist.
Allerdings ist die Willenserklärung vom Empfängerhorizont (also aus der Sicht des C) zu betrachten und da steigen wir leider wieder aus.. Denn für den C hast du mit deinem eBay-Account eine eigene Willenserklärung abgegeben.
Das Ergebnis wird auch nur noch durch den § 164 II bestätigt. Wird nicht deutlich, dass du in fremden Namen handelst, so hilft das nicht für die Anfechtung des Vertrages.
Wenn hier noch wem etwas einfällt, immer her.. Ich seh da nichts mehr, was man da rausholen könnte.
Kommentar
-
dankeschön olliewilliams, aber zu dem teil mit der willenserklärung habe ich nun eine frage: angenommen ich kann via sms usw nachweisen dass ich genau so im willen von a gehandelt habe, d.h. bote war und dem c die willenserklärung des a überbracht habe, dann müsste doch von genau diesem punkt an der vertrag zwischen a und c gültig sein. demnach könnte der c doch, sollte ich es hinkriegen mich mit ihm gut zu stellen, auch den a auf einhaltung des vertrages verklagen oder?
Kommentar
Kommentar