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    Rechtshilfe

    Jau Leute,
    Folgendes: mein Auto wurde in die werkstatt gebracht
    Mit der Begründung Klimaanlage kaputt. Sie wurde repariert ( Flüssigkeit neu aufgefüllt und Druck gemessen ) nun aber ist sie wieder kaputt weil ein kleines Loch die Flüssigkeit rauslaufen lässt. Der Meister will nun wieder extra Kohle haben für die flüssigkeit ( muss noch 2x aufgefüllt werden, einmal um das Loch zu finden und einmal dann für den Gebrauch ). Ist das rechtens? Er hat ja den Auftrag nicht ausgeführt den ich schon bezahlt habe,
    Muss er nicht mir das kostenlos reparieren?

    Hab schon versucht mit ihm zu reden, er meinte Sein Prüfgerät konnte kein druckverlust feststellen.

    Ist ja eigentlich nicht mein Problem wenn er es falsch handhabt oder schlechte Geräte hat? Normal müsste das geraet doch den Verlust merken?

    Mfg

    #2
    http://www.autobild.de/artikel/gewaehrleistung-bei-reparaturen-219400.html

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      #3
      Bin zwar kein Jurist, aber...

      ...du könntest irgenwie schauen ob eine Fehler im Vertrag vorliegt

      Stichwort: Motivirrtum

      Wenn der Meister explizit gesagt hat, dass es es zu 100% reparieren wird und dass es danach auch 100% funtkioniert wird und dies nicht so ist, dann könnte man auf einen Motivirrtum klagen, oder? (der Motivirrtum wurde dann ja vom Meister veranlasst)
      -> Stichwort "Nichteintritt maßgeblicher Umstände, die der Unternehmer als wahrscheinlich dargestellt hat"

      aber kp, bin kein Jurist
      nur Vermutung

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        #4
        du müsstest ein recht auf nachbesserung haben oder?
        bin aber auch absoluter laie :)

        edit: gibt übrigens ne anwaltsgruppe auf rm, da würd ich mich mal erkundigen!

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