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Strafanzeige/Strafmaß BTM

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    Strafanzeige/Strafmaß BTM

    Denke mal, dass ich hier durchaus paar gute Antworten zu dem Thema bekomme.

    Wurde mit geringer Menge, etwa 0,5g ertappt. Das war das zweite Mal. Die erste Anzeige wurde damals (vor 2 Jahren) fallen gelassen.

    Ich mache eine Ausbildung und die Polizei hat mir da ziemlich den Psychokram erzählt, dass ich u.a. mit Sozialstunden oder Tagessätzen rechnen muss (Was als Azubi schlecht machbar ist, besonders die Sozialstunden). In der Situation noch berauscht ist es mir bis jetzt nicht wirklich möglich einen klaren Gedanken zu fassen (paranoid, manche wissen was ich meine).

    Kennt sich jemand mit dieser Situation aus oder weiß über rechtslage bescheid? Strafmaß bei Besitz geringer Menge (zweites Mal)?

    Ich falle nicht mehr unter das Jugendstrafrecht.

    grüße

    Bundesland: Niedersachsen

    #2
    bundesland wäre zuerst mal interessant

    Kommentar


      #3
      guck im inet nach demparagraphen, das kannst auch du. 2. mal erwischt!? selbst schuld. wer kifft, muss auch mit den Konsequenzen leben. Hoffe iwie uf Ausbildungsabbruch, obwohl es mir egal ist, ob du kiffst. Ich habe früher selbst gekifft, nur war ich nicht so dumm mich erwischen zu lassen. :))sag mal bescheid, wenn du Ausbildungs abbrechenmusst, ansonsten kannste esfür dich behalten.

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        #4
        Spoiler: 
        Geringe Menge bei Cannabisprodukten [Bearbeiten]

        1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Cannabisverbot nicht gegen die Verfassung verstößt, solange bei geringen Mengen keine Strafverfolgung stattfinde. In den darauffolgenden Jahren wurde die Grenze von den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich oder auch gar nicht gesetzt. Bundeseinheitliche Regelungen zur Anwendung des § 31 a BtMG, wie sie das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt hatte, sind nicht in Kraft; vielmehr gibt es in den Bundesländern geringfügig sich unterscheidende Vorschriften, die eine einheitliche Praxis im jeweiligen Bundesland gewährleisten. Stand März 2008

        Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht kam noch 2006 zu der Feststellung, dass die geringe Menge in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurde und kritisierte diese Rechtsunsicherheit gerade mit Hinblick auf den Bundesverfassungsgerichtsentscheid.

        Im Laufe der Jahre 2006 und 2007 änderten mehrere Bundesländer ihre Grenze, so dass es im Sommer 2007 nur noch drei Grenzwerte gab: Berlin, Bremen und Niedersachsen setzen die „geringe Menge“ bei 15 Gramm an, Mecklenburg-Vorpommern bei fünf Gramm. Baden-Württemberg betrachtet drei „Konsumeinheiten“ als geringe Menge. Als Konsumeinheit wurden oft 2 Gramm betrachtet, so dass dort sechs Gramm als Grenze gelten dürfte. Auch die übrigen Bundesländer hatten sechs Gramm als geringe Menge festgelegt.

        Bundesländer↓ Grammanzahl↓

        Baden-Württemberg (6)
        Bayern 6
        Berlin 15
        Brandenburg 6
        Bremen 15
        Hamburg 6
        Hessen 6
        Mecklenburg-Vorpommern 5
        Niedersachsen 15
        Nordrhein-Westfalen 6
        Rheinland-Pfalz 6
        Saarland 6
        Sachsen 6
        Sachsen-Anhalt 6
        Schleswig-Holstein 6
        Thüringen 6

        Zu beachten ist, dass es sich bei den Festlegungen der einzelnen Bundesländer um Richtwerte handelte, von denen Staatsanwälte und Richter im Einzelfall abweichen konnten. Es gibt keinen Anspruch auf das Absehen von Strafverfolgung beim Drogenbesitz in geringen Mengen. Wird von Strafverfolgung abgesehen, so heißt das nicht automatisch, dass auch von Strafe abgesehen wird. Staatsanwälte haben nach § 153 a StPO die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflagen (z. B. Arbeitsstunden, Geldstrafe oder Beratung in einer sozialen Einrichtung) einzustellen. Das wird häufig bei Straffälligen angewendet, die wiederholt wegen Drogenbesitzes in geringen Mengen oder mit ein wenig mehr als einer geringen Menge angezeigt wurden. Aber auch besondere Umstände im Zusammenhang mit der Tat können dazu führen, dass von Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes in geringen Mengen nicht oder nur unter Auflagen abgesehen wird.


        Soweit ich das verstanden habe kann/wird bei einer "geringen Menge" meist von einer Strafe abgesehen.

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          #5
          Zitat von Kim Anderson
          Spoiler: 
          Geringe Menge bei Cannabisprodukten [Bearbeiten]

          1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Cannabisverbot nicht gegen die Verfassung verstößt, solange bei geringen Mengen keine Strafverfolgung stattfinde. In den darauffolgenden Jahren wurde die Grenze von den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich oder auch gar nicht gesetzt. Bundeseinheitliche Regelungen zur Anwendung des § 31 a BtMG, wie sie das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt hatte, sind nicht in Kraft; vielmehr gibt es in den Bundesländern geringfügig sich unterscheidende Vorschriften, die eine einheitliche Praxis im jeweiligen Bundesland gewährleisten. Stand März 2008

          Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht kam noch 2006 zu der Feststellung, dass die geringe Menge in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurde und kritisierte diese Rechtsunsicherheit gerade mit Hinblick auf den Bundesverfassungsgerichtsentscheid.

          Im Laufe der Jahre 2006 und 2007 änderten mehrere Bundesländer ihre Grenze, so dass es im Sommer 2007 nur noch drei Grenzwerte gab: Berlin, Bremen und Niedersachsen setzen die „geringe Menge“ bei 15 Gramm an, Mecklenburg-Vorpommern bei fünf Gramm. Baden-Württemberg betrachtet drei „Konsumeinheiten“ als geringe Menge. Als Konsumeinheit wurden oft 2 Gramm betrachtet, so dass dort sechs Gramm als Grenze gelten dürfte. Auch die übrigen Bundesländer hatten sechs Gramm als geringe Menge festgelegt.

          Bundesländer↓ Grammanzahl↓

          Baden-Württemberg (6)
          Bayern 6
          Berlin 15
          Brandenburg 6
          Bremen 15
          Hamburg 6
          Hessen 6
          Mecklenburg-Vorpommern 5
          Niedersachsen 15
          Nordrhein-Westfalen 6
          Rheinland-Pfalz 6
          Saarland 6
          Sachsen 6
          Sachsen-Anhalt 6
          Schleswig-Holstein 6
          Thüringen 6

          Zu beachten ist, dass es sich bei den Festlegungen der einzelnen Bundesländer um Richtwerte handelte, von denen Staatsanwälte und Richter im Einzelfall abweichen konnten. Es gibt keinen Anspruch auf das Absehen von Strafverfolgung beim Drogenbesitz in geringen Mengen. Wird von Strafverfolgung abgesehen, so heißt das nicht automatisch, dass auch von Strafe abgesehen wird. Staatsanwälte haben nach § 153 a StPO die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflagen (z. B. Arbeitsstunden, Geldstrafe oder Beratung in einer sozialen Einrichtung) einzustellen. Das wird häufig bei Straffälligen angewendet, die wiederholt wegen Drogenbesitzes in geringen Mengen oder mit ein wenig mehr als einer geringen Menge angezeigt wurden. Aber auch besondere Umstände im Zusammenhang mit der Tat können dazu führen, dass von Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes in geringen Mengen nicht oder nur unter Auflagen abgesehen wird.


          Soweit ich das verstanden habe kann/wird bei einer "geringen Menge" meist von einer Strafe abgesehen.
          Ja, so denke ich mir das auch. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass sie mir wegen 0,5g ein Verfahren anhängen. Allerdings war es das zweite Mal. Deshalb behandel ich das mit bedacht und frage mich, ob es nicht ratsam wäre einen Anwalt einzuschalten.

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            #6
            Nein, es reicht absolut einfach nur hier zu fragen. Das ist eine Frage der Praxis und abgesehen von ein paar (erfundenen) Erfahrungsberichten, die dir wirklich gar nichts bringen, wird hier nichts rauskommen.

            Kommentar


              #7
              Man man man wie schafft man das 2x
              Wurde in meinem ganzen leben noch nie durchsucht von der polizei

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                #8
                Zitat von Mad
                Nein, es reicht absolut einfach nur hier zu fragen. Das ist eine Frage der Praxis und abgesehen von ein paar (erfundenen) Erfahrungsberichten, die dir wirklich gar nichts bringen, wird hier nichts rauskommen.
                Das mag natürlich stimmen. Dennoch denke ich, dass hier bestimmt jemand ähnliches erfahren hat.
                Natürlich gehe ich dabei das Risiko ein getrollt zu werden mit erfundenen Erfahrungsberichten.
                Aber warum soll ich meine Lage hier nicht schildern? Es ist ein Forum in dem Dinge diskutiert/gefragt werden. Ob letztendlich was dabei rumkommt, liegt allein bei mir, den Beteiligten Mitschreibern und den Moderatoren.


                edit: Das erste mal war ich betrunken und wusste noch nichtmal, dass ich ein kleines Baggy in meiner Hosentasche, zwischen Geld+Schlüssel+Taschentüchern, hatte. Das zweite Mal war es sehr unglücklich. Dummer Zufall.

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                  #9
                  Zitat von Jules
                  (Was als Azubi schlecht machbar ist, besonders die Sozialstunden).
                  Falls du eine Strafe bekommen solltest wird die sehr gering ausfallen. Das werden dann so wenig Sozialstunden sein, dass du die am Wochenende abarbeiten kannst.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Raybeez
                    Zitat von Jules
                    (Was als Azubi schlecht machbar ist, besonders die Sozialstunden).
                    Falls du eine Strafe bekommen solltest wird die sehr gering ausfallen. Das werden dann so wenig Sozialstunden sein, dass du die am Wochenende abarbeiten kannst.
                    Hast du ähnliche Erfahrungen gesammelt oder ist das Spekulation? Wenn du das hier nicht schreiben magst, würde ich mich sehr über eine pn freuen.

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                      #11
                      bekannter schon 3-4 mal erwischt worden mit geringer menge, jedes mal anzeige....es kam nie was...kein bußgeld, keine sozialstunden..nichts.
                      (wie man sowas schafft? naja dummheit...er war früher oft auf auswärtsspielen von der SGE mit den ultras und nimmt halt jedes mal gras mit...wo er genau weiß das sie zu 98% durchsucht werden wegen pyro oder sonstigen^^)


                      mach dir kein kopp. chill einfach.

                      Kommentar


                        #12
                        hatte mal das selbe problem ... musste dem rechtsanwald nur nen head abgeben und dann war die sache aus der welt

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                          #13
                          Zitat von ultramegahighskillerkiller
                          bekannter schon 3-4 mal erwischt worden mit geringer menge, jedes mal anzeige....es kam nie was...kein bußgeld, keine sozialstunden..nichts.
                          (wie man sowas schafft? naja dummheit...er war früher oft auf auswärtsspielen von der SGE mit den ultras und nimmt halt jedes mal gras mit...wo er genau weiß das sie zu 98% durchsucht werden wegen pyro oder sonstigen^^)


                          mach dir kein kopp. chill einfach.

                          Habe bis gestern auch gechillt. Dann kam gestern Post.
                          Sowas beruhigt natürlich schon. Vielen dank dafür.

                          Kann es sein, dass solche Fälle häufig mit Willkür entschieden werden? Verschiedene Erfahrungsberichte, ob wahr oder nicht, lassen darauf schließen, dass es keine klaren Richtlinien zu diesem Thema gibt. Besonders das Strafmaß variiert sehr stark.

                          Wurde mit 0,5g erwischt und musste 400€ bezahlen. Ein weiteres Mal mit 3,5g und das Verfahren wurde eingestellt.

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                            #14
                            0,5gr? das ist ja gar nix.

                            chill mal, da wird denke ich nix draus werden.. auch, wenn es das zweite mal ist, dass du erwischt wurdest.

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                              #15
                              Zitat von Knut-Ole
                              0,5gr? das ist ja gar nix.

                              chill mal, da wird denke ich nix draus werden.. auch, wenn es das zweite mal ist, dass du erwischt wurdest.
                              Ich glaube es eigentlich auch nicht. Aber man macht sich seine Gedanken.
                              Besonders durch die willkürlichen Urteilsfunde im Inet

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