Geschieht dir recht du Junkie
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Strafanzeige/Strafmaß BTM
Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
-
-
Gast -
Ja, dass wäre dann kein Problem, falls sowas auf mich zu kommt. Ich rechne aber eher mit einer Geldstrafe, wenn denn eine verhängt wird.Zitat von BUMSEBIENEbtw sozialstunden kannste auch am wochenende machen
Wobei ich mir momentan wirklich wenig Sorgen mache.
Im Brief steht jetzt nur, dass ich Angaben zu meiner Person machen muss und ggf. Stellung zur Situation beziehen kann. Das ist aber freiwillig.
Kommentar
-
Gast
Die klare Richtlinie besteht dardrin, dass es keine Mineststrafe gibt.Zitat von JulesKann es sein, dass solche Fälle häufig mit Willkür entschieden werden? Verschiedene Erfahrungsberichte, ob wahr oder nicht, lassen darauf schließen, dass es keine klaren Richtlinien zu diesem Thema gibt. Besonders das Strafmaß variiert sehr stark.
Es wurden bereits die Eigenbedarfsgrenzen genannt. Unterhalb dieser Grenze KANN ein Verfahren wegen Geringfuegigkeit eingestellt werden. Bei allem dadrueber MUSS das verfolgt werden.
Wenn man unterhalb der Grenze ist entscheidet der Staatsanwalt, ob er es vor Gericht bringen will oder nicht. Dabei spielt mit Sicherheit auch eine Rolle, wie beschaeftigt er ist, ob er gute Laune hat o.ä.
Edit: Du solltest nur Angaben zur Person aber nicht zur Sache machen. Bei 0,5g ist klar, dass es nur zum Eigenbedarf ist und da gibt es auch nichts zu zu sagen.
Kommentar
-
nudel -
-
Gast
Es ist ein Gluecksspiel.Zitat von Syd BarretAlso ich musste beim zweiten Mal mit geringer Menge 150 Geldstrafe zahlen.. (BW)
Bei dir dachte der Staatsanwalt vermutlich "Der wurde schonmal erwischt und hat daraus nicht gelernt. Also ist jetzt mal eine kleine Lektion faellig".
Es kann aber auch genauso gut so laufen, dass der Staatsanwalt denkt "Lol 0,5g wtf?! Als ob ich nichts besseres zu tun hab als mich mit so einem Quatsch zu beschaeftigen".
Kommentar
-
wohl kaum.Zitat von RaybeezEs ist ein Gluecksspiel.Zitat von Syd BarretAlso ich musste beim zweiten Mal mit geringer Menge 150 Geldstrafe zahlen.. (BW)
Bei dir dachte der Staatsanwalt vermutlich "Der wurde schonmal erwischt und hat daraus nicht gelernt. Also ist jetzt mal eine kleine Lektion faellig".
Es kann aber auch genauso gut so laufen, dass der Staatsanwalt denkt "Lol 0,5g wtf?! Als ob ich nichts besseres zu tun hab als mich mit so einem Quatsch zu beschaeftigen".
Kommentar
Kommentar