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    eBay Problem

    Die Fakten:

    - Ich bin Verkäufer eines Artikels im Wert von etwa 200€
    - Angebotsende: 04.06. (Sa)
    - Versand des Pakets: 07.06. (Di morgens)
    - Nachfrage des Käufers am Freitag, 10.06.: Artikel noch nicht erhalten.
    - Laut Sendungsnummer ist das letzte Statusupdate immer noch vom Dienstag;
    Die Retouren-Sendung wurde im Start-Paketzentrum bearbeitet.
    - Ich rufe bei DHL an. Mitarbeiter nimmt "Beschwerde auf"
    - Käufer kontaktiert mich Di, 14.06. nochmals, da laut Sendungsverfolgung kein Update
    - ich rufe wieder bei DHL an, stelle "Nachforschungsantrag", dieser sieht vor:

    Spoiler: 
    1) DHL schickt mir die entsprechenden Unterlagen zu
    2) Ich reiche Quittung in Kopie ein
    3) Die gucken, wo mein Paket geblieben ist


    - ich teile Käufer mit, dass ich einen Nachforschungsantrag gestellt habe
    - Gerade eben kommt eMail von eBay, dass der Käufer einen "Fall" geöffnet hat und sein Geld wiedermöchte, da die Ware noch nicht angekommen ist.


    Was ist denn jetzt zu tun? Ich sehe es nicht ein das Geld zurückzuüberweisen, immerhin habe ich die Ware ja ordnungsgemäß versandt und der Fehler liegt nicht bei mir.

    #2
    Musst du nicht, hast die Ware ja DHL übergeben. Gibt 1000 Threads mit gleichem Inhalt nur in anderer Richtung.

    Kommentar


      #3
      Mach dir keine Sorgen. Falls das Paket nicht auftaucht, muss es die DHL zahlen. Ist ja nicht umsonst versichert :)

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        #4
        Würde ich auch sagen.
        So weit kommts noch.
        Da hat DHL wohl mal gefailed!

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          #5
          wie alle antworten davor, bin ich auch der meinung, dass du dir keine sorgen machen musst. was kannst du denn für unfähigkeit der DHL?

          Der käufer soll ruhig eBay kontaktieren, du sag ihm/dene einfach was vorgefallen ist...

          sag bitte bescheid wies ausgegangen ist!

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            #6
            Was für wunderschöne Nachrichten am Morgen.

            Aber: Ich habe das Paket nicht versichert, sondern ganz normal für 6,90€ rausgehauen.

            Sorry @#2, war gestern etwas in Panik und habe mich nicht viel mit der SuFu aufgehalten.

            Kommentar


              #7
              Zitat von George Clooney
              Was für wunderschöne Nachrichten am Morgen.

              Aber: Ich habe das Paket nicht versichert, sondern ganz normal für 6,90€ rausgehauen.

              Sorry @#2, war gestern etwas in Panik und habe mich nicht viel mit der SuFu aufgehalten.
              Das Paket ist bis 500€ wert automatisch versichert!

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                #8
                Nice. Sehr gut. Wo bleibt der "like" Button auf rm?

                Zitat von fil0w
                sag bitte bescheid wies ausgegangen ist!
                check.

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                  #9
                  Pakete sind immer versichert. Darüber hinaus, um das ganze mal auf juristische Beine zu stellen, hast du deinen Teil der sogenannten "Schickschuld" erfüllt. Ansprüche die du nun gegen DHL haben könntest, trittst du dann an den Käufer ab. Das bedeutet, dass dieser, bei Eintritt des Versicherungsfalls, von DHL den Warenwert erstattet bekommt.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von foppa_sh0t
                    Zitat von George Clooney
                    Was für wunderschöne Nachrichten am Morgen.

                    Aber: Ich habe das Paket nicht versichert, sondern ganz normal für 6,90€ rausgehauen.

                    Sorry @#2, war gestern etwas in Panik und habe mich nicht viel mit der SuFu aufgehalten.
                    Das Paket ist bis 500€ wert automatisch versichert!
                    Du musst mit Belegen / Rechnungen nachweisen. Dann wird die Post dafür haften. Das Geld musst du dem Käufer wiedergeben, schließlich ist der Kaufvertrag erst abgeschlossen, wenn er die Ware hat. solange sie noch " unterwegs " ist, ist es sein Geld und nicht deins. Egal wer schuld hat.
                    Entweder du hast dann Glück und die Post gibt dir mehr Geld als der Verkaufspreis oder der Warenwert ist weitaus niedriger und somit hast du weniger Geld am Ende.


                    e: oder bezieht sich der Warenwert aus dem Verkauf bei Ebay ? Das wäre natürlich was andes.

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                      #11
                      § 447 BGB

                      Gefahrübergang beim Versendungskauf
                      (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

                      Käufer haftet für transportschäden oder abhandenkommen, mach dir kein kopf, du musst ihm erstmal garnichts zurück zahlen.

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                        #12
                        Zitat von Dr. Spaceman
                        § 447 BGB - Käufer haftet für transportschäden oder abhandenkommen

                        mach dir kein kopf, du musst ihm garnichts zurück zahlen.
                        Totaler Müll aus der Steinzeit. Wenn der Verkäufer in seinem Angebot nicht ausdrücklich erwähnt, er will nur Selbst-abholung, wird der Versand im gegenseitigen Einverständnis getätigt.

                        In § 447 BGB steht "auf Verlangen des Käufers". Es wird aber neuerdings die Ansicht vertreten, dass der Versand zB bei ebay im beiderseitigen Interesse erfolgt und der daher die "Gegenleistungsgefahr"(!!!!!) nicht bei Abgabe der Post übergeht.

                        Warte einfach, was Ebay und die Post sagen.

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                          #13
                          Zitat von kolo[DC
                          ]
                          Zitat von Dr. Spaceman
                          § 447 BGB - Käufer haftet für transportschäden oder abhandenkommen

                          mach dir kein kopf, du musst ihm garnichts zurück zahlen.
                          Totaler Müll aus der Steinzeit. Wenn der Verkäufer in seinem Angebot nicht ausdrücklich erwähnt, er will nur Selbst-abholung, wird der Versand im gegenseitigen Einverständnis getätigt.

                          In § 447 BGB steht "auf Verlangen des Käufers". Es wird aber neuerdings die Ansicht vertreten, dass der Versand zB bei ebay im beiderseitigen Interesse erfolgt und der daher die "Gegenleistungsgefahr"(!!!!!) nicht bei Abgabe der Post übergeht.

                          Warte einfach, was Ebay und die Post sagen.
                          Quelle?

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                            #14
                            Zitat von Disconnect_Stu
                            Zitat von kolo[DC
                            ]
                            Zitat von Dr. Spaceman
                            § 447 BGB - Käufer haftet für transportschäden oder abhandenkommen

                            mach dir kein kopf, du musst ihm garnichts zurück zahlen.
                            Totaler Müll aus der Steinzeit. Wenn der Verkäufer in seinem Angebot nicht ausdrücklich erwähnt, er will nur Selbst-abholung, wird der Versand im gegenseitigen Einverständnis getätigt.

                            In § 447 BGB steht "auf Verlangen des Käufers". Es wird aber neuerdings die Ansicht vertreten, dass der Versand zB bei ebay im beiderseitigen Interesse erfolgt und der daher die "Gegenleistungsgefahr"(!!!!!) nicht bei Abgabe der Post übergeht.

                            Warte einfach, was Ebay und die Post sagen.
                            Quelle?
                            Erfahrungsberichte der Leute, die sich auf den 447 BGB verlassen haben.
                            Hier zum Beispiel

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                              #15
                              Zitat von Disconnect_Stu
                              Zitat von kolo[DC
                              ]
                              Zitat von Dr. Spaceman
                              § 447 BGB - Käufer haftet für transportschäden oder abhandenkommen

                              mach dir kein kopf, du musst ihm garnichts zurück zahlen.
                              Totaler Müll aus der Steinzeit. Wenn der Verkäufer in seinem Angebot nicht ausdrücklich erwähnt, er will nur Selbst-abholung, wird der Versand im gegenseitigen Einverständnis getätigt.

                              In § 447 BGB steht "auf Verlangen des Käufers". Es wird aber neuerdings die Ansicht vertreten, dass der Versand zB bei ebay im beiderseitigen Interesse erfolgt und der daher die "Gegenleistungsgefahr"(!!!!!) nicht bei Abgabe der Post übergeht.

                              Warte einfach, was Ebay und die Post sagen.
                              Quelle?
                              jüngere rechtsprechung, aufsätze aus fachzeitschriften, profs und google.

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