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    schlechtleistung fragen

    habe hier drei fragen, bei der ich gerne wissen wollte, ob die antworten stimmen:

    1. britta weigel hat von einem kaffeeversand 10kg kaffee gekauft. als sie die lieferung nachprueft stellt sich heraus, dass der lieferant 8kg statt der berechneten 10kg geliefert hat. welche rechte hat britta weigl?

    - neulieferung
    - nachbesserung (falls nach 2 erfolglosen versuchen, dann:) ruecktritt, minderung.

    oder koennen ruecktritt (wohl kaum) und minderung schon vorher eintreten? gibt es bei so einem fall ueberhaupt die moeglichkeit einer neulieferung?

    2. hans kern kauft in einem spielwarengeschaeft ein kindergeraet fuer den selbstaufbau. da die montageanleitung vom schwedischen ins deutsche woertlich uebersetzt wurde, ist kaum ein satz verstaendlich. gleichwohl gelingt der aufbau. kern ist trotzdem der meinung, das geraet sei weniger wert. falls er es einmal weiter verkaufen will, koenne er keinen adaequaten preis erzielen. kann kern den kaufvertrag rueckgaengig machen?

    - ich wuerde nein sagen, da er sich des mangels bewusst war, das produkt jedoch trotzdem wissentlich genutzt hat. oder kann er dennoch wieder vom kaufvertrag zuruecktreten?

    3. privatmann harald neumann kauft bei einem gebrauchtwagenhaendler einen 10 jahre alten kleinwagen (laufzeit 140000km). im kaufvertrag wurde jegliche gewaehrleistung ausgeschlossen. nach kurzer zeit tritt ein getriebeschaden auf, der auf verschleiss beruht. zum zeitpunkt des verkaufs bestand allerdings noch kein erneuerungsbedarf. kann neumann vom vertrag zuruecktreten und den kaufpreis zurueckverlangen?

    - da bin ich ratlos, wuerde aber sagen, dass dies nicht moeglich ist.


    es muss nicht mit paragraphen begruendet werden (wobei das natuerlich auch geht), mir gehts erstmal ums reine verstaendis so

    #2
    beim 2.fall gibt es ja die sogenannte ikea klausel, also §434 II BGB. da die montage ihm ja gelingt dürfte kein sachmangel vorliegen meiner meinugn nach, bin aber auch nicht sicher.

    beim 1.fall muss sie dem verkäufer erstmal eine frist zur nacherfüllung geben oder? und wenn er diese nicht einhält kann sie zurücktreten oder den kaufpreis mindern. weiß es aber auch nicht genau. aber es muss ja mit dem § 437 BGB zu tun haben.

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      #3
      Wenn ich zu hause bin schreib ich dir alles genau auf.

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        #4
        Zitat von Kobie
        beim 2.fall gibt es ja die sogenannte ikea klausel, also §434 II BGB. da die montage ihm ja gelingt dürfte kein sachmangel vorliegen meiner meinugn nach, bin aber auch nicht sicher.

        beim 1.fall muss sie dem verkäufer erstmal eine frist zur nacherfüllung geben oder? und wenn er diese nicht einhält kann sie zurücktreten oder den kaufpreis mindern. weiß es aber auch nicht genau. aber es muss ja mit dem § 437 BGB zu tun haben.

        ja stimmt, eine angemessene nachfrist muss nach § 323 (1) gegeben sein

        Zitat von thosu
        Wenn ich zu hause bin schreib ich dir alles genau auf.
        danke :p

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          #5
          wieso brauchst du das bei deinem informatikzeugs?

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            #6
            berufsschule/bwl

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              #7
              1 passt so.. bei 2 greift wie schon gesagt die Ikea Klausel und für 3 is das Thema zu lange her :D Da kann ich dir leider auch nicht helfen. Weiß nur das der Ausschluss von Gewährleistung nicht gestattet ist...


              Wenn der Schaden innerhalb von 6 Monaten nach dem kauf des KFZ eintritt, liegt die beweispflicht beim HÄNDLER; dass der Schaden vorher noch NICHT da war...
              Es wird also unterstellt, dass der Schaden beim verkauf verschwiegen wurde..

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                #8
                Ist bei mir auch ewig her, aber ich habe da was im Kopf von einem Mangel, der bei Gefahrenübergang bestehen muss. Der Getriebeschaden ensteht ja erst später, also kann er vom Vertrag nicht zurück treten.
                Allerdings ohne Gewähr!

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