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    Hi Leute,

    ich war gestern beim ärztlichen Auswahlverfahren der Polizei Rheinland-Pfalz und musste dort meine Krankengeschichte angeben. Unter einem Punkt habe ich angegeben, dass ich in der Pubertät unter einer Schuppenflechte litt. Das letzte Mal betroffen war ich davon vor circa sechs Jahren, seitdem bin ich beschwerdefrei. Trotzdem wurde ich, aufgrund eines erhöhten Risikos wieder zu erkranken und deshalb temporär dienstuntauglich zu sein, abgelehnt.

    Ich hab mich jetzt etwas schlau gemacht und der Fall von Renate Lieckfeldt ist ja ähnlich. Dort steht auch etwas vom allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

    Schuppenflechte unter 40 Jahren ist genetisch und durch die Altersgrenze somit indirekt auch altersbedingt. Paragraph 1 sagt dazu:

    § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
    Ich hab mir das jetzt alles durchgelesen und komm darauf nicht so ganz klar. Unter Punkt 1.2.3 heißt es, dass Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

    3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung
    Eine Ausnahme soll es geben dürfen, wenn folgendes Vorliegt (§8):

    (1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.
    Außerdem in §20:

    1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
    Wobei eine Schuppenflechte jemanden nicht in der Ausübung seines Berufs als Polizeibeamter beeinträchtigt und ein Schaden nur in Extremsituationen entstehen kann (wobei dort auch andere Schäden entstehen könnten).

    Kann man also sagen, dass ein Verstoß gegen das AGG vorliegt oder lieg ich damit falsch? Noch kann ich gegen die Entscheidung Einspruch einlegen, aber wenn dieser abgelehnt wird, müsste ich Klage einreichen. Also kann mir wer erklären ob ich mit meinem Laienwissen richtig liege oder wie ich das zu verstehen habe? Thx



    #2
    polizei in rlp sind eh h$

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      #3
      finde schon ziemlich eklig wenn alle polizisten mit schuppenflechte rumsteppen würden.

      kann die da also schon verstehen irgendwo. :X

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        #4
        sons schließen se dich wegen was anderem aus, is halt mist

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          #5
          Zitat von sick_
          finde schon ziemlich eklig wenn alle polizisten mit schuppenflechte rumsteppen würden.

          kann die da also schon verstehen irgendwo. :X
          1) War sie nur auf der Brust und am Rücken.
          2) Trat sie nur in der Pubertät (14-19) auf
          3) Ergo leide ich jetzt nicht darunter

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            #6
            Zitat von sick_
            finde schon ziemlich eklig wenn alle polizisten mit schuppenflechte rumsteppen würden.

            kann die da also schon verstehen irgendwo. :X
            sehr wertvoller beitrag...


            ist eine sehr interessante frage und ich bin leider gerade komplett raus - erasmus sei dank... aber ich gehe davon aus, dass hier die abwägung ganz entscheidet ist. quasi der von dir zitierte § 8 abs.1 agg.

            wenn ich du wäre, würde ich supri anschreiben. der kann dir da sicher wesentlich besser helfen.
            ich weiß ja nicht wie sich die schuppenflechte bei dir genau geäußert hat, aber es ist ja nicht nur eine erkrankung derh aut, sondern erhöht das risiko von krankheiten des herzkreislaufsystems und der augen oder?

            zitiert aus einem forum:

            "Probleme gibt es auf jeden Fall bei den Hautkrankheiten
            Neurodermitis oder Schuppenflechte.

            Laut der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300),
            der Bibel der Polizeiärzte , sind diese Krankheiten 100%ige Ausschließungsgründe

            Wer mit diesem Krankheitsbild bei der Polizei wäre, würde sich i. d. Regel
            keinen gefallen damit tun.
            Ich denke da an einen 16 Stunden Einsatz eines Castor-Transportes.
            Die Verpflegung funktioniert mal wieder nicht.
            Es ist rattenkalt im Wald.
            Zu allem Übel hat sich eine Gruppe gewalttätiger „Störer“ gefunden, die die Polizei angreift.
            Seit einigen Stunden hat die Haut angefangen zu jucken. Zuerst in den Armbeugen.
            Die Kniekehlen jucken ebenfalls. Man ist übermüdet, ausgehungert und nun fühlt man sich erbärmlich.
            An Weggehen ist aber nicht zu denken.

            Ja ich weiß, es ist ein kleines Horrorszenario, was ich beschrieben habe aber durchaus realistisch.
            Ich möchte um Verständnis für die Entscheidungen der Polizeiärzte werben.
            Ihnen sind laut PDV die Hände gebunden"

            die argumentation macht erstmal sinn.

            besteht nicht immer die gefahr, dass sie wieder auftritt - auch bei dir?

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              #7
              ""Die "besondere Rechtstellung" kann bedeuten, dass ein Dienstherr bei bekannten Gesundheitsrisiken eine Anstellung im Staatsdienst verweigern kann - quasi eine legale Diskriminierung, erklärt Jurist Bauer.""

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                #8
                #6 Also ich hab mich wegen der Schuppenflechte auch schlau gelesen.

                Es war bei mir nur eine Überproduktion von Talg, was zu verstopften Poren und somit zu Schuppenbildung führte. Bedingt durch übermäßigen Zuckerkonsum (Cola), Sport (Schweiß) und einer Seborrhoe (fettiger Haut) kam es dazu. Mittlerweile jedoch hab ich keinerlei Probleme mehr bis auf ab und zu auftretende Entzündungen von Haarwurzeln (Pityrosporum- Follikulitis) in Folge der Seborrhoe. Wobei ich nach wie vor viel Sport, sogar mehr als damals betreibe und somit mehr schwitze. Allerdings ernähre ich mich gesünder und ausgewogener (=weniger Zucker) und benutze auch mehr Pflegemittel und ein Anti-Schuppen-Shampoo, sodass ich gar keine Probleme mehr habe.

                Von einem erhöhten Risiko, dass das Herz-Kreislaufsystem oder die Augen betroffen wären, konnte ich nichts lesen. Wobei die Flechte bei mir nie in Augennähe war. Das nähste war hinter den Ohren (Schweißrinne). Herz-Kreislaufsystem würde beim ärztlichen Test durch ein Belastungs-EKG eh getestet, wobei ich Top-Fit bin und auch schon die Sporttests der Polizei bestanden habe.

                Aber danke für den Tipp mit supri. Werd ich machen!

                edit: Ich kannte den zitierten Text, habe mich auch auf copzone.de vorab schlau gemacht. Nur dachte ich, dass es kein Ausschlusskriterium ist, wenn man mal darunter litt sondern nur, wenn man noch darunter leidet. Das eine Krankheit wieder auftreten kann ist ja logisch - kann jede Krankheit theoretisch.

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                  #9
                  Die "besondere Rechtstellung" kann bedeuten, dass ein Dienstherr bei bekannten Gesundheitsrisiken eine Anstellung im Staatsdienst verweigern kann - quasi eine legale Diskriminierung, erklärt Jurist Bauer. Wegen Behinderung dürfe eine Behörde allerdings nicht diskriminieren. Darauf kann die Professorin und vielleicht bald Rektorin Lieckfeldt jetzt setzen.

                  der letzte teil ist natürlich besonders bitter. sie kann klagen, weil sie noch "kränker" ist. wenn sie "gesünder" wäre, könnte sie es nicht.

                  das ist natürlich ein schwer verständlicher schluss...
                  was mich nur wundert ist, dass meine mutter auch diabetis hat und auch verbeamtet ist und das voll, also nicht nur auf zeit.


                  wenn ich du wäre, würde ich a) supri fragen (der schreibt dir sicher 5 bücher dazu...) und b) beschwerde einreichen. schaden kanns nicht.

                  /e es wird immer interessanter.

                  also die info mit den herzkreislaufen.- und augenerkrankungen habe ich von wiki.

                  ich kenne mich mit schuppenflechten halt überhaupt nicht aus. gibt es mehrere arten, sprich: chronische (was einen ausschluss rechtfertigte mmn, auch wenns bitter ist) oder wie bei dir das ergebnis von bestimmten faktoren, die man eliminieren kann, ist?

                  ist jetzt nur ein gedankenspiel von mir, noch keine ausgerefite argumentation o.ä.!

                  stellen wir uns mal ein dickes kind vor. also mit allem drum und dran. bei diesem kind bestehen ja auch erhöhte risiken auf diabetis, herzkreislauferkrankungen, etc - der ganze kladderadatsch. wenn dieses kind jetzt abnimmt und sportlich wird, ist es ja auch quasi "geheilt", genau wie du von der schuppenflechte und ihren folgen. dann müsste man ja den ehemals dicken bewerber auch ablehnen.
                  der vergleich funktioniert aber nur, wenn so eine flechte tatsächlich vollständig verschwinden kann bzw. bei dir verschwunden ist und du keine erhöhten risiken davon getragen hast.

                  vergleich hinkt irgendwie, kam mir aber gerade nur so - kluge antwort wäre cool :P


                  /e zu deinem edit: das stimmt wohl, dass jede krankheit auftreten kann, es ist aber eine frage des erhöhten risikos. ich nehme an, dass du ein höheres risiko hast daran zu erkranken, als leute, die sowas nie hatten und auch sonst erhöte risiken auf andere krankheiten hast als folge der verhielten flechte - kann eine flechte überhaupt für immer verschwinden ohne die gefahr eines rückfalles???

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                    #10
                    Zitat von chezza
                    polizei in rlp sind eh h$
                    this komm besser nach nrw eh viel geiler hier

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                      #11
                      Also Schuppenflechten sind i.d.R. vor dem 40 Lebensjahr genetisch bedingt. Nur bei 25% treten nie wieder die Symptome auf. Man kann sie aber eindämmen, sodass man beschwerdefrei ist. Eine komplette Heilung ist ausgeschlossen, da es eben genetisch ist. Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass man wieder Ausbrüche erleidet. Allerdings ist das die gleiche Logik wie bei Krebs. Hatte ein Elternteil Krebs, so steigt das Risiko an Krebs zu erkranken auch sehr stark bei den Kindern. Es ist eben auch eine genetische Veranlagung mit Krebszellen. Das kann aber auch kein Ausschlussgrund sein.

                      Es gibt auch Flechten oder Ekzeme die nicht chronisch sind. Z.B. allergische Reaktionen. Kontaktekzem (allergische Reaktion auf Nickel oder Farbstoffe) oder Milchschorf (Milchallergie). Meine Flechte war ein seborrhoeisches Ekzem - fettende Haut, hormoneller Faktor Pubertät und zu viel Zucker. Geerbt hab ich das von meiner Oma väterlicher Seits.

                      Das mit den Augenerkrankungen und Herzkreislaufsystem kommt wohl auf die Flechte an.

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                        #12
                        wieso net ksk/gsg9? da wollt ich immer hin. ct-style










                        bin aber wirklich überrascht, dass man mit einer schuppenflechte (nicht chronisch oder?) ausgeschieden ist

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                          #13
                          die polizei gibt nie eigene fehler zu , also hfgl :P

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von sysop
                            wieso net ksk/gsg9? da wollt ich immer hin. ct-style
                            GSG9 = Bundespolizei
                            KSK = Bundeswehr

                            Zum Bund wollte ich jetzt nicht gehen, weil das Aufgabengebiet ein völlig anderes ist. Ich will nicht die demokratische Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigen, sondern für die freiheitlich demokratische Grundordnung innerhalb von Deutschlands eintreten....

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                              #15
                              muss man als sek/mek beamter erst als normaler polizeibeamter arbeiten?

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