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    Auszug

    Hallo RM,

    ist hier vielleicht jemand fachkundig und kann mir verklickern ob man nach dem neuen Gesetz beim Auszug die Wohnung neu streichen muss? Steige da gerade nicht durch.

    Vielen Dank im voraus.

    #2
    Also, man muss es nicht mehr,
    ausser es stand beim einzug im mietvertrag, dann darfste ran :D

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      #3
      hast du die wohnung renoviert bezogen, oder musstest du alles machen ?

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        #4
        Im Vertrag steht drin das gestrichen werden muss, einige meinten jedoch das dies wegen des neuen Gesetzes inziwschen hinfällig sei. Wurde renoviert bezogen.

        Denke damit ist meine Frage beantwortet. Danke!

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          #5
          google mal nach Mieterforum und frag in einem.

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            #6
            guck halt in den mietvertrag..

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              #7
              Wenns in nem vertrag steht, sollte man sich schon danach richten.
              Denke das gesetz sagt nur aus, das wenn nichts extra irgendwo steht, man es nicht tun muss. Bin aber kein jurist.

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                #8
                vorischt, is frisch gestrische.

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                  #9
                  Ah stimmt, so hab grade nochmal meinen bro gefragt,
                  es sieht so aus, du musst es nicht machen, bist gesetzlich nicht mehr verpflichtet.

                  Wir mussten das nur machen um unsere Kaution zurück zubekommen

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                    #10
                    Also ein neues Gesetz gibt es da eig. nicht.. Es gibt nur immer wieder Entscheidungen dazu.

                    Grundsätzlich bist du als Mieter nicht verpflichtet, die Wohnung zu streichen oder gar zu reparieren, solange es sich um Schönheitsreparaturen handelt. Fraglich ist aber, ob die Klausel in deinem Vertrag dich dazu verpflichtet. Dazu müsste man sie genau kennen, um die Gültigkeit zu prüfen.

                    Zitat von sicster
                    Ah stimmt, so hab grade nochmal meinen bro gefragt,
                    es sieht so aus, du musst es nicht machen, bist gesetzlich nicht mehr verpflichtet.

                    Wir mussten das nur machen um unsere Kaution zurück zubekommen
                    Entweder ihr musstet es machen oder nicht. Das ist völlig unabhängig von der Kaution.

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                      #11
                      Hab ich noch nie gehört, dass man neu streichen muss. Also bei uns ist das nicht so.

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                        #12
                        Zitat von Mad
                        Also ein neues Gesetz gibt es da eig. nicht.. Es gibt nur immer wieder Entscheidungen dazu.

                        Grundsätzlich bist du als Mieter nicht verpflichtet, die Wohnung zu streichen oder gar zu reparieren, solange es sich um Schönheitsreparaturen handelt. Fraglich ist aber, ob die Klausel in deinem Vertrag dich dazu verpflichtet. Dazu müsste man sie genau kennen, um die Gültigkeit zu prüfen.

                        Zitat von sicster
                        Ah stimmt, so hab grade nochmal meinen bro gefragt,
                        es sieht so aus, du musst es nicht machen, bist gesetzlich nicht mehr verpflichtet.

                        Wir mussten das nur machen um unsere Kaution zurück zubekommen
                        Entweder ihr musstet es machen oder nicht. Das ist völlig unabhängig von der Kaution.
                        Nö, wir hätten es nicht machen müssen, hätten aber dann auch unsere Kaution nicht wiederbekommen

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                          #13
                          selbst wenns im vertrag steht und das mittlerweile wirklich nicht mehr rechtens ist, dann gilt das nicht was im vertrag steht.......

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                            #14
                            guck lieber das da kein stroh mehr liegt ;)

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