auch ohne mittagsruhe etc kann es gegen bimschg verstoßen. würd einfach mal ordnungsamt kontaktieren und nach deren rechtseinschätzung fragen. ihr könnt (falls ihr die kosten nicht scheut) auch mal den schalldruck messen oder ein gutachten in auftrag geben.
würde ihn aber vorher schriftlich dazu auffordern es zu unterlassen (fristsetzung) und bspw. einen kompromiss (nicht mehr als 10 std pro woche bei mehr als 70 dB) anbieten. wenn er sich dem verweigert könnt ihr im gerichtsverfahren das gutachten nutzen und bei obsiegen (sehr wahrscheinlich) die ganzen kosten zurückverlangen.
ihr könnt euch dirty spielen und nachbarschaftskrieg anfangen... davon halte ich aber nix.
würde ihn aber vorher schriftlich dazu auffordern es zu unterlassen (fristsetzung) und bspw. einen kompromiss (nicht mehr als 10 std pro woche bei mehr als 70 dB) anbieten. wenn er sich dem verweigert könnt ihr im gerichtsverfahren das gutachten nutzen und bei obsiegen (sehr wahrscheinlich) die ganzen kosten zurückverlangen.
ihr könnt euch dirty spielen und nachbarschaftskrieg anfangen... davon halte ich aber nix.
Kommentar