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Ja, das kann rechtlich Probleme machen. Ich spiels jetzt mal für NRW durch.
Das regelnde verfassungsmäßige Gesetz ist das Feiertagsgesetz NRW. Hierdurch wird dir zwar kein Glauben aufgezwungen, durch christlichen Bestandsschutz über Art. 140 GG i.V.m. mit den weimarer Kirchenrechtsartikeln bist du aber an christliche Bräuche gebunden, ob du das willst oder nicht.
Wenn du an religiöse Bräuche in Deutschland gebunden bist, nennt man das Freiheit und Respekt. Wenn man an religiöse Bräuche im Iran gebunden ist, nennt man das Gottesstaat.
Dann ist dieses Gesetz ein Überbleibsel aus der Verfassung der Weimarer Republik?
"Im Jahr 2004 lehnte der Landtag von Baden-Württemberg eine eingereichte Petition[6] gegen das Tanzverbot (nach § 10 FTG) ab und begründete dies mit der großen Bedeutung, die dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Sonn- und Feiertagen zukomme."
Soll das ein Witz sein? Man schafft nicht den Feiertag ab, sondern ein Gesetz, welches vor ca. 100 Jahren(?) eingeführt wurde und nichts in einem demokratischen Staat zu suchen hat.
Unglaublich eigentlich, dass es bei uns sowas gibt wie ein Tanzverbot. Als hätten bei uns Fanatiker wie die Taliban das sagen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Polizei dieses Gesetz wirklich durchsetzen würde und es tatsächlich zur Anklage kommt?
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