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    #31
    super! :) bist der king man - sind wahrscheinlich die testfragen morgen ^_° daher nur die ungefähren fragen im freestyle ^^

    also

    1) Rechnungseingang: 1 Jahr später nicht bezahlt --> Verkäufer will Zinsen und alles andere --> Kunde sieht das nicht ein, da die 1. Mahnung kostenlos sei. Rechtslage erklären und Verzug

    2) Stellvertreter kauft Auto über dem ausgemachten Wert. Muss Vertreter das bezahlen? (bin mir ziemlich sicher das ja --> 179,1)

    3) Von wem kann das Autohaus Geld verlangen? Rechtslage?

    an frage 1 und 3 scheiter ich bisschen :/ also wenns dir zuviel ist dann lass es einfach, habt schon genug getan für mich :)

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      #32
      ach man. brainlag wiedermal. moment

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        #33
        ^^ mach dir kein stress :)

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          #34
          so also nochmal. er überschreitet seine vertretungsmacht, daher wird er zum falsus procurator. jetzt liegt es am geschäftsherrn ( dem vertretenen). er kann entweder genehmigen, dann gibt es einen vertrag zwischen ihm und dem verkäufer. lehnt er aber ab, dann ist der vertreter dem verkäufer zum ersatz verpflichtet.

          es kann halt auch sein, da muss man genau drauf achten, dass nicht die vollmacht beschränkt wurde, sondern er grundsätzlich die vollmacht hat, aber zwischen den beiden zusätzlich eine abrede besteht, dass er nur 20 € ausgeben darf. das wäre dann erwähntes innenverhältnis. die abrede wäre dem verkäufer gegenüber nicht wirksam, so dass ein vertrag zu stande gekommen wäre zwischen verkäufer und vertretenem.

          also siehste den unterschied?

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            #35
            also gibt es dann auch 2 unterschiedliche rechnungen des autohauses? eine an den chef samt maximal betrag und den "differenzbetrag" an den verteter? zumindest so würde ich es mir erklären :)

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              #36
              also für ersten fall, den falsus procurator, hängt es vom vertretenen ab. genehmigt er, komtm ein vertrag zwischen ihm und dem verkäufer zu stande. genemight er nicht, kommt kein vertrag zu stande. der vertreter ist dem verkäufer aber zum schadensersatz verpflichtet( hier positives interesse, also kaufpreis)

              beim zweiten fall wäre es so, dass der vertrag zwischen verkäufer und vertretenem zu stande kommt, aber der vertreter im innenverhältnis dem vertretenen ersatz leisten muss

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                #37
                der vertretende stimmt dem wert zu: vertretende bezahlt die rechnung und differenzbetrag muss vertreter and vertretenden bezahlen

                der vertretende stimmt nicht zu: vertreter muss die komplette rechnung bezahlen. aber jetzt ma ernsthaft wirkt sowas auch bei höheren summen, z.b. nen auto um 20k? das wäre ja heftig Oo

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                  #38
                  wenn er genehmigt zahlt nur der vertretene! durch die genehmigung sagt er ja: "auch wenn er seine vollmacht überschreitet, will ich es trotzdem" also vertrag mit ihm. er hat es ja schließlich in der hand.

                  beim zweiten macht sich der vertreter schadensersatzpflichtig. eben auch für 20000 euro. das klingt zwar heftig, aber er weiß ja, dass er das nicht darf. tut er es trotzdem ist das natürlich sein eigenes pech. in dem fall wird eben der 3. geschützt. ist ja doof, wenn der verkäufer das risiko tragen muss, dass die beiden anderen in ihrem verhältnis scheisse bauen.

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                    #39
                    sauber! ich danke dir zutiefst man :) und jetzt ab in die heia mit dir :D

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                      #40
                      jo dat mach ich jetz auch.

                      nacht und viel glück

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                        #41
                        viel glück!

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                          #42
                          Hm, aus welchen §§ ziehst du, dass der Vertreter gegenüber dem Vertretenen schadensersatzpflichtig wird, wenn dieser seine Vollmacht im Innenverhältnis ausnutzt? Wegen Abstraktionsprinzip gilt der Vertrag ja, also der Dritte wird geschützt, klar. Aber dass der Stellvertreter dem Vertretenen was zahlen muss, hatte ich bisher noch nicht.

                          btw, welches semester bist du?:)

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                            #43
                            Möglich wäre es vielleicht über einen normativen Schadenbegriff mittels 823 II BGB iVm 263/246 StGB. Je nach Fall wäre es auch über 280 ff. denkbar... Aber da will ich mich lieber nicht festlegen. Ist so das Bauchgefühl. :D

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                              #44
                              Zitat von Herr Hubert
                              Hm, aus welchen §§ ziehst du, dass der Vertreter gegenüber dem Vertretenen schadensersatzpflichtig wird, wenn dieser seine Vollmacht im Innenverhältnis ausnutzt? Wegen Abstraktionsprinzip gilt der Vertrag ja, also der Dritte wird geschützt, klar. Aber dass der Stellvertreter dem Vertretenen was zahlen muss, hatte ich bisher noch nicht.

                              btw, welches semester bist du?:)
                              meine das ist §179 oder irre ich mich?

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                                #45
                                Ist Herr Fröhlich der Schwager von Peter Lustig?
                                Die Frage ist viel wichtiger!

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