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    #16
    ich denke bei 1 geht es um das kleine wörtchen "immer" --> quasi wird es immer schon so gehandhabt

    --> denke also er hätte eine anfechtung schon bei kenntnisnahme machen müssen, dass er die eier nicht mehr kaufen will? da man ja die anfechtung nur bei kenntnissnahme vollziehen darf --> sprich die entscheidung ist zu spät? wäre zumidnest logisch für mich

    bei 2) naja hier greift das stellvertreterrecht, da es ja nicht fröhlichs schuld ist, dass schussel so behindert ist. --> fröhlich hat erst kenntniss davon, als er die schränke sieht und fechtet es sofort an --> rechtkräftige anfechtung --> kann die dinger anfechten und werden zurückgeliefert.

    --> dann greift in der 2b die schadensersatzforderung die fröhlich bzw dann schussel bezahlen muss? und wie ist das mit den verdammten transportkosten fällt das auch unter schadensersatzpflicht?

    hell langsam wirds doch :D

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      #17
      1) Ein Anfechtungsgrund liegt nicht vor, da es sich lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum handelt. Schweigen würde ich bei 1) gar nicht behandeln. Die Lieferung der Eier ist für mich die konkludente Annahme. Schließlich bestellte er es auch direkt für den nächsten Tag. Er hätte lediglich widerrufen können - die Erklärung müsste aber mindestens gleichzeitig mit dem Angebot zugehen, was nicht passiert ist. Bin mir da aber grad nicht so sicher. Schweigen kann evtl auch das Hauptproblem sein - glaub ich aber irgendwie nicht, hm...

      2) Klassischer Erklärungsirrtum des Stellvertreters. Bei der Anfechtung kommt es nämlich gemäß §166 (glaube ich, kann grad nich nachgucken) auf den Mangel beim Stellvertreter an. Wenn der Vertretene sich irrt, ist das egal.

      Rechtsfolge der 119 I 2 ist die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts und Ersatz des Vertrauenschadens(122). Hier also die Transportkosten, aber nicht den erzielten Gewinn bei Weiterverkauf!(das wäre der Erfüllungsschaden) - du stellst den Typ quasi so, als hätte er von dem Geschäft nie was gehört.

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        #18
        bei 1. kommt keine anfechtung in frage. dazu braucht er einen anfechtungsgrund. so einer liegt aber nicht vor. nur dass er die sache plötzlich nicht mehr will ist unerheblich. er muss die eier also nehmen

        bei 2. ist die sekräterin die stellvertreterin. ihre willenserklärung wird dem fröhlich zugerechnet. also ist erstmal ein vertrag zu stande gekommen. da kommt dann ne anfechtung in frage. dazu braucht es einen grund. arglistige täuschung liegt nicht vor. also kommt nur ein erklärungs- oder ein inhaltsirrtum in frage.( 2 varianten des §119)

        erklärungsirrtum:das gesagte und das gewollte stimmt nicht überein.
        inhaltsirrtum: der erklärende irrt über die bedeutung dessen was er sagt.

        her ists also ein erklärungsirrtum. er will 5 sagt aber 50. wirkung der anfechtung ist, dass er vertrag ex tunc nichtig ist. er ist also NIE entstanden.
        der anfechtende ist aber zum schadensersatz verpflichtet. ABER er muss nicht das positive interesse ersetzen (hier den kaufpreis). also die schränke muss er nicht bezahlen. aber er muss das negative interesse ersetzen. also das was der verkäufer aufgewendet hat, im vertrauen darauf, dass die beiden einen vertrag haben. hier also die transportkosten.

        so jetzt müsste alles stimmen. du solltest noch die normen einflechten, hab jetz das gesetz nich da uns auswendig hab ich nich alles ^^


        edit: AHAHAH omg. natürlich ist 1. ne konkludente annahme und kein problem des schweigens. oh man... das macht jura mit einem. man sieht den wald vor lauter bäumen nicht mehr und macht sich alles schwer.... :x tut mir leid. ist natürlich quark.... :(

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          #19
          wenigstens ist die Lösung von 2) bei uns identisch :D

          e: hm :D so sicher war ich mir aber auch nicht^^ aber Schweigen wäre zu krass für so ne Klausur ohne richtige Problematiken...müsstest ja Meinungsstreit machen etc.

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            #20
            ok danke euch 2 erstma. noch 2 kleine fragen:

            den schadensersatz muss also definitiv nicht die stellvertreterin übernehmen? mir summt da irgendwie noch was im ohr aus den stunden ...

            angenommen das wäre nen fleischer mit fleisch gewesen, der nun 45kg wieder mitnehmen muss und ihm sagt er kanns nur zum halben preis verkaufen? ist das dann so ein negatives geschäft wenns tatsächlich vergammelt ? ^^

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              #21
              Nein, die Stv müsste es nur übernehmen, wenn sie falsus procurator wäre, also gar keine Vollmacht gehabt hätte oder sie missbraucht(177, 179). Also wenn sie zum Beispiel absichtlich 200 bestellt hätte oder so. Hier hat sie sich lediglich geirrt, was dem Geschäftsherrn zuzurechnen ist, da er durch die Bevollmächtigung auch diverse Risiken übernimmt.

              Zur anderen Frage: keine Ahnung :D aber das gehört nicht mehr zu BGB AT^^

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                #22
                ruf doch einfach nen kumpel aus der Berufsschule an und fahr schnell vorbei die Blätter abholen, dann lernste die 5 6 Seiten schnell auswendig und schreibst morgen ne elitäre 1+ mit Sternchen und so. Achja ganz wichtig danach schnell wieder alles vergessen, aber das kommt ja von allein :P

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                  #23
                  solange sich der stellvertreter im rahmen seiner vollmacht bewegt ist alles in ordnung. sein verhalten wird dem vertretenen zugerechnet.

                  hm mit dem fleisch das ist sone sache. bin mir grade nicht sicher. also, positives interesse ist, dass er so gestellt wird, als wäre erfüllt worden. = kaufpreis

                  negatives interesse heißt, er wird so gestellt, als hätte er nie von dem geschäft gehört. ich denke darunter fallen dann auch sachen, die er verkauft hätte, jetzt aber nicht mehr kann, bzw nur billiger. bin mir aber nicht sicher grade.

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                    #24
                    ok sauber jungs! :) habt mir massiv geholfen. jetzt erklärt sich auch einiges der aufgaben für die stellvertretung von selber :) danköööö

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                      #25
                      Zitat von chefcook|Internet
                      ruf doch einfach nen kumpel aus der Berufsschule an und fahr schnell vorbei die Blätter abholen, dann lernste die 5 6 Seiten schnell auswendig und schreibst morgen ne elitäre 1+ mit Sternchen und so. Achja ganz wichtig danach schnell wieder alles vergessen, aber das kommt ja von allein :P
                      ja wenn auch nur einer mitgeschrieben hätte ... xD

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                        #26
                        np, gn8

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                          #27
                          ich kenn das. hab auch viele freunde, die iwas mit wirtschaft studieren, aber sonen pflichtkurs recht haben. und alle hassen es :D

                          aber thx. is mal nich schlecht sich mal wieder über so sachen gedanken zu machen.... die grundlagen gehen einem manchmal flöten, wenn man nur noch kranke detailstreits macht

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                            #28
                            Zitat von CRZ-
                            aber klausuren werden ja gerade nicht geschrieben in der uni, war brainlag von mir :(
                            he du darfst morgen mittag mal die daumen drücken dass viel schuldrecht at/bt dran kommt und kein sachenrecht oder so ein schnulli

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                              #29
                              hab noch 2 - 3 mehr fragen lechimp aber will ja hier keinen stressen, also wennde noch kurz was brauchst sag bescheid :D

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                                #30
                                hau halt raus. mehr als fahr zur hölle werd ich nich sagen. geh dann aber bald ins bett :)

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