ich denke bei 1 geht es um das kleine wörtchen "immer" --> quasi wird es immer schon so gehandhabt
--> denke also er hätte eine anfechtung schon bei kenntnisnahme machen müssen, dass er die eier nicht mehr kaufen will? da man ja die anfechtung nur bei kenntnissnahme vollziehen darf --> sprich die entscheidung ist zu spät? wäre zumidnest logisch für mich
bei 2) naja hier greift das stellvertreterrecht, da es ja nicht fröhlichs schuld ist, dass schussel so behindert ist. --> fröhlich hat erst kenntniss davon, als er die schränke sieht und fechtet es sofort an --> rechtkräftige anfechtung --> kann die dinger anfechten und werden zurückgeliefert.
--> dann greift in der 2b die schadensersatzforderung die fröhlich bzw dann schussel bezahlen muss? und wie ist das mit den verdammten transportkosten fällt das auch unter schadensersatzpflicht?
hell langsam wirds doch :D
--> denke also er hätte eine anfechtung schon bei kenntnisnahme machen müssen, dass er die eier nicht mehr kaufen will? da man ja die anfechtung nur bei kenntnissnahme vollziehen darf --> sprich die entscheidung ist zu spät? wäre zumidnest logisch für mich
bei 2) naja hier greift das stellvertreterrecht, da es ja nicht fröhlichs schuld ist, dass schussel so behindert ist. --> fröhlich hat erst kenntniss davon, als er die schränke sieht und fechtet es sofort an --> rechtkräftige anfechtung --> kann die dinger anfechten und werden zurückgeliefert.
--> dann greift in der 2b die schadensersatzforderung die fröhlich bzw dann schussel bezahlen muss? und wie ist das mit den verdammten transportkosten fällt das auch unter schadensersatzpflicht?
hell langsam wirds doch :D
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