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    rechtshilfe (schnell)

    hoi folks

    schreibe morgen ne sinnlos klausur in recht über verzug, stellvertretung und und anfechtung.

    da ich natürlich immer so schön mitschreibe (not) sitze ich nun vor weißen blättern und hab überhaupt keine ahnung :D da mein bgb eher nur semi solved brauche ich schnell paar fundierte antworten über diesen rotz

    http://s7.directupload.net/file/d/2498/dfbj7juc_jpg.htm

    plz rm juraabteilung HELP :(

    hier noch nen kleine googleasses als anreiz :>

    Hell YEAH !

    #2
    Fröhlich ist ein Depp :D

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      #3
      dieser fröhlich kommt sicher des öfteren mal im ssb thread vorbei.....

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        #4
        abgesehen davon das man den typen wirklich im ssb thread findet brauche ich richtige hilfe :D

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          #5
          sollen wir dir jetzt echt 1 semester zivilrecht hier inklatschen oO?! studierst du jura?

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            #6
            ja hinklatschen wäre perfekt :D

            ne ausbildung ~~ und recht halt ne doppelstunde dabei juckt mich halt wie kot

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              #7
              1. muss eier zahlen
              2. muss transportkosten für die 150 schränke zahlen
              3. nö kein vertrag zustande gekommen
              4. muss nicht zahlen

              alle angaben ohne gewähr und wahrscheinlich auch total falsch, aber bin gespannt wie weit ich von der richtigen lösung entfernt bin.

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                #8
                Zitat von CRZ-
                sollen wir dir jetzt echt 1 semester zivilrecht hier inklatschen oO?! studierst du jura?

                lol das sieht mir eher stark nach berufsschule aus ...



                edith: hoppla da war der holger schneller

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                  #9
                  ja hätte ja sein können, dass er nur einfache ag-übungsaufgaben da hatte.

                  aber klausuren werden ja gerade nicht geschrieben in der uni, war brainlag von mir :(



                  und te lies halt fix nen buch, da steht doch alles drin und für berufsschule wirds wohl reichen (kein flame, aber die werden ja nicht das selbe bringen müssen wie die jurastudenten)

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                    #10
                    Nr 1: http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schlachter/Lehre/ws_06_07/d-frei/Folie_Vertragsschluss_durch_Schweigen.pdf
                    Grundsätzlich hat Schweigen keinen Erklärungswert, Vertragsschluss durch Schweigen kommt also hier nur in Frage, wenn sie das schon länger so praktizieren. steht leider nich drin, nur dass er schon länger da einkauft. is also insoweit etwas unklar

                    Nr 3: Nein, eine Änderung des Angebots ist eine Ablehnung mit gleichzeitigem neuen Angebot. Steht iwo bei ~150 oder so. Zu faul grade zu schauen

                    Nr 4: §130 I 1 BGB , eine Willenserklärung unter Abwesenden geht zu, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. --> also wenn damit zu rechnen ist, dass er seinen gefüllten birefkasten leert

                    dazu §130 I 2 BGB, Widerruf der Erklärung bevor sie zugeht ---> erfolgreicher Widerruf

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                      #11
                      würde mir halt helfen fürs nähere verständnis :/ sonst dauert das wieder alles eeeewig und schlussendlich bin ich dann nicht sicher ob es richtig ist. du bist doch mod in der mächtigen kanzlei ... ;)

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                        #12
                        danke erstma LeChimp. aber was hat nummer 4 mit der aufgabe zu tun? raff das net so ganz

                        3 erscheint mir soweit als einziges logisch ^^

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                          #13
                          Nummer 4 stellt die Frage ob ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Dazu bräuchte man erstmal nen Angebot. Angebot ist der Brief. Die FRage ist, ob er zugegangen ist. Die Antwort ist nein, weil Post. Solange eine Willenserklärung nicht zugegangen ist, kann sie widerrufen werden. Das tut er mit dem Fax. Daher kein Angebot, ergo kein Vertrag.

                          Ähnliches Problem bei 1. Frage. Es geht darum, ob das Angebot angenommen wurde. Problem ist, er schweigt. Daher ist fraglich, ob Schweigen eine Annahme sein kann. Das siehst du in dem Link. Kommt hier nur in Frage, falls sie das schon immer so machen, dass er bestellt und der andere liefert ohne sich vorher zu melden. Da ist der "Sachverhalt" aber schwammig, da steht nur, dass er da schon immer kauft, nicht ob das auch ohne Antwort des Bauern passiert


                          edit: Nummer 2 müsste ein Bote sein oder? Ich hasse Stellvertretung.

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                            #14
                            ok 3 & 4 verstanden! danke!

                            ja bei der 1 ist halt die frage ob ne einseitige WE reicht oder halt nicht

                            bei 2. kommt irgendwie das stellvertreterrecht ins spiel hab hier sone ähnliche aufgabe grad in der hand --> also irwie muss er auf jedenfall für schadensersatz aufkommen (122) aber wie das mit den transportkosten ist hab ich keine ahnung :C

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                              #15
                              Ein Vertragsschluss ist zweiseitig. Wie gesagt, die Problemstellung ist einfach ob Schweigen eine Vertragsannahme sein kann. Grundsätzlich nein, außer in einigen Sonderfällen. Schweigen unter Kaufleuten z.B. . Ist hier aber nicht einschlägig. Es wäre halt möglich, dass es zwischen den beiden seit Jahren gängie Praxis ist, dass sie also quasi konkludent vereinbart haben, dass er einfach liefert. Dann wäre zwischen den Beiden eine Annahme des Angebots durch Schweigen denkbar. Aber wie gesagt. Der Text ist da etwas dünn. Da sollte halt stehen, ob die öfter auf diese Art kontrahieren oder nicht. Dass er schon länger bei dem einkauft reicht egt nicht. Darauf wollen die aber wohl hinaus.

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