hallo, wichtige frage bzgl paypal:
ich hatte vor ein paar wochen was bei ebay verkauft für 60 (virtuelles gut). der käufer bezahlte auch gleich per paypal und ich hatte 60 auf meinem PP konto. nun hat der käufer allerdings einen tag danach käuferschutz beantragt und sich das geld wiedergeholt. ich habe mir daraufhin den account zurückgeholt. soweit ist ja noch alles ok, hat er sich eben umentschieden.
so. nun wurden die 60 auf meinem PP konto "einbehalten" und ich kann sie nicht mehr verwenden, soweit passt auch alles. allerdings jetzt nach 2-3 wochen meldet der käufer sich wieder und meint ich müsse das geld zurücküberwiesen, außerdem bekam ich eine mail von paypal, dass wenn in ein paar tagen der fall nicht geklärt ist, wird mein PP konto belastet mit 60, welche an den käufer gehen.
das verstehe ich aber nicht, denn die 60 sind ja "einbehalten" und stehen weder mir noch dem käufer zur verfügung und wenn der fall zugunsten des käufers ausgeht müsste ja nur das einbehaltete geld ihm übertragen werden..
kennt sich da wer aus?!
edit:
ich könnte jetzt eine "rückzahlung veranlassen", ist das richtig so?
ich hatte vor ein paar wochen was bei ebay verkauft für 60 (virtuelles gut). der käufer bezahlte auch gleich per paypal und ich hatte 60 auf meinem PP konto. nun hat der käufer allerdings einen tag danach käuferschutz beantragt und sich das geld wiedergeholt. ich habe mir daraufhin den account zurückgeholt. soweit ist ja noch alles ok, hat er sich eben umentschieden.
so. nun wurden die 60 auf meinem PP konto "einbehalten" und ich kann sie nicht mehr verwenden, soweit passt auch alles. allerdings jetzt nach 2-3 wochen meldet der käufer sich wieder und meint ich müsse das geld zurücküberwiesen, außerdem bekam ich eine mail von paypal, dass wenn in ein paar tagen der fall nicht geklärt ist, wird mein PP konto belastet mit 60, welche an den käufer gehen.
das verstehe ich aber nicht, denn die 60 sind ja "einbehalten" und stehen weder mir noch dem käufer zur verfügung und wenn der fall zugunsten des käufers ausgeht müsste ja nur das einbehaltete geld ihm übertragen werden..
kennt sich da wer aus?!
edit:
ich könnte jetzt eine "rückzahlung veranlassen", ist das richtig so?
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