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    #16
    Zitat von Toter Acc
    Wenn bei deinem Job Arbeitskleidung gebraucht wurde(zB schwarze Hose Pflicht)

    Laptop, PC, Hefte, Stifte, blablalbal wirst wohl sehr kleinlich sein müssen.

    Wünsch dir viel Glück, drecks Regelung im Staat ...
    Schwarze Hosen, die man auch im Alltag tragen kann, sind als Arbeitskleidung nicht absetzbar.

    Ansonsten gelten die EUR 8.004 Einkunftsgrenze tatsächlich nur anteilig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen im übrigen Zeitraum nicht vorgelegen haben. Zzgl. EUR 920 PB wären wir somit bei max. EUR 4.922 ohne Einzelnachweis.

    Benzin zur Arbeit kannst hier nicht als WK ansetzen, sondern lediglich EUR 0,30 pro Entfernungskilometer, also für die einfache Wegstrecke.

    Berufsschul Fachbücher und andere Arbeitsmittel ist ja klar (halt alles zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, soweit es nicht insb. durch Gesetze ausgeschlossen bzw. beschränkt wird).

    Deine eigene Wohnung nur, falls z. B. eine doppelte Haushaltsführung vorlag.

    Ansonsten z. B. Familienheimfahrten, EUR 16 pauschale Kto.-Führungsgeben, Fortbildungskosten etc.

    Schau sonst mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten oder http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Werbungskosten.html oder aber falls du eine entsprechende Bibliothek hast z. B. im Ludwig-Schmidt ESt-Kommentar nach, leider keine Zeit mich jetzt noch näher damit zu beschäftigen.

    Ansonsten nur zur Info die Quellen, falls du selbst das eine oder andere nochmal nachlesen willst: §§ 9, 9a, 12, 32 EStG.

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      #17
      Zitat von kirby
      wie siehts aus mit alg 1 ? zaehlt das als einkommen ? oder kann man das auslassen?

      ( sprich: mein einkommen mit alg 1 = 5200 / ohne alg 1 = 4500 euro )
      Der Gesetzgeber spricht hier von Einkünften und "Bezügen", somit würde ich hier, ohne jetzt genauer nachzuschauen, das ALG mit einbeziehen.

      Zitat von SKILLORN_IS_A_KIXER
      loool den link direkt zur polizei gesenden
      Was ist da illegales dran? Könnte genauso gut zum StB/WP gehen, um sich entsprechende Informationen zu holen.

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        #18
        das ist alles anstiftung zur illegalen staatsbetrügerei nach Paragraph 6 im gG

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          #19
          Zitat von SKILLORN_IS_A_KIXER
          das ist alles anstiftung zur illegalen staatsbetrügerei nach Paragraph 6 im gG
          Bla blub ... Troll?

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