Zitat von Toter Acc
Ansonsten gelten die EUR 8.004 Einkunftsgrenze tatsächlich nur anteilig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen im übrigen Zeitraum nicht vorgelegen haben. Zzgl. EUR 920 PB wären wir somit bei max. EUR 4.922 ohne Einzelnachweis.
Benzin zur Arbeit kannst hier nicht als WK ansetzen, sondern lediglich EUR 0,30 pro Entfernungskilometer, also für die einfache Wegstrecke.
Berufsschul Fachbücher und andere Arbeitsmittel ist ja klar (halt alles zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, soweit es nicht insb. durch Gesetze ausgeschlossen bzw. beschränkt wird).
Deine eigene Wohnung nur, falls z. B. eine doppelte Haushaltsführung vorlag.
Ansonsten z. B. Familienheimfahrten, EUR 16 pauschale Kto.-Führungsgeben, Fortbildungskosten etc.
Schau sonst mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten oder http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Werbungskosten.html oder aber falls du eine entsprechende Bibliothek hast z. B. im Ludwig-Schmidt ESt-Kommentar nach, leider keine Zeit mich jetzt noch näher damit zu beschäftigen.
Ansonsten nur zur Info die Quellen, falls du selbst das eine oder andere nochmal nachlesen willst: §§ 9, 9a, 12, 32 EStG.
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