Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wieso ist sowas nicht Mord?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wieso ist sowas nicht Mord?

    Frau verliert nach Schlägen des Ehemanns ihr Baby

    Münster - Weil er offenbar nicht akzeptieren wollte, dass seine schwangere Frau von einem männlichen Frauenarzt untersucht wird, ist ein werdender Vater ausgerastet und hat dabei seine Frau dermaßen geschlagen, dass diese wenig später ihr Kind verlor. Die Tat ereignete sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster am vergangenen Freitag, das Kind starb am Sonntag im Mathias-Spital. Die 18-jährige Frau war im siebten Monat schwanger, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer.

    Hintergrund für den Ausraster war offenbar, dass der 20-jährige Ehemann Muslim ist und es aus religiösen Gründen nicht akzeptieren konnte, dass seine Frau von einem männlichen Gynäkologen untersucht wird, der die Vertretung für die Frauenärztin übernommen hatte.
    Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Tötungsdelikt liege nicht vor, da das Kind zum Tatzeitpunkt nicht geboren war, sagte Schweer.

    Wieso ist sowas nicht Mord?

    #2
    steht doch da: Ein Tötungsdelikt liege nicht vor, da das Kind zum Tatzeitpunkt nicht geboren war, sagte Schweer.
    ?

    Kommentar


      #3
      die alte diskussion ab wann ein mensch ein mensch ist. für mich auch klarer mord in dem fall... ich meine bei einer frühgeburt hätte das kind ja schon sehr gute überlebenschancen gehabt..

      Kommentar


        #4
        Weil das Kind noch nicht geboren war?
        Andererseits finde ich unsere Gesetze da sehr inkonsistent wenn man sich das ganze Stammzellengewhine anhört.

        Finde okay das es nicht als Mord verhandelt wird, aber es sollte dick was auf die Strafe dazu geben um den Umständen und dem Verlust des Kindes gerecht zu werden.

        Kommentar


          #5
          [x] todesstrafe für den kerl

          Kommentar


            #6
            FreeeD` schrieb
            die alte diskussion ab wann ein mensch ein mensch ist. für mich auch klarer mord in dem fall... ich meine bei einer frühgeburt hätte das kind ja schon sehr gute überlebenschancen gehabt..
            selbst dann wäre es kein mord

            Kommentar


              #7
              Schlechte Bildung + schlechte Sozialisation + Religion -> Katastrophe.
              Andererseits ist Religion in der Gleichung nicht notwendig, nur eine Art die eigenen Taten zu rechtfertigen. Wenn er nicht religiös wäre, hätte er sich ne andere Begründung ausgedacht oder "weil is halt so" gesagt.

              Kommentar


                #8
                Ein Mord setzt zwingend (niedrige) Beweggründe voraus, die Tötungsabsicht zur Folge haben. Wäre hier in keinem Fall gegeben.

                Angenommen, das ungeborene Kind würde als lebend eingestuft, ist hier eher gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge als Straftatbestand wahrscheinlich. Totschlag würde auch Vorsatz voraussetzen.

                Kommentar


                  #9
                  FlyingDJ schrieb
                  Ein Mord setzt zwingend (niedrige Beweggründe) voraus, die Tötungsabsicht zur Folge haben. Wäre hier in keinem Fall gegeben.
                  wobei es ja noch weitere mordmerkmale gibt

                  Kommentar


                    #10
                    Wäre das dann also höchstens Fahrlässige Tötung?

                    Kommentar


                      #11
                      Fahrlässige Tötung passt auch nicht. Immerhin hat er ja eine Straftat begangen, die den Tod zur Folge hatte. Das ist nicht fahrlässig.

                      Kommentar


                        #12
                        Jura lässt sich also doch nicht durchs überfliegen von zwei Wikipedia Artikeln lernen ;)

                        Kommentar


                          #13
                          bReed schrieb
                          Wäre das dann also höchstens Fahrlässige Tötung?
                          Es wäre höchstens Körperverletzung mit Todesfolge.

                          Kommentar


                            #14
                            Moin,

                            um mal kurz etwas Klarheit in die ganzen Begriffe zu bringen.

                            Für Mord bzw alle Tötungsdeklikte wird immer die Tötung eines Menschen benötigt. Ein ungeborenes Kind ist im strafrechtlichen Sinne noch kein Mensch, unabhängig davon, ob es schon lebensfähig wäre.

                            Nach den strafrechtlichen Grundsätzen beginnt das menschliche Leben erst mit einsetzen der Eröffnungswehen als Startschuss für den Geburtsakt.

                            Man mag dies ethisch und moralisch anders sehen, aber dies ist die absolut herrschende Meinung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland.

                            Damit sind alle vollendeten Tötungsdelikte vom Tisch. Daher bleibt natürlich 223,224 die vorsätzliche gefährliche Körperverletzung und eventuell noch versuchte Tötungsdelikte an der Kindsmutter, da müsste man mehr zu wissen, da die Staatsanwaltschaft nichts in diese Richtung unternommen hat, könnte es hier am Vorsatz bzw der Nachweisbarkeit eines solchen scheitern.

                            Zu 11) Bei jedem Delikt mit Todesfolge muss der Eintritt der Todesfolge entweder fahrlässig oder leichtfertig verursacht werden. Soll heißen in einer Körperverletzung mit Todesfolge steckt selbstverstädnliche eine fahrlässige Tötung, daher is deine Aussage einfach ungenau.
                            Sobald der Tod vorsätzlich herbeigeführt wird, liegt wieder eine Tötungsdelikt vor 211, 212.


                            Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

                            mfg

                            Kommentar


                              #15
                              angenommen, das menschsein des kindes hätte juristisch gesehen schon begonnen:
                              körperverletzung mit todesfolge, vielleicht auch totschlag, aber dafür müsste er den tod zumindest billigend in kauf genommen haben. das problem ist, dass man bei so meldungen nur liest, dass er ausgerastet ist, die genauen handlungen des täters aber nicht genannt werden.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X