Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wieso ist sowas nicht Mord?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Was ich aber bei der Diskussion nicht verstehe, warum darf ich dann nur bis zum 3? Monat abtreiben?

    Wenn das ungeborene Baby im siebten Monat (hallo da sieht man schon alles) noch nicht als "Lebewesen" gilt, kann ich nicht verstehen, dass eine "offizielle" Abtreibung nicht genehmigt wird.
    Da widersprechen sich doch unsere Gesetze?

    Zum Topic. Mal wieder eine grausame Tat und als "Entschuldigung" muss der Glaub herhalten.

    Kommentar


      #17
      OH IT'S THIS DISCUSSION AGAIN!

      ansonsten hat es #14 gut erklärt, sofern er mit allem recht hat, was ich nicht beurteilen kann oder der OP hats ja selbst im post schon zitiert.

      Ein Tötungsdelikt liege nicht vor, da das Kind zum Tatzeitpunkt nicht geboren war, sagte Schweer.

      Kommentar


        #18
        finde auch dass sowas kein mord ist.

        zunächst einmal wäre es meiner ansicht nach auch nur totschlag, wenn der Fötus als "mensch" angesehen wird.

        so seh ich das aber nicht.

        Kommentar


          #19
          Ok, es ist nicht _ausschließlich_ fahrlässig, das ist präziser. Gefährliche KV mit Todesfolge ist in dem Fall dann das schwerwiegendere Delikt.

          Kommentar


            #20
            letztens was ähnliches gelesen.. wäre es in diesem fall versuchter mord?


            e: hm ok. man kann also ein ungeborenes kind nicht töten.. würde er dann nur wegen den tritten in den bauch belangt werden? irgendwie auch hart. zumal sich das gezielt gegen das kind richtet..

            Kommentar


              #21
              Nanni schrieb
              letztens was ähnliches gelesen.. wäre es in diesem fall versuchter mord?
              Feanor schrieb
              Moin,

              um mal kurz etwas Klarheit in die ganzen Begriffe zu bringen.

              Für Mord bzw alle Tötungsdeklikte wird immer die Tötung eines Menschen benötigt. Ein ungeborenes Kind ist im strafrechtlichen Sinne noch kein Mensch, unabhängig davon, ob es schon lebensfähig wäre.

              Nach den strafrechtlichen Grundsätzen beginnt das menschliche Leben erst mit einsetzen der Eröffnungswehen als Startschuss für den Geburtsakt.

              Man mag dies ethisch und moralisch anders sehen, aber dies ist die absolut herrschende Meinung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland.

              Damit sind alle vollendeten Tötungsdelikte vom Tisch.
              Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

              mfg

              Kommentar


                #22
                Nanni schrieb
                letztens was ähnliches gelesen.. wäre es in diesem fall versuchter mord?
                Mag seltsam erscheinen, aber die Rechtssprechung hat hier halt eine klare Grenze gezogen - alles vor der Geburt ist kein Leben im Rechtssinne. Die einzige Straftat ist hier also die gegen die Gesundheit der Mutter, der Embryo hat rechtlich keine Stellung ausser im Sinne der Paragraphen gegen Schwangerschaftsabbruch - die aber nur das regeln, dort ist nicht von Tötungsdelikten die Rede.

                Kommentar


                  #23
                  @flyingdj, aber warum darf ich dann nicht im siebten Monat abtreiben? Das ist doch das gleiche.

                  Warum verbietet das Gesetz eine Abtreibung nach einer gewissen Zeit, aber sieht im Endeffekt den/das Embryo nicht als Lebewesen an?

                  Da beist sich doch die Katz in Schwanz.

                  Kommentar


                    #24
                    Das "warum" im ethischen Sinne kann ich dir nicht beantworten, aber rechtlich ist die Situation relativ simpel:

                    Ein Schwangerschaftsabbruch ist zwar kein Tötungsdelikt, das Gesetz regelt aber in eigenen Paragraphen genau diesen Sachverhalt - aus welchen Gründen auch immer. Abtreibung ist generell strafbar, unter vielen Ausnahmebedingungen aber straffrei. Sie gilt allerdings nicht als Tötungsdelikt, sondern nur als eigener, spezieller Straftatbestand. Ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtlich gesehen daher keine Straftat gegen das Leben, daher gibt es auch (wieder nur rechtlich) keinen Widerspruch zur restlichen Rechtsprechung.

                    Man kann das ganz gut an Tieren erklären - ein Tier ist eine Sache, die Tötung ohne spezielle Umstände kann also maximal eine Sachbeschädigung sein. Es gibt allerdings trotzdem einen strafbewehrten Paragraphen gegen Tierquälerei, weil er Gesetzgeber diesen speziellen Umstand gesondert bestrafen möchte. Du kannst also hunderte Kühe fahrlässig töten und wirst lediglich der Sachbeschädigung beschuldigt, das grundlose Töten einer Katze kann aber in einer Gefängnisstrafe enden.

                    Kommentar


                      #25
                      bReed schrieb
                      Jura lässt sich also doch nicht durchs überfliegen von zwei Wikipedia Artikeln lernen ;)
                      Ich würd eher sagen Strafrecht..weil Jura an sich schon mehr beinhaltet als nur das.

                      Kommentar


                        #26
                        Ah ok, vielen Dank. Zum Glück muss ich mich nicht mit solchen Gesetzen auseinander setzen, ich würde glaub nur über die Sinnlosigkeit diskutieren wollen ^^.

                        Aber danke für die Erklärung.

                        Kommentar


                          #27
                          Gux[KimK] schrieb
                          Frau verliert nach Schlägen des Ehemanns ihr Baby

                          Münster - Weil er offenbar nicht akzeptieren wollte, dass seine schwangere Frau von einem männlichen Frauenarzt untersucht wird
                          ist es gut oder schlecht wenn man an dieser stelle im text bereits weiß das ein moslem der täter ist?

                          Kommentar


                            #28
                            Wie kann man bitte auf eine schwangere Frau einschlagen? Hoffentlich bekommt er ne anständige Haftstrafe und danach kann er sich in ein Land verpissen in dem seine Ansichten akzeptiert werden!

                            Kommentar


                              #29
                              yokNo__ schrieb
                              Wie kann man bitte auf eine schwangere Frau einschlagen? Hoffentlich bekommt er ne anständige Haftstrafe und danach kann er sich in ein Land verpissen in dem seine Ansichten akzeptiert werden!
                              Iran z.B. ?

                              Kommentar


                                #30
                                daarkside schrieb
                                Gux[KimK] schrieb
                                Frau verliert nach Schlägen des Ehemanns ihr Baby

                                Münster - Weil er offenbar nicht akzeptieren wollte, dass seine schwangere Frau von einem männlichen Frauenarzt untersucht wird
                                ist es gut oder schlecht wenn man an dieser stelle im text bereits weiß das ein moslem der täter ist?
                                die vermutung liegt glaub ich für jeden nah, der nicht völlig an der realität vorbeiläuft

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X