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Unterhalt-> Problem mit Vater

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    Unterhalt-> Problem mit Vater

    yo elite,
    habe mal ne wichtige frage bezüglich der unterhaltszahlungen bzw wann diese zu leisten sind.

    also erstmal zu mir: hab abi gemacht, dann zivi mit dem ich seit ende januar fertig bin. davor hat mein vater meiner mutter immer unterhalt nach der düsseldorfer tabelle gezahlt.
    gestern dann gespräch mit meinem vater gehabt, der meinte, dass er mir jetzt (nach ende des zivis) keinen unterhalt mehr zahlt, bis ich mit dem studieren anfange (WS), da ich jetzt volljährig bin und laut seiner begründung "momentan in keiner ausbildung stecke", weshalb er meint, dass er nicht zahlungspflichtig ist. also, dass ich arbeiten gehen MUSS in den 9 monaten bis zum studienbeginn, da es das gesetz so festlegt.

    stimmt das so? hatte jetzt eh nicht vor die ganze zeit auf der faulen haut zu liegen, aber wenn ich den unterhalt nicht mehr bekomme, muss ich das ganze geld, das fehlt, selbst auftreiben und an meine mutter zahlen.
    zu meinem vater ziehen kommt für mich eigentlich nicht in frage, persönliche gründe.

    hoffe mal, das sich irgendwer die mühe macht das zu lesen und dass es halbwegs verständlich formuliert ist.

    also: stimmt es per gesetz wirklich, dass mein vater keinen unterhalt mehr zahlen muss und ich verpflichtet bin, arbeiten zu gehen?

    quellen wären sehr nett, durchforste gerade selbst das internet nach irgendwelchen hinweisen..

    so far

    #2
    Readmore ist für dein Anliegen sicherlich nicht die geeignete Plattform.

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      #3
      Bis zum zur Vollendung des 21. Lebensjahres muss er zahlen.

      http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/pflichten-der-eltern.html

      /e : kein Bock die ganze Seite zu lesen, aber das mit dem 21. Lebensjahr scheint nur zu gelten, solange du noch Schulkind bist.

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        #4
        Sollte das Alter deines Profils richtig sein und du somit nicht innerhalb der nächsten 9 Monate 22 werden kannst muss er zahlen. Ganz schön nett btw von ihm.. Unterhalt ist ja nicht nur finanzierung der Ausbildung sondern auch dass du was zu essen und wohnen hast.

        /e: #3 mit passendem Link.

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          #5
          ja, das es hier nicht der perfekte ort zum nachfragen ist, ist mir auch klar. dachte mir nur, dass vielleicht trotzdem jemand bescheid weiß.

          @nein:

          ja, normalerweise müsste mein vater auch zahlen, bis meine erstausbildung abgeschlossen ist. mein vater argumentiert jetzt aber, dass ich im moment nicht meine erstausbildung verfolge, sondern quasi eine "pause" einlege.
          dabei kann ich meinen studiengang erst vollständig im WS beginnen bzw bin ich auch noch am überlegen eine ausbildung zu beginnen, die allerdings auch erst im september starten würde.

          zudem kommt: habe was gelesen von wegen, dass gezahlt werden muss, wenn ich im jahr nicht über ~7800€ komme!?
          nehmen wir an, ich hätte ab februar angefangen zu arbeiten bis september. Das sind 7 Monate in denen ich jeweils mehr als 1100€ verdienen müsste. Ist das überhaupt möglich für jemand ungelernten einen Job über gerade mal ein halbes Jahr mit so einem Monatsgehalt zu bekommen?

          liebe grüße

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            #6
            check den teil mit deiner mama nicht
            tut mir leid mit deiner family btw...

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              #7
              EvenMoreDeliciouz schrieb
              check den teil mit deiner mama nicht
              tut mir leid mit deiner family btw...
              also vor meinem zivi war es so, dass mein vater noch den unterhalt gezahlt hat. während meinem zivi musste er nicht zahlen, da habe ich das fehlende geld von meinem zivi gehalt an meine mutter abgedrückt.
              jetzt zahlt er ja weiterhin nicht und meine mutter verlangt aber, dass ich die geldmenge, die mein vater an unterhalt zahlen müsste (oder eben ja auch nicht?!), selbst beschaffen muss, um das fehlende geld reinzubringen

              Kommentar


                #8
                failfap schrieb
                EvenMoreDeliciouz schrieb
                check den teil mit deiner mama nicht
                tut mir leid mit deiner family btw...
                also vor meinem zivi war es so, dass mein vater noch den unterhalt gezahlt hat. während meinem zivi musste er nicht zahlen, da habe ich das fehlende geld von meinem zivi gehalt an meine mutter abgedrückt.
                jetzt zahlt er ja weiterhin nicht und meine mutter verlangt aber, dass ich die geldmenge, die mein vater an unterhalt zahlen müsste (oder eben ja auch nicht?!), selbst beschaffen muss, um das fehlende geld reinzubringen
                ich kenne mich mit der höhe des unterhalts nicht aus, bin mir aber nicht sicher ob deine mum das einfach so verlangen kann... das ist ja auch mal asi...
                alter falter

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                  #9
                  kurz und knapp, dein vater hat recht. du musst deinen unterhaltsbedarf während der zeit bis zum studium selber decken. in bestimmten fällen besteht jedoch noch anspruch auf kindergeld.

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                    #10
                    so, mal aus dem link von Nein entnommen

                    "Die Ausbildungsfinanzierung ist jedoch nur für eine angemessene Dauer geschuldet. Diese richtet sich in der Regel nach den Umständen des Einzelfalles. Von dem unterhaltsbedürftigen Kind darf erwartet werden, dass das Ausbildungsziel sehr zielstrebig und zügig verfolgt wird.

                    Für den Fall, dass das Kind die Fortsetzung der Ausbildung nachhaltig vernachlässigt ohne dass dieses Vorgehen auf Krankheit oder andere gewichtige Gründe zurückzuführen ist, droht der Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsfinanzierung!"

                    --> das ist quasi das argument, mit dem mein vater kommt, weshalb er keinen unterhalt zahlen will.

                    "Vorübergehendes Versagen ist von dieser Regelung nicht umfasst. Auch steht dem Studierenden durchaus eine sogenannte Findungs- bzw. Orientierungsphase zu. [...]"

                    --> aber damit müsste ich doch argumentieren können oder nicht? denn eigentlich verfolge ich ja zielstrebig mein ausbildungsziel?! ich kann ja nichts dafür, dass ich erst im WS im vollen umfang studieren anfangen kann bzw weiß ich ab april ca ob ich nicht vielleicht doch eine ausbildung mache.
                    also kann mein vater eigentlich nicht behaupten, dass ich eine "pause" mache? habe ich das so richtig verstanden? :/

                    Kommentar


                      #11
                      dein vater soll mal dazu stehen das er dich in die welt gesetzt hat und die kohle rausrücken.

                      aber für sowas gibts anwälte und ämter etc....

                      Kommentar


                        #12
                        failfap schrieb
                        EvenMoreDeliciouz schrieb
                        check den teil mit deiner mama nicht
                        tut mir leid mit deiner family btw...
                        also vor meinem zivi war es so, dass mein vater noch den unterhalt gezahlt hat. während meinem zivi musste er nicht zahlen, da habe ich das fehlende geld von meinem zivi gehalt an meine mutter abgedrückt.
                        jetzt zahlt er ja weiterhin nicht und meine mutter verlangt aber, dass ich die geldmenge, die mein vater an unterhalt zahlen müsste (oder eben ja auch nicht?!), selbst beschaffen muss, um das fehlende geld reinzubringen
                        Was hast du denn für Eltern???
                        Deine Mutter verlangt von dir, dass du den Unterhalt deines Vaters aufbringen sollst? Verkehrte Welt.
                        Hast du denn so ein schlechtes Verhältnis zu deinem Vater, dass der dich jetzt so abziehen will? Solange er halt noch die Pflicht hat, soller auch zahlen.


                        E:

                        failfap schrieb

                        "Vorübergehendes Versagen ist von dieser Regelung nicht umfasst. Auch steht dem Studierenden durchaus eine sogenannte Findungs- bzw. Orientierungsphase zu. [...]"

                        --> aber damit müsste ich doch argumentieren können oder nicht? denn eigentlich verfolge ich ja zielstrebig mein ausbildungsziel?! ich kann ja nichts dafür, dass ich erst im WS im vollen umfang studieren anfangen kann bzw weiß ich ab april ca ob ich nicht vielleicht doch eine ausbildung mache.
                        also kann mein vater eigentlich nicht behaupten, dass ich eine "pause" mache? habe ich das so richtig verstanden? :/

                        Wenns hart auf hart kommt muss das wohl ein Jurist entscheiden. Aber schon aus eigenem Antrieb, ohne Zwang sollte man dich doch in deiner jetzigen Lage unterstützen. Wenn du zum nächst Möglichen Zeitpunkt studieren willst, ist das doch das beste waste machen kannst. Was erwartet dein Vater denn da von dir?

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                          #13
                          failfap schrieb

                          nehmen wir an, ich hätte ab februar angefangen zu arbeiten bis september. Das sind 7 Monate in denen ich jeweils mehr als 1100€ verdienen müsste. Ist das überhaupt möglich für jemand ungelernten einen Job über gerade mal ein halbes Jahr mit so einem Monatsgehalt zu bekommen?
                          Problemlos.

                          Kommentar


                            #14
                            was willst du denn studieren? ein für das studium erforderliches praktikum (nicht vergütet, sonst gibs abzüge) begründet auch eine unterhaltsberechtigung.

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                              #15
                              ist halt leider alles ne ssb.
                              vater ist der totale geizkragen. ist selbständig und meint halt er wäre dann arm dran, weil er ja private rentenversicherung etc zahlen muss. ich weiß allerdings, dass mein vater mehr als genug im monat verdient, da er es demletzt offenlegen musste, weil er schon mal nicht zahlen wollte.

                              @preiselbeere: musste schon mal per anwalt den unterhalt abklären (was ich da eben geschrieben hab, hat damit zu tun) und hätte auch kein problem, es wieder so machen zu müssen :/

                              allerdings muss ich da gesetzlich im recht sein, sonst bringt mir das auch nichts. deswegen würd ich ja gern wissen wies aussieht. hab da oben ja noch was geschrieben, kann ich damit argumentieren? also dass ich ja eigentlich ohne "wirkliche" pause meine erstausbildung weiter verfolge?

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