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RM Anwälte need

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    RM Anwälte need

    yo haben alten hässlon mate gemobbt und er sieht halt ein bissel anders aus als "normale" menschen und er meinte man könne uns anzeigen weil wir sein pic im internet hochgeladen haben? es war schon öffentlich auf einer internetseite also ist es doch schon für jeden frei zugänglich or not?

    #2
    macht euch nicht in die buxe, er kann euch gar nichts.

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      #3
      jo, immer auf die schwachen.
      wie im ubahnhof, ups

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        #4
        man müsste jetzt im law und order style das auf präzedenzfälle überprüfen, daher folgen nun nur vermutungen

        bitte rm

        -------------------------

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          #5
          er müsste trotzdem recht an seinem eigenen bild haben, egal ob das schon im inet war oder nicht :s

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            #6
            also mobben ist das letzte, ich hoffe du schämst dich ganz doll!

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              #7
              hoffentlich bekommen sie dich am arsch! aller letzte sowas zu tun!

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                #8
                vielleicht könnte er euch anhand des strafgesetzbuches der Verleumdung nach § 187 StGB oder der üblen Nachrede § 186 StGB belangen. Da der Beweis ja für jeden zugänglich im Internet zu finden ist, sollte es für seinen Anwalt kein großes Problem darstellen euch klein zu kriegen..

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                  #9
                  ähnliche situation auch schon erlebt. da kamen dann aufeinmal 2 polizisten im unterricht in unsere klasse und haben die personen rausgeholt. kann euch auch passieren, unabhängig ob das Bild schon im Internet war, da auch dieses vielleicht mit Nichtwissen der Person hochgeladen wurde..

                  //achso wg dem Bild herrscht immernoch das Urheberrecht. Dieses liegt entweder bei der genannten Person oder der Person, die es erstellt hat, wenn diese die Zustimmung dazu hatte, also darfst du das auch nicht so einfach verwenden, wie du es willst...

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                    #10
                    wundert mich das es noch nicht kam, aber würde mal gerne pics sehen :D

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                      #11
                      strafrechtlich seid ihr wohl aus dem schneider, was zivilrechtlichen schadensersatz nicht ausschließt.

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                        #12
                        10 euro den bullen zustecken und das hat sich

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                          #13
                          todesstrafe

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                            #14
                            lad doch mal ein Bild von dir und ihm hoch, damit rm einen Vergleich hat was normal (angeblich du) und nicht normal (er) ist... rm wird dann über das Strafmaß besser beraten können

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                              #15
                              kommt auchganz auf den zusammenhang an und unter welchen umständen ihr das bild hochgeladen habt.

                              wenn er darauf bzw. dadurch verunglimpft wird (ihr z.b. ein "gief moniez plox!" drunter geschrieben habt, oder "depp der klasse 11c" oder irgendwas dazugeshoppt habt) ist euer handeln durchaus strafrechtlich relevant.

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