der laden hatte keinen gültigen kaufvertrag und wenn die einfach aufs blaue was lossschicken ist es deren risiko.. egal ob das paket verschwindet oder nicht... BGB § 241a
du bist aus der sache rauß, lass sie einfach weiter reden - Anwalt brauchst du im moment keinen! der würde dich eh nur teurer als die 316 kommen.
Außer der Laden legt es darauf an und geht vor gericht, aber schön blöde wären sie
ansich müsste ups dafür haften weil es nie bei dir abgegeben wurde.
und falls das paket wirklich bei irgendeinen nachbar liegt der es bis jetzt nicht vorbei gebracht hat und ihr keine benachrichtigung darüber im briefkasten hattet, haftet der nachabar.
du bist aus der sache rauß, lass sie einfach weiter reden - Anwalt brauchst du im moment keinen! der würde dich eh nur teurer als die 316 kommen.
Außer der Laden legt es darauf an und geht vor gericht, aber schön blöde wären sie
ansich müsste ups dafür haften weil es nie bei dir abgegeben wurde.
und falls das paket wirklich bei irgendeinen nachbar liegt der es bis jetzt nicht vorbei gebracht hat und ihr keine benachrichtigung darüber im briefkasten hattet, haftet der nachabar.
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