ganz schön viel braunes gesocks auf rm unterwegs
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Keine Ankündigung bisher.
Disziplinarverfahren (Zivildienst)
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was ist daran bitte "braunes verhalten" wenn wir uns darüber aufregen, wie der te mit alten, hilfsbedürftigen menschen umgeht. was er vor 60 jahren eventuell für schandtaten begangen hat, hat damit nichts zu tun. fakt ist, dass es der "job" des te ist sich um ihn zu kümmern und nicht ihn zu provozieren.spacedoxa schrieb
ganz schön viel braunes gesocks auf rm unterwegs
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:Dhi schrieb
"Dann habe ich ihn gefragt, ob er mich auch in die Gaskammer stecken will"Krishnamurti schrieb
Fürs Protokoll: Ich bin kein Jude. Habe ihn also dementsprechend schon verarscht...aber ich habe ihn ja weder beleidigt noch sonst in irgendeiner Form angegriffen.
So what?
Schon ne ganz schöne Unterstellung aufgrund angeblicher Tatsachen, oder?
§130, Abs 3 StGB
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
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ganz ehrlich OP - du bist ein respektloser depp. um es mal so auszudrücken ohne gebannt zu werden.
denkst du etwa, dass du lustig bist bei solchen aktionen!?
war selbst im altenheim und habe dort meinen zivildienst gemacht. aber auf so eine dumme aktion wäre ich bis heute nicht gekommen. WIRKLICH LUSTICKKKKKKKKKKKK HAHAHEHEHEAHIAEHIAEHIEAHAEAHEAEHAHEAHEAHAHAH
um die rm-meinung zu vertreten: ich hoffe die todesstrafe wird für solche moralvergehen wieder eingeführt!
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man merkt, dass du noch jung und unerfahren im umgang mit alten menschen bist.Krishnamurti schrieb
der gute mann ist 99 (wird in 2 monaten 100), ist geistig aber noch relativ fit. hat aber natürlich vergessen, dass ich mit ihm darüber geredet habe...
war keineswegs unhöflich zu ihm, habe nur ruhig mit ihm gesprochen (ruhig so gut es geht, der hört eben schlecht).
@ panther: was laberst du fürn scheiß? natürlich habe ich gelogen. ich wollte sehen, wie er reagiert. du kennst den typen halt auch nicht; das ist ein alter wixxer, der nur rumpöbelt. vor so einem soll ich respekt haben? du brauchst mir nichts über moralvorstellungen zu erzählen.
sowas macht man nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass ich vor 10 jahren auch so, oder so ähnlich "reagiert" hätte.
mit bewohnern/patienten versucht man (gerade wenn man um die vergangenheit oder politische einstellung weiß) solche themen zu meiden.
ich hab auch zivildienst im altersheim gemacht und jahre im krankenhaus gearbeitet. wenn du gegenüber rassisten/altnazis/sonstigen verachtenswerten einstellungen immer auf konfrontation gehst, wirst du nicht alt bei der arbeit mit menschen und wirst bei weitem keine gute behandlung/versorgung gewährleisten können.
musst dein ego einfach außen vor lassen (auch wenns schwerfällt).
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Verstehe den Zusammenhang nichtpin schrieb
:Dhi schrieb
"Dann habe ich ihn gefragt, ob er mich auch in die Gaskammer stecken will"Krishnamurti schrieb
Fürs Protokoll: Ich bin kein Jude. Habe ihn also dementsprechend schon verarscht...aber ich habe ihn ja weder beleidigt noch sonst in irgendeiner Form angegriffen.
So what?
Schon ne ganz schöne Unterstellung aufgrund angeblicher Tatsachen, oder?
§130, Abs 3 StGB
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
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da gibts doch ne southpark folge zu?? (ok, wie zu allem...)
achso. du meinst es anders als ich es verstanden hab :Dhi schrieb
Spoiler:
pin schrieb
:Dhi schrieb
"Dann habe ich ihn gefragt, ob er mich auch in die Gaskammer stecken will"Krishnamurti schrieb
Fürs Protokoll: Ich bin kein Jude. Habe ihn also dementsprechend schon verarscht...aber ich habe ihn ja weder beleidigt noch sonst in irgendeiner Form angegriffen.
So what?
Schon ne ganz schöne Unterstellung aufgrund angeblicher Tatsachen, oder?
§130, Abs 3 StGB
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Verstehe den Zusammenhang nicht
du meinst:
ganz schöne Unterstellung = alter mann vergast juden
aufgrund angeblicher Tatsachen = alter mann war angebl. mitglied der ss.
(???)
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naja gut wenn beachtet, dass du als zivi für die pflege der leute zuständig bist, dann wars schon etwas unangebracht...
aber wenn man wirklich geistig fit ist und dann heutzuttage noch so gegen juden wettert hat man sich mmn auch jeden respekt verspielt - nur fällt es bei weitem nicht leicht die geistige gesundheit als nicht-fachmann zu beurteilen, deswegen muss man bei so alten schonmal etwas vorsichtig sein
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