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    #31
    die elite lässt sich fahrräder klauen? ...-.-

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      #32
      sobald du gestohlene ware kaufst machst du dich strafbar und wieso werden euch die fahrrad geklaut? :( mir wurd noch nie mein fahrrad geklaut =D

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        #33
        nope! du machst dich nur strafbar, wenn du weisst, dass es geklaut ist.

        ansonsten wurdest du betrogen! dann ist der andere wegen betrug dran

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          #34
          stickaaay schrieb
          und was mach ich mit dem rad?
          Fundbuero. Klauen solltest du das Rad auf jedenfall nicht.


          Edit:
          sturmy schrieb
          nope! du machst dich nur strafbar, wenn du weisst, dass es geklaut ist.
          Soweit ich weiß genuegt es, wenn hinreichend offensichtlich ist dass es geklaut ist. Wenn du aufm Flohmarkt zu einem Stand gehst der kaum gebrauchte Handys spottbillig verkauft ist klar, dass die geklaut sind auch wenn der Verkaeufer natuerlich Gegenteiliges behaupten wird. Genauso ist ein Fahrrad offensichtlich geklaut wenn er neu oder fast neu ist und deutlich unter Wert verkauft wird.

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            #35
            nimm es und frag dann bei der polizei ob es geklaut ist
            wenn ja --> verpfeifen
            wenn nein --> neues fahrrad

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              #36
              sturmy schrieb
              935 BGB ... an gestohlenen sachen kann kein eigentum erworben werden
              nur leider die halbe wahrheit

              Gutglaubserwerb, also Eigentum an ner gestohlenen Sache kann man schon erwerben, wenn man nicht weiß, dass die sache gestohlen ist und wie in diesem Fall anhand einer Ersteigerung erwirbt. Dazu zählt auch i-net versteigerung.

              Also solange du es nicht genau weißt, dass es gestohlen ist, go for it!

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                #37
                dimsch schrieb
                sturmy schrieb
                935 BGB ... an gestohlenen sachen kann kein eigentum erworben werden
                nur leider die halbe wahrheit

                Gutglaubserwerb, also Eigentum an ner gestohlenen Sache kann man schon erwerben, wenn man nicht weiß, dass die sache gestohlen ist und wie in diesem Fall anhand einer Ersteigerung erwirbt. Dazu zählt auch i-net versteigerung.

                Also solange du es nicht genau weißt, dass es gestohlen ist, go for it!
                du solltest 935 bgb nochma lesen :P

                btw reicht wie bereits geschrieben eventualvorsatz hinsichtlich hehlerei aus.
                nur kommt es drauf an, was das für ein angebot war. bei nem startpreis von 1 euro kann man auch bei hochwertigen waren nicht gleich auf vorsatz schliessen, da der preis auch höher ausfallen kann.
                jedoch bei sofortkauf-angeboten bzw. kleinanzeigen, deren preise deutlich unter dem wert liegen (so um die 30% des wertes), sollte man schon misstrauisch werden und explizit beim verkäufer nachfragen. gibt der dir kein anständiges feedback, solltest du die finger davon lassen.

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