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Urlaub nach Übernahme?

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    Urlaub nach Übernahme?

    habe folgendes problem,

    mir stehen aus meinem derzeitigen ausbildungsverhältnis noch 3 Tage Urlaub zu.
    Nun soll ich zum 01.03. in ein befristetes Arb.verh. übernommen werden.
    kann ich die 3 Urlaubstage aus meiner Lehrzeit mitnehmen (gleicher Betrieb/Verwaltung) ?
    Gilt die 6 monatige Wartezeit laut BUrlG auch für Azubis nach der Übernahme und insbesondere für die 3 Tage?
    Immerhin stammt der Anspruch ja aus meiner Lehrzeit in welcher ich die Wartezeit ja schon einmal erfüllt habe.

    (Nein es ist leider nicht möglich die 3 Tage noch bis zum 01.03. zu nehmen!)

    #2
    meine fresse, sowas könnte man ja mit einem einfachen anruf in der verwaltung seiner firma klären - aber nein, ich eröffne lieber einen readmorethread

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      #3
      mr. mudkips schrieb
      meine fresse, sowas könnte man ja mit einem einfachen anruf in der verwaltung seiner firma klären - aber nein, ich eröffne lieber einen readmorethread

      möchte ja wissen wie die gesetzliche regelung dazu aussieht, wenn ich das mit meinem AG kläre verdonnert er mich dazu die tage noch in der verbleibenden zeit zu nehmen.
      da ich aber anfang märz ein ereignis habe welches ich nicht versäumen möchte, suche ich einen weg die wartezeit von 6 monaten (bei neuem AV) zu umgehen.
      deswegen die frage ob die 3 tage unter diese regelung fallen würden.

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        #4
        6 monate PROBEzeit (nicht wartezeit) müssen in diesem fall nicht vertraglich festgelegt werden. Urlaub kann ganz sicher genommen werden.

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          #5
          nach §4 BUrlG besteht doch bei einem neuen AV eine WARTEzeit von 6 Monaten in denen nur in Ausnahmen ein Teilurlaub §5 gewährt werden kann, im Grunde aber kein Url.Anspruch besteht oder nicht?

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            #6
            frag einfach deinen chef ob du an den tagen deinen urlaub nehmen kannst...
            kann doch nicht so schwer sein

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              #7
              resu schrieb
              frag einfach deinen chef ob du an den tagen deinen urlaub nehmen kannst...
              kann doch nicht so schwer sein


              kann man sich denn über die gesetzlich festgelegte Wartezeit einfach so hinwegsetzen?

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                #8
                sollte es gesetzlich so sein, dass du dir keinen urlaub nehmen könntest, dann kann dir dein chef immernoch sonderurlaub geben.
                machs dir doch nicht so schwer,
                megatroll

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                  #9
                  Warum seinen Chef darum höflich fragen und ihm evtl den Grund erläutern, wenn man ihm ein Gesetz vor die Nase halten kann.

                  #readmore dümmer als gedacht

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                    #10
                    eR1k schrieb
                    resu schrieb
                    frag einfach deinen chef ob du an den tagen deinen urlaub nehmen kannst...
                    kann doch nicht so schwer sein


                    kann man sich denn über die gesetzlich festgelegte Wartezeit einfach so hinwegsetzen?
                    Gesetze können (fast) immer zu Gunsten des Betroffenen (hier Arbeitnehmers) verändert werden. D.h. die Wartezeit kann natürlich verkürzt oder ganz aufgehoben werden, darf aber nicht verlängert werden. Eine Probezeit nach Übernahme ist übrigens möglich, kommt aber auch darauf an, was man in der Ausbildung gemacht hat und dann als vollwertiger MA macht.

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                      #11
                      also eine erneute probezeit wird es mir bei nicht geben, soviel wurde mir versichert.
                      es ging mir nur um den fakt der 3 Urlaubstage aus der Ausbildungszeit und deren Übertragbarkeit in ein befristetes Arbeitsverhältnis.
                      wenn diese nämlich nicht unter den angesprochen Urlaubsanspruch aus §4 BUrlG fallen, unterliegen diese auch nicht der Wartezeit und könnten somit ohne Weiteres mit Beginn des neuen AV gewährt werden.

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                        #12
                        also eine erneute probezeit wird es mir bei nicht geben
                        damit beantwortest du dir doch shcon selber, dass du die tage direkt nehmen kannst und nicht warten musst.

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                          #13
                          resu schrieb
                          also eine erneute probezeit wird es mir bei nicht geben
                          damit beantwortest du dir doch shcon selber, dass du die tage direkt nehmen kannst und nicht warten musst.
                          ist das denn gleich zu setzen mit der in §4 BUrlG genannten Wartezeit?


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                            #14
                            lol ein schalker hat ne arbeit? ..

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                              #15
                              Pommesbude auf Schalke obv.

                              @eR1k: Wartezeit = Probezeit

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