habe folgendes problem,
mir stehen aus meinem derzeitigen ausbildungsverhältnis noch 3 Tage Urlaub zu.
Nun soll ich zum 01.03. in ein befristetes Arb.verh. übernommen werden.
kann ich die 3 Urlaubstage aus meiner Lehrzeit mitnehmen (gleicher Betrieb/Verwaltung) ?
Gilt die 6 monatige Wartezeit laut BUrlG auch für Azubis nach der Übernahme und insbesondere für die 3 Tage?
Immerhin stammt der Anspruch ja aus meiner Lehrzeit in welcher ich die Wartezeit ja schon einmal erfüllt habe.
(Nein es ist leider nicht möglich die 3 Tage noch bis zum 01.03. zu nehmen!)
mir stehen aus meinem derzeitigen ausbildungsverhältnis noch 3 Tage Urlaub zu.
Nun soll ich zum 01.03. in ein befristetes Arb.verh. übernommen werden.
kann ich die 3 Urlaubstage aus meiner Lehrzeit mitnehmen (gleicher Betrieb/Verwaltung) ?
Gilt die 6 monatige Wartezeit laut BUrlG auch für Azubis nach der Übernahme und insbesondere für die 3 Tage?
Immerhin stammt der Anspruch ja aus meiner Lehrzeit in welcher ich die Wartezeit ja schon einmal erfüllt habe.
(Nein es ist leider nicht möglich die 3 Tage noch bis zum 01.03. zu nehmen!)
Kommentar