Moin Elite,
folgendes Problem: Heute war eine Prüfung zu der ich nicht gegangen bin (für die anderen gelernt) und nun überlege ich ob man den "Versuch bzw die Anmeldung" durch eine rückwirkende Krankschreibung rücksetzen kann.
Ich habe dem Prüfungsausschuss heute geschrieben, dass ich nicht in der Lage war die Prüfung zu machen, weil ich wegen Kopfschmerzen kein Auge zugetan habe die Nacht.
Gerade kam die Antwort-Mail:
"Kein Problem, legen Sie uns aber bitte ein ärztliches Attest vor, wenn Sie wieder gesund sind."
Da heute die Ärzte schon um 12 geschlossen haben muss ich morgen früh dahin. Kann ich denen einfach sagen: " Ich hatte die Nacht auf Mittwoch große Kopfschmerzen, konnte nicht schlafen und wollte erstmal zu Hause gucken ob es besser wird. Da es bis heute morgen noch andauerte bin ich jetzt bei Ihnen.....
Außerdem brauch ich einen Attest für heute und gestern, da ich deswegen an einer gestrigen Prüfung nciht teilgenommen habe....
Oder gibt es da was besseres als starke Kopfschmerzen? Diese kann der Arzt ja nicht nachprüfen
folgendes Problem: Heute war eine Prüfung zu der ich nicht gegangen bin (für die anderen gelernt) und nun überlege ich ob man den "Versuch bzw die Anmeldung" durch eine rückwirkende Krankschreibung rücksetzen kann.
Ich habe dem Prüfungsausschuss heute geschrieben, dass ich nicht in der Lage war die Prüfung zu machen, weil ich wegen Kopfschmerzen kein Auge zugetan habe die Nacht.
Gerade kam die Antwort-Mail:
"Kein Problem, legen Sie uns aber bitte ein ärztliches Attest vor, wenn Sie wieder gesund sind."
Da heute die Ärzte schon um 12 geschlossen haben muss ich morgen früh dahin. Kann ich denen einfach sagen: " Ich hatte die Nacht auf Mittwoch große Kopfschmerzen, konnte nicht schlafen und wollte erstmal zu Hause gucken ob es besser wird. Da es bis heute morgen noch andauerte bin ich jetzt bei Ihnen.....
Außerdem brauch ich einen Attest für heute und gestern, da ich deswegen an einer gestrigen Prüfung nciht teilgenommen habe....
Oder gibt es da was besseres als starke Kopfschmerzen? Diese kann der Arzt ja nicht nachprüfen
Kommentar