hm seh öffters irgend welche gänxta die in ihrem auto mit sturmmaske rumfahren...denke mal wegen blitzer...aber mir nicht bekannt das man nicht damit einkaufen dürfte, grad im winter wenn es kalt ist muss man sein gesicht warmhalten
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Da hier irgendwie bisher relativ wenig rechtlich Fundiertes geschrieben wurde ("Vermummungsgesetz" lol.), hier jetzt vielleicht noch einmal ein kleiner Ausflug.
1. Wenn Du dich wie ein Vollidiot benimmst - und das tust Du, wenn Du mit einer Sturmhaube einkaufen gehst - kann Dich jeder Ladenbesitzer vollkommen autonom aus seinem Laden rauswerfen und Dir Hausverbot erteilen. Das ist zwar nur zivilrechtlich relevant und passt somit nicht direkt auf die Frage, sollte aber dennoch berücksichtigt werden.
2. Es kommt tatsächlich eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs, § 123 StGB in Betracht. Hiernach macht sich strafbar, wer einen Raum gegen den Willen des Berechtigten betritt. Für Geschäftsräume gilt im Regelfall, dass jeder Unternehmer will, dass Leute seine Räume betreten (... und kaufen!). Ein Unternehmer ist also mit einem Betreten im Regelfall EINVERSTANDEN.
Im Regelfall wird ein Unternehmer aber nicht damit einverstanden sein, dass vermummte Leute, die wie ein Überfallkommando aussehen seinen Laden betreten. Hier steht also ein tatsächlicher Wille dem Betreten entgegen. Wenn man dennoch in den Laden geht, lässt sich also durchaus vertreten, dass hierdurch der Tatbestand von § 123 StGB erfüllt wird.
Das bedarf ein bisschen juristischer Argumentation; Grund dafür ist, dass im Schrifttum immer die Frage behandelt wird, dass jemand Vermummt ist um tatsächlich Mist zu machen und nicht nur "zum Scherz". Wenn man sich aber die Argumentationslinien in der Kommentarliteratur anschaut (nämlich: Ausschließlich abstellen auf die äußere Erscheinung und keine Motivforschung), dann ist mein Ergebnis eigentlich durchschlagend.
... und wenn ich Staatsanwalt wäre und so eine Akte von zwei Pubertierenden die mal so einen auf cool machen wollen, würde ich ohnehin schon mal fünfe grade sein lassen und die Jungs aus pädagogischen Gründen verknacken...
Kommentar
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dein post ist echt eine einzige farce...rub1kon postete
Da hier irgendwie bisher relativ wenig rechtlich Fundiertes geschrieben wurde ("Vermummungsgesetz" lol.), hier jetzt vielleicht noch einmal ein kleiner Ausflug.
1. Wenn Du dich wie ein Vollidiot benimmst - und das tust Du, wenn Du mit einer Sturmhaube einkaufen gehst - kann Dich jeder Ladenbesitzer vollkommen autonom aus seinem Laden rauswerfen und Dir Hausverbot erteilen. Das ist zwar nur zivilrechtlich relevant und passt somit nicht direkt auf die Frage, sollte aber dennoch berücksichtigt werden.
2. Es kommt tatsächlich eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs, § 123 StGB in Betracht. Hiernach macht sich strafbar, wer einen Raum gegen den Willen des Berechtigten betritt. Für Geschäftsräume gilt im Regelfall, dass jeder Unternehmer will, dass Leute seine Räume betreten (... und kaufen!). Ein Unternehmer ist also mit einem Betreten im Regelfall EINVERSTANDEN.
Im Regelfall wird ein Unternehmer aber nicht damit einverstanden sein, dass vermummte Leute, die wie ein Überfallkommando aussehen seinen Laden betreten. Hier steht also ein tatsächlicher Wille dem Betreten entgegen. Wenn man dennoch in den Laden geht, lässt sich also durchaus vertreten, dass hierdurch der Tatbestand von § 123 StGB erfüllt wird.
Das bedarf ein bisschen juristischer Argumentation; Grund dafür ist, dass im Schrifttum immer die Frage behandelt wird, dass jemand Vermummt ist um tatsächlich Mist zu machen und nicht nur "zum Scherz". Wenn man sich aber die Argumentationslinien in der Kommentarliteratur anschaut (nämlich: Ausschließlich abstellen auf die äußere Erscheinung und keine Motivforschung), dann ist mein Ergebnis eigentlich durchschlagend.
... und wenn ich Staatsanwalt wäre und so eine Akte von zwei Pubertierenden die mal so einen auf cool machen wollen, würde ich ohnehin schon mal fünfe grade sein lassen und die Jungs aus pädagogischen Gründen verknacken...
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Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern, beispielsweise Sturmhauben. Ein Vermummungsverbot besteht unter anderem in Deutschland, Österreich und in einigen Kantonen der Schweiz. Neben dem Vermummungsverbot gibt es in Deutschland auch ein Uniformierungsverbot und ein Verbot von so genannten Schutzwaffen, wie Hockeyrüstungen oder Helmen.
Quelle Wiki, anders hab ichs auch noch nirgends gelesen.
Soviel mal dazu #2 :p
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