Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mit Sturmmaske einkaufen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #76
    hm seh öffters irgend welche gänxta die in ihrem auto mit sturmmaske rumfahren...denke mal wegen blitzer...aber mir nicht bekannt das man nicht damit einkaufen dürfte, grad im winter wenn es kalt ist muss man sein gesicht warmhalten

    Kommentar


      #77
      Da hier irgendwie bisher relativ wenig rechtlich Fundiertes geschrieben wurde ("Vermummungsgesetz" lol.), hier jetzt vielleicht noch einmal ein kleiner Ausflug.

      1. Wenn Du dich wie ein Vollidiot benimmst - und das tust Du, wenn Du mit einer Sturmhaube einkaufen gehst - kann Dich jeder Ladenbesitzer vollkommen autonom aus seinem Laden rauswerfen und Dir Hausverbot erteilen. Das ist zwar nur zivilrechtlich relevant und passt somit nicht direkt auf die Frage, sollte aber dennoch berücksichtigt werden.

      2. Es kommt tatsächlich eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs, § 123 StGB in Betracht. Hiernach macht sich strafbar, wer einen Raum gegen den Willen des Berechtigten betritt. Für Geschäftsräume gilt im Regelfall, dass jeder Unternehmer will, dass Leute seine Räume betreten (... und kaufen!). Ein Unternehmer ist also mit einem Betreten im Regelfall EINVERSTANDEN.

      Im Regelfall wird ein Unternehmer aber nicht damit einverstanden sein, dass vermummte Leute, die wie ein Überfallkommando aussehen seinen Laden betreten. Hier steht also ein tatsächlicher Wille dem Betreten entgegen. Wenn man dennoch in den Laden geht, lässt sich also durchaus vertreten, dass hierdurch der Tatbestand von § 123 StGB erfüllt wird.

      Das bedarf ein bisschen juristischer Argumentation; Grund dafür ist, dass im Schrifttum immer die Frage behandelt wird, dass jemand Vermummt ist um tatsächlich Mist zu machen und nicht nur "zum Scherz". Wenn man sich aber die Argumentationslinien in der Kommentarliteratur anschaut (nämlich: Ausschließlich abstellen auf die äußere Erscheinung und keine Motivforschung), dann ist mein Ergebnis eigentlich durchschlagend.
      ... und wenn ich Staatsanwalt wäre und so eine Akte von zwei Pubertierenden die mal so einen auf cool machen wollen, würde ich ohnehin schon mal fünfe grade sein lassen und die Jungs aus pädagogischen Gründen verknacken...

      Kommentar


        #78
        rub1kon postete
        Da hier irgendwie bisher relativ wenig rechtlich Fundiertes geschrieben wurde ("Vermummungsgesetz" lol.), hier jetzt vielleicht noch einmal ein kleiner Ausflug.

        1. Wenn Du dich wie ein Vollidiot benimmst - und das tust Du, wenn Du mit einer Sturmhaube einkaufen gehst - kann Dich jeder Ladenbesitzer vollkommen autonom aus seinem Laden rauswerfen und Dir Hausverbot erteilen. Das ist zwar nur zivilrechtlich relevant und passt somit nicht direkt auf die Frage, sollte aber dennoch berücksichtigt werden.

        2. Es kommt tatsächlich eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs, § 123 StGB in Betracht. Hiernach macht sich strafbar, wer einen Raum gegen den Willen des Berechtigten betritt. Für Geschäftsräume gilt im Regelfall, dass jeder Unternehmer will, dass Leute seine Räume betreten (... und kaufen!). Ein Unternehmer ist also mit einem Betreten im Regelfall EINVERSTANDEN.

        Im Regelfall wird ein Unternehmer aber nicht damit einverstanden sein, dass vermummte Leute, die wie ein Überfallkommando aussehen seinen Laden betreten. Hier steht also ein tatsächlicher Wille dem Betreten entgegen. Wenn man dennoch in den Laden geht, lässt sich also durchaus vertreten, dass hierdurch der Tatbestand von § 123 StGB erfüllt wird.

        Das bedarf ein bisschen juristischer Argumentation; Grund dafür ist, dass im Schrifttum immer die Frage behandelt wird, dass jemand Vermummt ist um tatsächlich Mist zu machen und nicht nur "zum Scherz". Wenn man sich aber die Argumentationslinien in der Kommentarliteratur anschaut (nämlich: Ausschließlich abstellen auf die äußere Erscheinung und keine Motivforschung), dann ist mein Ergebnis eigentlich durchschlagend.
        ... und wenn ich Staatsanwalt wäre und so eine Akte von zwei Pubertierenden die mal so einen auf cool machen wollen, würde ich ohnehin schon mal fünfe grade sein lassen und die Jungs aus pädagogischen Gründen verknacken...
        dein post ist echt eine einzige farce...

        Kommentar


          #79
          Tommy postete
          wie alt seid ihr? 13?

          Kommentar


            #80
            wer sowas tut, dem steht die dummheit ins gesicht geschrieben

            Kommentar


              #81
              Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern, beispielsweise Sturmhauben. Ein Vermummungsverbot besteht unter anderem in Deutschland, Österreich und in einigen Kantonen der Schweiz. Neben dem Vermummungsverbot gibt es in Deutschland auch ein Uniformierungsverbot und ein Verbot von so genannten Schutzwaffen, wie Hockeyrüstungen oder Helmen.

              Quelle Wiki, anders hab ichs auch noch nirgends gelesen.

              Soviel mal dazu #2 :p

              Kommentar


                #82
                naja, sicher würde, sofern dich die Polizei sehen würde, das verboten werden. Ist halt ne dumme Idee sowas und total sinnfrei & kindisch in der heutigen Terrorzeit.

                Kommentar


                  #83
                  wär nur lustig wenn er nur in unterhose reingeht. dann würde man sich vllt sogar die Cops vom leibe halten, da man ja sehen kann dass keine waffe o.ä mitgeführt wird ^^

                  Kommentar


                    #84
                    der bekannteste rm user postete
                    wer sowas tut, dem steht die dummheit ins gesicht geschrieben
                    deswegen wollen sie ja mit sturmmasken einkaufen, damit keiner ihre dummheit sieht oO

                    Kommentar


                      #85
                      geile Aktion! sollte ich auch mal machen!!!

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X