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Frage wegen "geringer Menge", Gras

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    #16
    KEINE MACHT DEN DROGEN!

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      #17
      tomb ra1daa postete
      IloveUuuw postete
      Wenn ich nach Maastricht fahr um mir nen bisschen Jack Herer zu holen tu ich das immer in nen Taschentuch. Wenn der Zoll kommt Taschentuch aus dem Fenster und das Weed auf der Autobahn verteilen, kann dir nix passieren.
      A31 ist direkt nebenan :) könnte ich schnell nach NL kommen... ist schonmal ne gute Taktik :)

      Die Post-Taktik ist nicht so gut, weil ich zuhause wohne
      Du schickst dir ja kein Fleshlight, also np.

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        #18
        geringe menge ist von bundesland zu bundesland verschieden, 15g sind aber echt krass viel ... in deiner quelle steht auch für bayern 6g drin ... die gehen dir hier bei 2g schon an die decke, wobei die anzeige beim ersten mal wohl überall fallengelassen wird. naja ich würde wenn dann weniger mitnehmen...

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          #19
          modii postete
          geringe menge ist von bundesland zu bundesland verschieden, 15g sind aber echt krass viel ... in deiner quelle steht auch für bayern 6g drin ... die gehen dir hier bei 2g schon an die decke, wobei die anzeige beim ersten mal wohl überall fallengelassen wird. naja ich würde wenn dann weniger mitnehmen...
          Bayern geht bei jeder Menge, sofort an die Decke. NRW hats da bissel besser :)
          Aber hol weniger, 15g sind verdammt viel, nimm lieber erst 5g und dafuer richtig gutes rueber.

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            #20
            tomb ra1daa postete
            http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_(Bet%C3%A4ubungsmittelrecht)#Geringe_Menge_b ei_Cannabisprodukten

            Demnach 15g in NDS
            lächerliche Tabelle :D :D :D

            Mehr als 2 Gramm und du kriegst Probleme, bei uns in Bremen jedenfalls.

            Wenn du es machst, denk dran das du die 15 oder was auch immer wieviel Gramm in einen Beutel tust und nicht in mehrere kleine.

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              #21
              no force the drugs

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                #22
                tomb ra1daa postete
                Hallo
                ich mach den Thread mal mit dem Account von nem Freund *zwinker* hehe...

                Also mal angenommen ich wohne in Niedersachsen und ich wohne nicht allzuweit von der Grenze zu den Niederlanden entfernt und ich fahre rüber und hol mir weniger als 15g Gras aus Holland. Was würde mir wirklich passieren, wenn die mich damit erwischen auf der Straße oder sonst wo? Laut Wiki wird eine geringe Menge nicht strafrechtlich verfolgt. Muss ich mit zivilrechtlichen Folgen rechnen?

                Dankesehr

                pls no flames

                ahahahh warum solltest du wegen einem vergehen gegen das StGB zivilrechtlich belangt werden?

                Es liegt immer im Ermessen der Polizei/des Staatsanwaltes ob sie dich verfolgen wollen oder nicht. Rein rechtlich gesehen hast du eine Straftat begangen und kannst wegen dieser auch verurteilt werden. Egal ob 0.1g oder 100g.
                Aktenkundig bist du bei der Polizei dann sowieso selbst wenn sie das ganze NICHT zur Anzeige bringen / es fallen gelassen wird.

                Eine Freundin von mir hat zB einen Eintrag in ihr Führungszeugnis weil sie auf einer Demo mit 1g gras erwischt worden ist.

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                  #23
                  too much.

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