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    #31
    Alcatraz postete
    Manking postete
    das muss dein kumpel auf keinen fall bezahlen, wenn auf der rechnung 149 steht.
    könnte ja jeder hergehen und 1 tag später für 1l milch noch zusätzlich 200euro kassieren.
    er hat aber vorher schon gewusst das es 199 kosten würde
    und das soll man ihm wie nachweisen? :D
    gesetzlich müsstest du es nicht zahlen, wenn du good mannered bist zahlst es, bekommst dafür sicher irgendeinen bonus

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      #32
      Qesx postete
      #2 hat sowas von recht

      wie behindert das leben heutzutage ist: wird irgendein fehler gemacht, muss das natürlich sofort ausgenutzt werden. ganz egal, ob man die 50€ mehr eh schon eingeplant hatte, jetzt kann man sie ja sparen!!! min. n gutschein ist dann aber pflicht!!!
      zum kotzen diese gesellschaft...
      Der normale Bürger wird gefickt wenn er einen Fehler macht. Banken und Firmen hingegen können sich jeden drekc herausnehmen.
      Bevor du die Gesellschaft flames, flame die richtigen.

      Jungs, hier draußen herrscht Krieg

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        #33
        gizz postete
        Tarantula postete
        was ist wenn ich in einem laden ne dvd kaufe, den kassenzettel einem freund gebe, dieser dann in den laden spaziert, die gleiche dvd nimmt, diese umtauscht und dann das cash dafuer nimmt?
        Das fällt spätestens an der Kasse auf
        da die 2. dvd aus dem Laden noch nicht abgescannt wurde.
        Doof sind die auch nicht :P
        easy bro. altes case nimmste einfach mit und legst dort die neue dvd rein. mit neuer dvd + altem case hin und umtauschen. das neue case lässte halt ohne dvd da liegen.

        win

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          #34
          gizz postete
          Mad postete
          Nachdem hier jetzt viele Halb- und Unwahrheiten verbreitet wurden, hab ich erstmal ne Frage: Es hat ja ein Verkaufsgespräch stattgefunden, was hat der Verkäufer denn da für einen Preis genannt?

          Den Kaufvertrag musst du nicht zwangsweise erst mit dem Bezahlen geschlossen haben. Wenn der Verkäufer die Modalitäten erklärt und auch den Preis von 199 Euro nennt und du daraufhin einwilligst und zur Kasse gehst, habt ihr schon nen Vertrag. Dass dann einfach falsch abgerechnet wurde, spielt keine Rolle.

          Wenn du das Handy ohne große Umschweife genommenan der Kasse bestellt hast und der Verkäufer quasi nur die 149 Euro, die ihm ja wohl die Kasse angezeigt hat, gefordert hat, ist es etwas anders. Dann kann der Verkäufer das ganze halt anfechten, ist dir aber evtl. zum Schadensersatz verpflichtet.
          Weiß ich nicht.. ich war beim 1. mal nicht dabei.
          Der Kumpel hat seine Rufnr. von einem anderen Anbieter mitgenommen und hat das iPhone erst an dem Tag der Übernahme geholt und bezahlt.

          Der Verkäufer hat von hinten das ganze Zeug ink. Vertrag&Rechnung geholt und es wurde einfach bezahlt ohne viel Gerede..

          Ist aber jetzt auch egal, wollte eigentlich nur wissen ob es evt. eine eindeutige Regelung dazu gibt.
          Anscheinend spielen aber doch viele Faktoren eine Rolle..

          Ich geh mal stark davon aus das er in den nächsten Tagen die 50€ zahlt und dafür nen paar Freiminuten oder sowas bekommt :)
          Das heißt der Vertrag war schon unterschrieben und enthielt auch den Preis von 199€ ? Dann ist es klar und dein Freund zur Nachzahlung verpflichtet.



          KIWIGOD postete
          gizz postete
          Tarantula postete
          was ist wenn ich in einem laden ne dvd kaufe, den kassenzettel einem freund gebe, dieser dann in den laden spaziert, die gleiche dvd nimmt, diese umtauscht und dann das cash dafuer nimmt?
          Das fällt spätestens an der Kasse auf
          da die 2. dvd aus dem Laden noch nicht abgescannt wurde.
          Doof sind die auch nicht :P
          easy bro. altes case nimmste einfach mit und legst dort die neue dvd rein. mit neuer dvd + altem case hin und umtauschen. das neue case lässte halt ohne dvd da liegen.

          win
          Jo, Anzeigen wegen Diebstahl und Betrug machen sich ja ganz gut im Lebenslauf.

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            #35
            Rechtlich gesehen wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag abgeschlossen. Somit hat die Telekom kein Anrecht auf die restlichen 50 €.

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              #36
              KIWIGOD postete
              gizz postete
              Tarantula postete
              was ist wenn ich in einem laden ne dvd kaufe, den kassenzettel einem freund gebe, dieser dann in den laden spaziert, die gleiche dvd nimmt, diese umtauscht und dann das cash dafuer nimmt?
              Das fällt spätestens an der Kasse auf
              da die 2. dvd aus dem Laden noch nicht abgescannt wurde.
              Doof sind die auch nicht :P
              easy bro. altes case nimmste einfach mit und legst dort die neue dvd rein. mit neuer dvd + altem case hin und umtauschen. das neue case lässte halt ohne dvd da liegen.

              win
              geöffnete cds/dvds sind vom umtauch ausgeschlossen

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                #37
                Mad postete
                Nachdem hier jetzt viele Halb- und Unwahrheiten verbreitet wurden, hab ich erstmal ne Frage: Es hat ja ein Verkaufsgespräch stattgefunden, was hat der Verkäufer denn da für einen Preis genannt?

                Den Kaufvertrag musst du nicht zwangsweise erst mit dem Bezahlen geschlossen haben. Wenn der Verkäufer die Modalitäten erklärt und auch den Preis von 199 Euro nennt und du daraufhin einwilligst und zur Kasse gehst, habt ihr schon nen Vertrag. Dass dann einfach falsch abgerechnet wurde, spielt keine Rolle.

                Wenn du das Handy ohne große Umschweife genommenan der Kasse bestellt hast und der Verkäufer quasi nur die 149 Euro, die ihm ja wohl die Kasse angezeigt hat, gefordert hat, ist es etwas anders. Dann kann der Verkäufer das ganze halt anfechten, ist dir aber evtl. zum Schadensersatz verpflichtet.
                So würde ich das auch sehen. Wenn sich beide über den Preis von 199,- einig waren, dann ist dieser auch Teil der Vereinbarung.

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                  #38
                  verlang einen 50€ bonus!

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                    #39
                    KIWIGOD postete
                    easy bro. altes case nimmste einfach mit und legst dort die neue dvd rein. mit neuer dvd + altem case hin und umtauschen. das neue case lässte halt ohne dvd da liegen.
                    win
                    1. Kannst du keine geöffnete DVD zurückbringen
                    2. Viel Spass beim aufreisen einer neuen DVD im Laden

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                      #40
                      KIWIGOD postete
                      gizz postete
                      Tarantula postete
                      was ist wenn ich in einem laden ne dvd kaufe, den kassenzettel einem freund gebe, dieser dann in den laden spaziert, die gleiche dvd nimmt, diese umtauscht und dann das cash dafuer nimmt?
                      Das fällt spätestens an der Kasse auf
                      da die 2. dvd aus dem Laden noch nicht abgescannt wurde.
                      Doof sind die auch nicht :P
                      easy bro. altes case nimmste einfach mit und legst dort die neue dvd rein. mit neuer dvd + altem case hin und umtauschen. das neue case lässte halt ohne dvd da liegen.

                      win
                      krass was ein fail....

                      Kommentar


                        #41
                        Mad postete
                        gizz postete
                        Mad postete
                        Nachdem hier jetzt viele Halb- und Unwahrheiten verbreitet wurden, hab ich erstmal ne Frage: Es hat ja ein Verkaufsgespräch stattgefunden, was hat der Verkäufer denn da für einen Preis genannt?

                        Den Kaufvertrag musst du nicht zwangsweise erst mit dem Bezahlen geschlossen haben. Wenn der Verkäufer die Modalitäten erklärt und auch den Preis von 199 Euro nennt und du daraufhin einwilligst und zur Kasse gehst, habt ihr schon nen Vertrag. Dass dann einfach falsch abgerechnet wurde, spielt keine Rolle.

                        Wenn du das Handy ohne große Umschweife genommenan der Kasse bestellt hast und der Verkäufer quasi nur die 149 Euro, die ihm ja wohl die Kasse angezeigt hat, gefordert hat, ist es etwas anders. Dann kann der Verkäufer das ganze halt anfechten, ist dir aber evtl. zum Schadensersatz verpflichtet.
                        Weiß ich nicht.. ich war beim 1. mal nicht dabei.
                        Der Kumpel hat seine Rufnr. von einem anderen Anbieter mitgenommen und hat das iPhone erst an dem Tag der Übernahme geholt und bezahlt.

                        Der Verkäufer hat von hinten das ganze Zeug ink. Vertrag&Rechnung geholt und es wurde einfach bezahlt ohne viel Gerede..

                        Ist aber jetzt auch egal, wollte eigentlich nur wissen ob es evt. eine eindeutige Regelung dazu gibt.
                        Anscheinend spielen aber doch viele Faktoren eine Rolle..

                        Ich geh mal stark davon aus das er in den nächsten Tagen die 50€ zahlt und dafür nen paar Freiminuten oder sowas bekommt :)
                        Das heißt der Vertrag war schon unterschrieben und enthielt auch den Preis von 199€ ? Dann ist es klar und dein Freund zur Nachzahlung verpflichtet.
                        Ich weiß jetzt nicht was er für Papiere hat, müsste ich nochmal Fragen.
                        Soweit ich informiert bin steht aber die Zahl nur auf einem Papier und das war die Rechnung vom 2. Besuch mit 149€

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                          #42
                          K3cY postete
                          Der normale Bürger wird gefickt wenn er einen Fehler macht. Banken und Firmen hingegen können sich jeden dreck herausnehmen.
                          Bevor du die Gesellschaft flames, flame die richtigen.

                          Jungs, hier draußen herrscht Krieg
                          !

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                            #43
                            K3cY postete
                            Qesx postete
                            #2 hat sowas von recht

                            wie behindert das leben heutzutage ist: wird irgendein fehler gemacht, muss das natürlich sofort ausgenutzt werden. ganz egal, ob man die 50€ mehr eh schon eingeplant hatte, jetzt kann man sie ja sparen!!! min. n gutschein ist dann aber pflicht!!!
                            zum kotzen diese gesellschaft...
                            Der normale Bürger wird gefickt wenn er einen Fehler macht. Banken und Firmen hingegen können sich jeden drekc herausnehmen.
                            Bevor du die Gesellschaft flames, flame die richtigen.

                            Jungs, hier draußen herrscht Krieg
                            Schwachsinn.

                            Überleg mal, wer die Banken und Firmen ausmacht. GENAU. Die Gesellschaft.
                            Es gibt keine geldgierige Bank, es gibt nur geldgierige Menschen, die dahinter stecken.

                            Alle wollen mehr Geld, wo es herkommt egal. Wenn dann aber rauskommt, dass Aktien doch nicht so sicher sind, ist natürlich nur "die Bank" schuld. Die Geldgier des normalsterblichen Anlegers wird nicht erwähnt.

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                              #44
                              wenn ers drauf anlegen würde, dann ist ja wohl eindeutig das was auf der rechnung steht das entscheidende, wie will der verkäufer denn nachweisen das er gesagt hatte das es 199 kostet, (sofern kein zeuge)

                              -> dein homie soll die kohle bezahlen, das ist für die T wichtiger, dass der geldeingang mit realem geld erfolgt als das Sie dir "virtuell" ein paar freiminuten/sms schenken, eventuell ist ja sogar auch möglich mehr gegenwert als die 50 € rauszuholen ;)

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                                #45
                                Du hast dich bei dem Verpflichtungsgeschäft dazu verpflichtet, 149€ zu zahlen, im Gegenzug wird dir das iPhone zur Verfügung gestellt.

                                Interessant wäre zu wissen, ob du explizit eine Auftragsbestätigung utnerschrieben hast. Wenn dem so ist, müsste der Kaufvertrag rechtsgültig sein zu den def. KOnditionen.

                                Einer der Vertragspartner kann allerdings in einer bestimmten Frist den Kaufvertrag kündigen.

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