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Flug fällt aus - Hotel kosten ?

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    Flug fällt aus - Hotel kosten ?

    Morgen.
    Ich wollt anfang januar noch london fliegen. Hotel Flug alles gebucht.
    Dank Wetterchaos hab ich langsam bisschen bedenken, hoffe halt das anfang januar ich ne glückliche woche erwisch wo alles fliegt.
    Wenn das nicht so sein sollte, hab ich dann ne Chance die Hotelkosten erstattet zu bekommen. Reiserücktritsversicherung is abgeschlossen, zieht aber nur bei Krankheiten die das Reisen nicht möglich machen, in der Police steht aber nix von Wetterbedingiten Flugausfällen.
    Irgendjemand Erfahrung schon damit gemacht, bzw weiß das zufällig ?

    Und 2. Frage. Was is wenn ich erstma da bin, mein Rückflug aber nicht geht. Muss nämlich am nächsten Tag arbeiten, muss ich dann extra Urlaub nehmen oder fällt das über höhere Gewalt => Sonderurlaub ?

    Thx schonma

    #2
    Pls nicht den Reiseveranstalter/Airline/Reisebüro/Hotel fragen. Die haben weniger Ahnung als wir!!!

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      #3
      Flaming Moe postete
      Pls nicht den Reiseveranstalter/Airline/Reisebüro/Hotel fragen. Die haben weniger Ahnung als wir!!!
      und zu 2.

      Pls nicht den Arbeitgeber/Betriebsrat fragen. Die haben weniger Ahnung als wir!!!

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        #4
        Musst alles selber zahlen und wirst gekündigt

        ture story br0

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          #5
          definitiv ja!

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            #6
            1) Ich glaub bei Wetterbedingten Ausfällen, muss der Reiseveranstalter oder Fluglinie dir nix zahlen. Für so einen Fall gibt es ja Reiseversicherungen.

            2) Ja, musst Urlaub nehmen

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              #7
              http://www.youtube.com/watch?v=1MPLVHiJKz8

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                #8
                flieg am 27.12. von berlin aus in die schweiz und hoffe bis zum letzten tag das mein flug fliegt :O

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                  #9
                  ey #2/3 es werden hier teilweise viel behinderte fragen gestellt. seid doch froh das es mal nicht ein "wie vögel ich meine freundin richtig"-thread ist ...

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                    #10
                    Zu 1.) Schnee und Eis sind höhere Gewalt, daher hast Du keinen Anspruch auf Rückerstattung und Kompensation. Dir bleibt nichts anderes, als zu warten, bis die Flüge wieder gehen.

                    Zu 2.) Du als Reisender trägst die Verantwortung, rechtzeitig zum Arbeitsbeginn wieder zurück zu sein. Flugausfälle und dergleichen sind keine Rechtfertigung. Im schlimmsten Fall droht Dir dafür sogar eine Abmahnung.

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                      #11
                      23.12. SAW - FRA. wish me luck :(

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                        #12
                        Höhere Gewalt -> Auf Kulanz hoffen, sonst gibt es im Normalfall nichts.

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                          #13
                          zu 2. ich musste extra urlaub nehmen als ich im april auf island feststeckte

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                            #14
                            okay danke. dann klär ich das mal lieber im vornherein mit meinem arbeitgeber ab.

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                              #15
                              tryb postete
                              Zu 1.) Schnee und Eis sind höhere Gewalt, daher hast Du keinen Anspruch auf Rückerstattung und Kompensation. Dir bleibt nichts anderes, als zu warten, bis die Flüge wieder gehen.

                              Zu 2.) Du als Reisender trägst die Verantwortung, rechtzeitig zum Arbeitsbeginn wieder zurück zu sein. Flugausfälle und dergleichen sind keine Rechtfertigung. Im schlimmsten Fall droht Dir dafür sogar eine Abmahnung.
                              Wie halt alles ausgelegt wird wie es den Leuten passt und immer zum Nachteil, der einfachen Person. :D

                              bei 1. ist es natürlich die Schuld der "Höheren Gewalt" und daher bekommt man nichts erstattet. Darf sich aber am Flughafen den Arsch platt sitzen

                              und bei 2. ist es natürlich Eigenverschulden und man hätte sich selbstverständlich Urlaub nehmen müssen, weil man mit sowas rechnen muss.

                              Bin ich der einzige, der es verdammt unfair findet?

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