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[RM-Jura] Kaufvertrag - Hilfe.

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    [RM-Jura] Kaufvertrag - Hilfe.

    Hey,

    meine Mutter hat sich in einem Möbelhaus eine Küche gekauft. Wollte dann einen Schrank nachbestellen und hat nebenbei noch nach einem Preis für son Ofenzusatz gefragt. Dieser war ihr dann zu teuer und meinte: "Nee, dann will ich das nicht haben". Das war am Donnerstag mit Frau Weiß (nennen wir sie mal so).
    Einen Tag später ist meine Mutter noch mal hin und hat nun den Schrank bestellt. Die haben das ausgedruckt und meine Mutter hat das Unterschrieben. Das war bei Frau Schwarz.
    Jetzt stellte sich heraus das Frau Schwarz diesen Ofenzusatz mit auf die Rechnung geschrieben hat, obwohl meine Mutter das nur Frau Weiß gefragt hat. Allerdings hat meine Mutter das nicht gesehen auf der Rechnung, weil es nicht klar getrennt von den einzelnen Schrankteilen war. Da steht "Tischplatte, Boden, Verblendung, Teleskopdings (was das vom Ofen ist, was meine Mutter nicht wusste.)"...
    Frau Schwarz hat das TeleskopDings auch nie erwähnt, deswegen war es für meine Mutter unverständlich, dass sowas auf der Rechnung seien könnte..

    Sie hat unterschrieben und nun kam das Ofendings bei uns an. Meine Mutter konnte das nicht verstehen und die wollen das jetzt nicht zurücknehmen mit der Begründung, dass meine Mutter doch sicherlich lesen könne -.-...

    Was tun, liebe RM-Juristen - hat man da irgendeine Chance?

    #2
    name und adresse vom möbelhaus?

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      #3
      http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsirrtum

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        #4
        Siehe Wikilinküber mir.

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          #5
          für mich ist das eher eine Abzocke oder absichtliche Täuschung. Denn Frau Scharz konnte von dem Ofendings gar nichts wissen - schreibt es aber dennoch auf eine Rechnung rauf.. aber #3 du meinst, dadurch dass es bei der Willenserklärung keinen konsens gab, müssten sie zurücknehmen, ja?

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            #6
            musst nicht gleich die juristische schiene fahren, ich denke wenn du die situation dem moebelhaus (am besten dem bereichsleiter kueche) erklaerst, wird das problem meist sehr kulant behoben.

            falls NICHT, hat deine mutter zeugen (frau weiss?) die ihre aussage bestaetigen?

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              #7
              #6 Naja miene mutter hat angerufen, war sehr nett. Frau Schwarz meinte "ich rede mit dem Chef" - die hat wieder angerufen und meinte "Der Chef meint auch, wir nehmen das nicht zurück!"..

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                #8
                Stoke postete
                #6 Naja miene mutter hat angerufen, war sehr nett. Frau Schwarz meinte "ich rede mit dem Chef" - die hat wieder angerufen und meinte "Der Chef meint auch, wir nehmen das nicht zurück!"..
                halte ich fuer ungewoehnlich, vielleicht ein discounter zb. Roller?

                das problem was sich mir generell auf tut ist, dass das produkt auf der rechnung stand, welche von deiner mutter betrachtet und unterschrieben wurde, und es daraufhin zum kaufvertrag kam, aber sie etwas mitgekauft hat, was sie gar nicht haben wollte. Richtig verstanden?

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                  #9
                  Meine Mutter ist ein bisschen Älter und kennt diese Schränke noch nicht, die so automatisch zuklappen und dachte das nennt sich "Teleskopauszug".
                  Auf der Rechnung stand:

                  Katalogart. Küche:
                  1x Unterschrank
                  1x Arbeitsplatte
                  1x Sockel
                  1x Teleskopauszug

                  e: Die 4 Sachen haben auch eine ArtikelNummer, obwohl dieser Teleskopauszug obv. in einen Ofen gehört und nicht in einen Beischrank.

                  und dadurch, dass das alles zusammenstand und ein Preis hat. Also das Teleskop nicht mit einem extra Preis ausgestattet ist dachte meine Mutter das gehört zum Schrank. und das hat sie unterschrieben.

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                    #10
                    also macht der teleskopauszug die sache gar nicht teurer? es war quasi ein komplettangebot fuer alles? dann wuerde ich es auch nicht zurueck nehmen als anbieter.

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                      #11
                      Der Schrank an sich wird dadurch natürlich teurer, wenn noch ein nichtbestlletes Teil dazukommt.

                      e: Würde dieser Teleskopauszug nicht dastehen würde der Preis von dem bestellten Schrank 170€ niedriger sein. (Meine Mutter hatte ja bei Frau Weiß gefragt wie teuer so ein Ofendings wäre.)

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                        #12
                        die müssen das zurücknehmen.. kannst vom kaufvertrag zurücktreten.
                        zur not ma im BGB nachgucken § 3** irgendwo da werden solche angelegenheiten geregelt. such dir was passendes raus. sag dass ihr nach paragraph so und so dieses und jenes unternehmen könnt. in den meisten fällen geben die dann sofort kleinbei wenn die merken dass sich jemand damit beschäftigt.

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                          #13
                          Stoke postete
                          Der Schrank an sich wird dadurch natürlich teurer, wenn noch ein nichtbestlletes Teil dazukommt.
                          ich finde die ganze geschichte etwas seltsam.

                          wenn ich einen schrank kaufe, der schon etwas mehr kostet, unterhalte ich mich natuerlich mit dem verkaeufer ueber den preis und was alles dabei ist. nach ein wenig bedenkzeit treffe ich dann meine kaufentscheidung, bestelle den schrank, nehme die rechnung entgegen und ueberpruefe ob der preis mit dem von mir vereinbarten angebot uebereinstimmt. falls das, wie bei deiner mutter, nicht der fall ist, frage ich eben mal nach.

                          ich denke man kann da frau schwarz oder frau weiss keinen vorwurf machen, ich denke nicht, dass sie sich ueber jeden kunden austauschen und was genau sich die einzelnen kunden vorstellen, somit ist nicht von boeswilligkeit oder "abzocke" auszugehen.

                          um was fuer nen preisrahmen handelt es sich denn, lohnt es sich ueberhaupt dort weitere schritte irgendwie einzuleiten? Ich wuerde in diesem Falle wohl einfach auf Kulanz des Moebelhauses pochen, oder mich an dem Teleskopauszug erfreuen.

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                            #14
                            es war ja ganz offensichtlich n fehler von deiner mutter, aber du müsstest doch trotzdem das recht auf rückgabe noch haben, muss sich doch garnicht um abzocke handeln.
                            Einfaches Misverständnis, was die rechtlichen grundlagen dafür sind kann ich dir aber nicht sagen, das müsstest selbst nachschauen.

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                              #15
                              Ohne scheiß, wir haben so einen Teleskopauszug für den Backofen und der ist Gold wert. Richte deiner Mama schöne Grüße aus!

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