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ebay-frage..

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    ebay-frage..

    Hi,

    heute morgen habe ich zufällig eine Auktion gefunden - der Artikel stand bei ~50€ und ich fand es lustig...jetzt ist der Preis etwas gestiegen und mir stellt sich die Frage - muss man das jetzt bezahlen oder kann man seine Gebote zurück ziehen? Unter welchen Umstände ist das möglich?

    Was sind eigentl. Spaßbieter?

    Auktion...

    #2
    hahahahahahaha

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      #3
      Gebote kann man innerhalb einer Stunde nach Abgabe zurückziehen, wenn mich nicht alles täuscht.
      Spaßbieter sind Leute, die auf eine Auktion bieten aber nicht vorhaben das Produkt wirklich zu kaufen / zu bezahlen.

      //Edit, ach die Auktion...
      Haha

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        #4
        hahahahahaha, das musst du jetzt wohl bezahlen dude.

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          #5
          Wie es mich ankotzt...ich hab nen 3x größeren Schneehaufen!!!

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            #6
            wie gut ist das denn? :D
            Krass self own!
            Sehr epischer Schneehaufen! Wird gekauft!
            E: Das Geschäft ist nichtig weil es ein Scherzgeschäft ist.

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              #7
              kannste nur auf tauwetter hoffen

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                #8
                Twitter hat aber keinen Bock auf nen "Vollpinkel Flashmob" :D

                Lest euch mal die Fragen darunter durch^^

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                  #9
                  kaufe diesen billigen weissen schnee sicher nicht... suche den hochwertigen gelben schnee

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                    #10
                    du kannst doch jetzt keinen rückzieher machen, die armen kinder an die das geld gespendet werden soll :(

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                      #11
                      Jetzt sinds nur noch 6Mille...waren schonmal 10^^

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                        #12
                        paparatzi postete
                        wie gut ist das denn? :D
                        Krass self own!
                        Sehr epischer Schneehaufen! Wird gekauft!
                        E: Das Geschäft ist nichtig weil es ein Scherzgeschäft ist.
                        Unter Umständen besteht allerdings Schadensersatzpflicht, wenn der Erklärungsempfänger auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut und sich entsprechend darauf eingerichtet hat. Vgl. § 122 BGB.

                        Ich glaube darauf wird sich bezogen, wenn es heißt "Scherzbieter werden mit 10% des Kaufbetrags zur Kasse gebeten".

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                          #13
                          Am besten ist: "Können Sie mir den Schneehaufen bei Auktionsgewinn auch per Fahrradkurier zusenden?" :D

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                            #14
                            6.000.050,00

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                              #15
                              7mio :D

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