Also Verkäufer(V) und Minderjähriger(M) einigen sich über ein Geschäft. V verkauft ihm ein Zelt für 70 Euro, Zahlung und Übergabe erfolgt aber erst in 5 Tagen. M geht zu seinen Eltern und erklärt ihnen das Geschäft und erwähnt,dass er noch einen Schlafsack für 30 Euro dazukaufen will. Eltern willigen ein. M geht zu V und erklärt ihm die neue Sachlage mit dem zusätzlichen Schlafsack...V nimmt an. So nun:
a) Eltern ziehen ihre Einwilligung zurück, da M sich die 2 Sachen jetzt ausgeliehen hat. Hat V einen Anspruch auf die Zahlung?
Meiner Meinung nach hat er diesen Anspruch, da die Eltern ihre Willenserklärung gegeben haben und sich damit an einen Vertrag gebunden haben §145 BGB.
right?
b) V wird misstrauisch,weil M sehr jung scheint und nicht glaubwürdig, und bittet die Eltern von M ihm persönlich die Einwilligung entgegenzubringen.Die Eltern lehnen daraufhin ab, da er die Sachen bereits ausgeliehen hat. Wie siehts jetzt aus?
Also nun dürfte V keinen Anspruch mehr haben, da die Genehmigung des Vertrages von V gegenüber den M laut §108 Abs. 2 erlischt...und M muss nicht zahlen.
auch richtig`? danke
könntest du dich damit mal kurz befassen? bei b bin ich mir eig sicher, aber bei a) hab ich jetzt noch den paragraphen §183 entdeckt..bin mir da unschlüssig
ps: die vereinbarung des geschäftes erfolgte mündlich
wär cool jungs, bei 183 steht drin:
a) Eltern ziehen ihre Einwilligung zurück, da M sich die 2 Sachen jetzt ausgeliehen hat. Hat V einen Anspruch auf die Zahlung?
Meiner Meinung nach hat er diesen Anspruch, da die Eltern ihre Willenserklärung gegeben haben und sich damit an einen Vertrag gebunden haben §145 BGB.
right?
b) V wird misstrauisch,weil M sehr jung scheint und nicht glaubwürdig, und bittet die Eltern von M ihm persönlich die Einwilligung entgegenzubringen.Die Eltern lehnen daraufhin ab, da er die Sachen bereits ausgeliehen hat. Wie siehts jetzt aus?
Also nun dürfte V keinen Anspruch mehr haben, da die Genehmigung des Vertrages von V gegenüber den M laut §108 Abs. 2 erlischt...und M muss nicht zahlen.
auch richtig`? danke
könntest du dich damit mal kurz befassen? bei b bin ich mir eig sicher, aber bei a) hab ich jetzt noch den paragraphen §183 entdeckt..bin mir da unschlüssig
ps: die vereinbarung des geschäftes erfolgte mündlich
wär cool jungs, bei 183 steht drin:
Spoiler:
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