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Irgend ein Gesetz

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    Irgend ein Gesetz

    Dies geht and die RM-Gesetze Abteilung :D


    Ich such irgendein Gesetz mit Paragraphen

    welches die Kündigungfrist bei Anmeldungen u.s.w iwie mit 2 Wochen verbindet.
    Ein kumpel von mir meinte wenn ich mich jetzt z,b bei [email protected] ein abo habe das ich
    ne 2 wochen Zeit habe diesen Vertrag aufzuheben.

    RDM Help me :D

    #2
    fernabsatzgesetz

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      #3
      rücktrittsrecht §§ 346 ff. BGB

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        #4
        hast halt standard widerrufsrecht..

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          #5
          Jetzt als beispiel ich habe bei irgendwem eine Mitgliedschaft (verbunden mit ohne Wissen), dass ich z.b eine Einmalige Mitgliedsgebühr zu zahlen habe. (Melango Fall)
          Dennoch sollten das Wiederrufsrecht sowie das Rücktrittsrecht doch jetzt nach der von mir geschriebenen Aufhebung in Kraft setzten oder ?

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            #6
            rücktritt |= widerruf

            rücktritt setzt einen vertragsbruch oder die verletzung einer nebenleistungspflicht (jedenfalls eine leistungsstörung) durch den schuldner voraus, wohingegen der widerruf jedem verbraucher zusteht, dem das gesetz ein widerrufsrecht einräumt und der bloß die frist einhält. zur frist, lies den § 355 BGB. den versteht man auch als laie (geht da meist um belehrung, wenn ich mich recht entsinne)

            du willst also widerrufen, nicht zurücktreten und ja, auch die mitgliedsgebühr solltest du erstattet bekommen, sollte sich in den agb nicht eine entsprechende klausel finden. dann muss eine agb-kontrolle her, aber widerrufe erstmal und den rest machen wir in der kanzlei.

            //e: und den § 312d BGB kannst du dir auch mal durchlesen

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              #7
              aber es gab, da doch ein 2 wöchige wiederrufsrecht welches besagt, dass ich innerhalb von 2 wochen die chance habe vom Vertrag zurückzutreten oder nicht ?

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                #8
                und dabei kann ich doch das wiederrufsrecht hiermit belegen

                also Man sollte also umgehend einen schriftlichen Widerruf gem § 312 BGB (per Einschreiben) senden und zusätzlich wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB widerrufen.

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                  #9
                  keine weitere antwort oder hilfestellung :/

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