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Bafög Frage, RM Juristen

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    Bafög Frage, RM Juristen

    Hallo Elite,

    folgenden Situation: Ich hab gerade meine erste Bafög Zahlung bekommen und hab den Höchstsatz ohne Krankenversicherung bekommen = 597 Euro. Als die mir bei dem Studentenwerk das vorgerechnet haben, wäre ich aber nicht über 400 kommen, da fehlte aber noch die Angabe meines behinderten Bruders, aber die meinten das wird nur ein klein bisschen mehr.
    Nun meine Frage/ mein Anliegen: Einfach volles Geld einkassieren und Schnauze halten? Wichtig dabei: Könnten die, wenn sie feststellen, dass die mir zu viel gegeben haben, rückwirkend ein Teil davon wieder abziehen oder wird das dann nur neu festgesetzt?
    Nachfragen und riskieren, dass ich dann weniger kriege? Oder kann doch so viel wegen meinem Bruder zu Stande gekommen sein? (eher unwarscheinlich)

    Gern Leute mit Ahnung und keine Vermutungen oder schreibt zumindest dazu, ob ihr nur vermutet :)

    #2
    würd das ganze geld sofort verprassen, damit sies net wieder einziehen können!

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      #3
      MartyMcFly postete
      würd das ganze geld sofort verprassen, damit sies net wieder einziehen können!

      Dan mussteste irgendwan später zurück zahlen :)

      und ja, wens Ihnen auffällt, können sie das zurück fordern, was du bekommen hast. Das mit deinem Bruder, kann ich leider keine antwort drauf geben, wen du dir sicher sein willst rufste an, wen du risiko spielen willst, Spiel risiko :p mehr als zurück fordern, könnense eh nich.

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        #4
        stelle jeden monat 200€ zurück. falls sie es zurückfordern zahlst du es zurück, falls nicht hast du in 3/5 jahren eine nette summe zum verprassen.

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          #5
          Wenn sie dir zu viel geben, können sie es sich wieder holen. Umgekehrt geht das auch, geben sie zu wenig, kriegste iwann ne dicke nachzahlung.

          bei meiner freundin ist es derzeit so, dass sies es überhaupt nicht bekommt. erst dann um januar oder so für die letzten 4 monate. da fragt man sich was die sich egt denken in dem verein, bafög bekommt man weil mans braucht, da kann man nich ma eben 4 monate drauf verzichten

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            #6
            Woher habt ihr, dass die eine Zuvielleistung einfach zurückfordern können?

            Ich halte § 48 II VwVfG für nicht unbeachtlich?

            Auf den Fall hier bezogen würde das wohl nicht ziehen, insofern sie sich daran erinnern bzw. beweisen können, dass dir vorher ein anderer Wert mitgeteilt wurde. Du handelst ja fahrlässig in Bezug auf die Leistung.

            PS: Da Geld nicht als nummerierte, katalogisierte Einzelstücke rausgegeben werden, zieht das Argument, man hat es ausgegeben eher wenig. :D

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              #7
              solltest du wirklich zu viel bafög bekommen,was ja nicht der fall sein muss, können sie es wieder zurückfordern.

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                #8
                Ist das nicht deren Fehler? Ich kann mich doch auch einfach dummstellen und sagen ich hab den vertraut und dachte ich krieg Höchstsatz und hab alles ausgegeben!?
                Das mit dem geld von denen kriegen hängt nur damit zusammen, dass man das Geld nachgezahlt kriegt, ab dem Zeitpunkt, wo man das beantragt hat, aber die zahlen das ja erst später aus. Einfach so geld von denen verlangen kann ich nicht!

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                  #9
                  hallo. wie immer in diesen threads wird viel scheiß erzählt.

                  also du kannst sicher ausschließen, dass du in irgendeiner form schuld daran bist, dass sie dir zuviel zahlen? du hast nix gelogen und/oder falsch angegeben?

                  dann stell dich dumm, verschleier es, sag nix, verhinder, dass man rausfindet, dass du diesen thread auf readmore geschrieben hast und lies dir § 49a VwVfG durch.

                  da steht, dass du das geld zurückzahlen musst, um das du ungerechtfertigt bereichert bist. du kannst dich aber auf die entreicherung (§ 818 absatz 3 bgb) berufen - also sagen: "ich hab alles für meinen lebensunterhalt ausgegeben". das geht beim leben auf bafög-niveau problemlos durch (da gilt sogar die gerichtliche vermutung, dass du es für den normalen lebensunterhalt ausgegeben hast).
                  da der ausnahmetatbestand des § 49a abs 2 satz 2 nicht gilt, bist du also fein raus und das geld bleibt deines. aber halt nur, wenn du nicht schuld bist.



                  p.s.: das alles für den fall, wenn sie ihren vorherigen bescheid überhaupt zurücknehmen konnten. aber das wird häufig möglich sein. oft wird das auc hnur vorbehaltlich geleistet.

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                    #10
                    Wie gemein, dass du in Göttingen schon die Bafög Erhöhung bekommst... Ich warte hier immer noch auf die Erhöhung :D

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                      #11
                      frag die expertenrunde: http://www.readmore.de/index.php?cont=groups/show_group&id=1747

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