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Rechtsfrage: Sachbeschädigung

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    Rechtsfrage: Sachbeschädigung

    Hallo Leute, habe mal eine kleine Rechtsfrage an alle Jura-Experten hier, d.h. an eigentlich so ziemlich alle User.

    Angenommen, eine Person reißt vor einem geschlossenen Laden 2-3 Dina4 Aushänge, die an die Tür geklebt waren, einfach ab und wirft sie auf den Boden. Welche Strafe hat er zu erwarten?
    Es geht hier nicht darum, wie unwahrscheinlich es ist, dass derjenige gebustet wird, sondern darum, was ihn für eine Strafe erwartet, wenn es zu einer Anzeige kommt.
    Habe leider keinen wirklich vergleichbaren Fall über google finden können - habt ihr ne Idee?

    #2
    Anzeige lohnt sich nich..

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      #3
      Ok, angenommen, derjenige hat die Tat bereits "gestanden" und ist namentlich dem Shopinhaber bekannt und dieser Shopinhaber ist auf blutrünstige Rache aus und drückt die Anzeige durch. Ich weiß, dass hört sich unrealistisch an, daher ja auch nur die Frage nach dem Strafmaß und nicht danach, ob es realistisch ist, dass es überhaupt zu einer Anzeige kommt ;)

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        #4
        Ich glaube das qualifiziert sich nicht für "Sachbeschädigung", wie es gesetzlich geregelt ist.
        D.h. es wird ein anderes gesetz angewendet und nicht das für sachbeschädigungen...aber ist nur geraten. Vllt. gibts dafür nicht mal was...oh wait..ist ja deutschland...realistisch gesehen würd ich sagen, niemand kümmert sich drum. Wenn doch, dann sinds 5€ oder so ein müll...

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          #5
          Tippe auch, dass das nur auf ne Ordnungswidrigkeit hinausläuft und ne geringfügige Geldstrafe (Knöllchenniveau). Würde mich trotzdem genauer interessieren.

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            #6
            hast besoffen mal wieda scheiße gebaut?

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              #7
              Evelyn Harper postete
              hast besoffen mal wieda scheiße gebaut?
              da reiß ich auch immer Aushänge runter !!

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                #8
                Nein, nicht besoffen. Vergleichts einfach damit, wenn ihr bei CS/SC2/... mal nur kassiert und dann eure Maus an die Wand schmeißt. Eben Rage-Mode ;)

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                  #9
                  rage mode und du reisst DIN A4 BLÄTTER AB???

                  bist du eine feldmaus oder ist rage mode bei mir was anderes?

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                    #10
                    Wenn du direkt die Tür eingetreten hättest, bitte Oo

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                      #11
                      der 1. strafsenat des bgh hat am 17.12.2009 (aktenzeichen 1 StR 436/09) dazu eine interessante leitsatzentscheidung getroffen. in dem verhandelten fall ging es um einen ähnlichen sachverhalt. eine junge frau hatte im zorn aushänge in einem laden abgerissen und beschädigt.
                      nach ansicht des bgh lag eine sachbeschädigung in mehreren fällen vor. es war unerheblich, dass die zerstörten aushänge selbst keinen hohen sachwert besaßen. die frau musste für den entstandenen schaden aufkommen, sowie die prozeßkosten tragen (das wird teuer) und ca. 1 woche gemeinnützige arbeit.

                      die entscheidung ist sehr gespalten aufgenommen worden, da vorallem die eine woche gemeinnützige arbeit, bei vielen als überzogen galt. trotzdem orientieren sich die meisten gerichte an dieser entscheidung


                      hf beim müll sammeln :)

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                        #12
                        ty, hast du ne quelle?

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                          #13
                          www.bundesgerichtshof.de

                          interpretation der quelle stammt von mir :x

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                            #14
                            sneaks0n postete
                            Nein, nicht besoffen. Vergleichts einfach damit, wenn ihr bei CS/SC2/... mal nur kassiert und dann eure Maus an die Wand schmeißt. Eben Rage-Mode ;)
                            hab keine einzige maus/tastatur oder sonst was an die Wand geschmissen..auch nicht in Rage-Mode.. habe mich gut im Griff.

                            Warte doch einfach ab :D

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                              #15
                              wie oben schon erwähnt ist bei sachbeschädigung der (Tausch)Wert der Sache unerheblich.
                              Auch wenn er noch so gering ist, kann man es durchjudizieren. Aber was bringts dir.

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