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Urlaubsantrag frist

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    Urlaubsantrag frist

    Jo Folks

    Habe da mal ne kleine frage

    habe am 25.10 urlaub eingereicht für den 18.12 und noch nichts gehört von meinem arbeitsgeber ob er genehmigt ist oder nicht

    habe mal mit meinem onkel geredet der macht grade seinen meister nimmt auch das arbeitsrecht durch und er meinte das der antrag nach 3 wochen automatisch als genehmigt gilt

    wollte mich nur mal versichern ob es auch stimmt also meine lieben Jurastudenten was sagt ihr zu dem thema

    Mfg VenomV

    #2
    sprech deinen chef halt einfach drauf an lol

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      #3
      Ich schlage vor, dass du einfach mal nachfragst?

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        #4
        mein chef isn oberassi wenn ich den drauf anspreche werd ich nur dumm angemacht und bekomm trotzdem keine antwort das ist ja das problem :D

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          #5
          frag trotzdem,wenn er dir ne dumme antwort gibt, mach einfach urlaub.

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            #6
            Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

            Dein Onkel sagt die Wahrheit!

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              #7
              DIEGO13_r3 postete
              Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

              Dein Onkel sagt die Wahrheit!
              hättest du auch einen link dazu wäre nice wenn ichs meinem chef unter die nase reiben könnte :D

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                #8
                venomv postete
                DIEGO13_r3 postete
                Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

                Dein Onkel sagt die Wahrheit!
                hättest du auch einen link dazu wäre nice wenn ichs meinem chef unter die nase reiben könnte :D
                link zum rm-thread reicht.

                alternativ: http://www.gesetze-im-internet.de/

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                  #9
                  Hab da grade mal bisschen geschaut scheint ja nur für aktiengesellschaften zu gelten oder seh ich das grade falsch ?

                  Kommentar


                    #10
                    venomv postete
                    DIEGO13_r3 postete
                    Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

                    Dein Onkel sagt die Wahrheit!
                    hättest du auch einen link dazu wäre nice wenn ichs meinem chef unter die nase reiben könnte :D

                    er verarscht dich...

                    Kommentar


                      #11
                      venomv postete
                      Hab da grade mal bisschen geschaut scheint ja nur für aktiengesellschaften zu gelten oder seh ich das grade falsch ?
                      Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschafte

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                        #12
                        venomv postete
                        DIEGO13_r3 postete
                        Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

                        Dein Onkel sagt die Wahrheit!
                        hättest du auch einen link dazu wäre nice wenn ichs meinem chef unter die nase reiben könnte :D
                        wenn du das deinem chef "unter die nase reibst" dann könnte das auch dein letzter urlaub gewesen sein :D

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                          #13
                          resu postete
                          venomv postete
                          DIEGO13_r3 postete
                          Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

                          Dein Onkel sagt die Wahrheit!
                          hättest du auch einen link dazu wäre nice wenn ichs meinem chef unter die nase reiben könnte :D
                          wenn du das deinem chef "unter die nase reibst" dann könnte das auch dein letzter urlaub gewesen sein :D
                          dafür ist er zeitlich nicht begrenzt ;)
                          ich habe zwar keine ahnung von einem speziellen gesetz, wenn ich allerdings § 12 StVO lese würde ich skeptisch werden ;)

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                            #14
                            venomv postete
                            DIEGO13_r3 postete
                            Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

                            Dein Onkel sagt die Wahrheit!
                            hättest du auch einen link dazu wäre nice wenn ichs meinem chef unter die nase reiben könnte :D
                            omg ...:D
                            sehr geiler fail :D

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                              #15
                              venomv postete
                              DIEGO13_r3 postete
                              Nach §§ 35ff AktG i.V.m. § 12 StVO gilt der Antrag nach 3 Wochen als genehmigt. Allerdings nur für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (Vgl. §§ 128a EStG).

                              Dein Onkel sagt die Wahrheit!
                              hättest du auch einen link dazu wäre nice wenn ichs meinem chef unter die nase reiben könnte :D
                              Erstmal bilder von deiner Schwester um die Rechtslage besser einschätzen zu können! ..danach helf ich dann sehr gern weiter!

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