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    Mietstreit Help Needed

    Hallo Elite!
    Ich brauche eure Hilfe, am besten fang ich mal ganz am Anfang an...

    Ich hab folgendes Problem... meine Familie und ich leben seit 16 Jahren in ner Wohnung zur Miete.(Sind die älteste Partei hier)
    Mit der alten Eigentümerin haben meine Eltern damals nen Mietvertrag gemacht, (unbefristet) mit 400.- Kaltmiete für 84m².
    Die Frau ist nun tot und es gibt nen neuen Eigentümer, der hat Stück für Stück bei allen Anderen hier im Haus die Miete angehoben, weil er ja immer wenn jemand einzog nen neuen Vertrag gemacht hat...nur bei uns halt nicht weil wir wie gesagt schon lang hier leben...
    Der Eigentümer wollte in Februar diesen Jahres ne Nachzahlung von uns von 150.-, die wir getilgt haben, obwohl der Mieterverein meinte es sei nicht nötig...(Mutter hatte dennoch Schiss).
    Daraufhin kam eine 20% Erhöhung der Miete, ohne Grund!
    Das Haus is auch nicht in einem guten Zustand, so, dass der Eigentümer eig. nicht sagen dürfte, ihr lebt im Luxus, also zahlt mehr...naja...
    Wir haben also nur die 400.- und die Nebenkosten und so überwiesen, aber nicht die Mieterhöhung, weil es dazu keinen Grund gab/gibt.
    Das ging jetzt einige Zeit so, haben auch nichts vom Eigentümer gehört, bis heute Morgen, denn da war ein Anwaltsbrief im Briefkasten, wo der uns sagt wir sollen 1000.- nachzahlen...

    -Dürfen die uns rauswerfen?
    -Kann man ohne Grund die Miete erhöhen?
    -Müssen wir die 1000.- zahlen?

    RM Elite Need ur Help :3
    Danke!

    Anregung:
    rule#1


    #2
    wieviel verdienen deine eltern?

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      #3
      Man darf die Miete meine ich anheben aber nur um einen bestimmten Prozentsatz. 20% ist bissl viel. Frag mal einen Anwalt^^

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        #4
        kann glaube miete nur erhöhen, wenn was zur verbesserung der wohnsituation gemacht wurde oder ihr eben einen neuen/anderen vertrag habt

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          #5
          Bei so wichtigen Sachen fragst du rm?
          Geht zu nem richtigen Anwalt der sich auf sowas spezialisiert hat, alles andere wäre fahrlässig.

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            #6
            der schriftliche vertrag der toten vermieterin sollte klären. wie es sich mit mieterhöhungen aus entstandenen mehrkosten für den vermieter verhält weiß ich nicht. müsste eigtl auch in dem mietvertrag mit der alten, toten vermieterin drin stehen.

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              #7
              Finds ne traurige Geschichte T_T.

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                #8
                20 % in nem zeitraum von glaub 3 oder 4 jahren ist erlaubt... hab ich in der uni gehört aber bin mir nich ganz sicher

                edit: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl020.htm

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                  #9
                  Die Miete darf eigentlich nicht grundlos erhöht werden. Normalerweise gibt's dazu im jeweiligen Schreiben dann einen § der dir sagt wieso sie erhöht wurde.
                  Meine Wohnung hat bspw. zum Einzug ~260€ warm gekostet (35m² 1Zimmer halt), und wurde zu Anfang diesen Jahres auf ~360€ angehoben. Grund dafür waren die Mieten der umliegenden Wohnungen von anderen Vermietern, weil die nämlich höher waren, konnte mein Vermieter (gesetzlich erlaubt) die Miete anpassen, weil er ja logischerweise gern mehr Kohle nimmt wenn's möglich ist.

                  Vielleicht nochmal irgendwo nachschauen ob bei euch ähnliches vorliegt, sonst dunno. Aber ich denke es muss immer einen Grund geben damit die Miete erhöht wird, sonst kann der Vermieter einem ja 'ne Wohnung geben und einen Monat später die Miete so hoch buzzern wie er will und man ist vertraglich dran gebunden.. ;)

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                    #10
                    400 kalt für 84 m² alter in welcher sozialsiedlung wohnst du

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                      #11
                      Die wohnsitation hat sich aber eher verschlechtert,als verbessert
                      Z.b die Treppenhaustür geht nicht automatisch zu,Treppenhaus wird immer versifter,im Keller wurde eingebrochen,der Hof wird dreckiger
                      sind halt alles sachen die sich in den letzten jahren verstärkt anhäufen

                      Ausserdem bezahlen die anderen Mieter wohl mehr,dadurch das unser Vertrag älter ist

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                        #12
                        sollte nicht rechtens sein, mietverträge hatten wir erst letztens in rechtslehre, müsste aber nochmal in meinem bgb blättern :D

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                          #13
                          kannst bei mir auf der couch schlafen, falls ihr rausgescmissen werdet.:

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                            #14
                            also erstma kein neuen mietvertrag annehmen ;) sollte er damit ankommen...

                            zur erhöhung :)
                            http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoaehung1.htm

                            Die erhöhung muss er rechtfertigen (aufgrund sanierungen usw usf)

                            Meine mum hatte auch erst letztens stress mit dem Vermieter,ich hab ihn dann ma ordentlich gefistet =D,haben dann Anwalt genommen...der hat ma kräftig gelacht..und die Wohnungsgesellschaft hat vom Gericht mächtig eins aufn Sack gekriegt :)

                            Hol dir bzw deine Mum auf jedenfall ein Anwalt ;) und ne rechtschutz gleich dazu,die zahlen eigentlich immer :)

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                              #15
                              Slave postete
                              also erstma kein neuen mietvertrag annehmen ;) sollte er damit ankommen...

                              zur erhöhung :)
                              http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoaehung1.htm

                              Die erhöhung muss er rechtfertigen (aufgrund sanierungen usw usf)

                              Meine mum hatte auch erst letztens stress mit dem Vermieter,ich hab ihn dann ma ordentlich gefistet =D,haben dann Anwalt genommen...der hat ma kräftig gelacht..und die Wohnungsgesellschaft hat vom Gericht mächtig eins aufn Sack gekriegt :)

                              Hol dir bzw deine Mum auf jedenfall ein Anwalt ;) und ne rechtschutz gleich dazu,die zahlen eigentlich immer :)
                              grundsätzlich zahlt die rechtsschutzversicherung erst nach 3 monaten. zeig mir eine, die sowas nicht macht :-P

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