Hallo,
hatte heute meine Zwischenprüfung zum Verkäufer,
habe eine Frage, vllt. könnt ihr sie mir ja 100 % beantworten:
Eine Abteilungsleiterin verlangt nach gründlicher Einweisung in die Kassierregeln von einem jugendlichen Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr, dass er ab sofort selbständig die Kassiertätigkeit ausübt. Muss der Auszubildende dieser Anweisung nachkommen?
1. Ja, diese Tätigkeit gehört zu den zu vermittelnden Kenntnissen und Fertigkeiten aus der Ausbildungsordnung.
2. Ja, denn Kassieren ist ausdrücklich unter den Pflichten für den Auszubildenden im Berufsausbildungsvertrag zum Verkäufer/zur Verkäuferin aufgeführt.
3. Nein, denn die Kassiertätigkeit beihnhaltet auch die abendliche Kassenabrechnung nach Ladenschließung und minderjährige Arbeitnehmer dürfen keine Überstunden machen.
4. Nein, denn noch nicht voll geschäftsfähige Mitarbeiter dürfen die verantwortungsvolle Tätigkeit des Kassierens nicht ausüben.
5. Nur, wenn der Betrieb von der Industrie und Handelskammer die Genehmigung hat, dass Auszubildende während der Ausbildungszeit Kassiertätgkeiten ausüben dürfen.
hatte heute meine Zwischenprüfung zum Verkäufer,
habe eine Frage, vllt. könnt ihr sie mir ja 100 % beantworten:
Eine Abteilungsleiterin verlangt nach gründlicher Einweisung in die Kassierregeln von einem jugendlichen Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr, dass er ab sofort selbständig die Kassiertätigkeit ausübt. Muss der Auszubildende dieser Anweisung nachkommen?
1. Ja, diese Tätigkeit gehört zu den zu vermittelnden Kenntnissen und Fertigkeiten aus der Ausbildungsordnung.
2. Ja, denn Kassieren ist ausdrücklich unter den Pflichten für den Auszubildenden im Berufsausbildungsvertrag zum Verkäufer/zur Verkäuferin aufgeführt.
3. Nein, denn die Kassiertätigkeit beihnhaltet auch die abendliche Kassenabrechnung nach Ladenschließung und minderjährige Arbeitnehmer dürfen keine Überstunden machen.
4. Nein, denn noch nicht voll geschäftsfähige Mitarbeiter dürfen die verantwortungsvolle Tätigkeit des Kassierens nicht ausüben.
5. Nur, wenn der Betrieb von der Industrie und Handelskammer die Genehmigung hat, dass Auszubildende während der Ausbildungszeit Kassiertätgkeiten ausüben dürfen.
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