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Zwischenprüfung Verkäufer

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    Zwischenprüfung Verkäufer

    Hallo,
    hatte heute meine Zwischenprüfung zum Verkäufer,
    habe eine Frage, vllt. könnt ihr sie mir ja 100 % beantworten:

    Eine Abteilungsleiterin verlangt nach gründlicher Einweisung in die Kassierregeln von einem jugendlichen Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr, dass er ab sofort selbständig die Kassiertätigkeit ausübt. Muss der Auszubildende dieser Anweisung nachkommen?

    1. Ja, diese Tätigkeit gehört zu den zu vermittelnden Kenntnissen und Fertigkeiten aus der Ausbildungsordnung.
    2. Ja, denn Kassieren ist ausdrücklich unter den Pflichten für den Auszubildenden im Berufsausbildungsvertrag zum Verkäufer/zur Verkäuferin aufgeführt.
    3. Nein, denn die Kassiertätigkeit beihnhaltet auch die abendliche Kassenabrechnung nach Ladenschließung und minderjährige Arbeitnehmer dürfen keine Überstunden machen.
    4. Nein, denn noch nicht voll geschäftsfähige Mitarbeiter dürfen die verantwortungsvolle Tätigkeit des Kassierens nicht ausüben.
    5. Nur, wenn der Betrieb von der Industrie und Handelskammer die Genehmigung hat, dass Auszubildende während der Ausbildungszeit Kassiertätgkeiten ausüben dürfen.

    #2
    ist so ein bisschen wie theoriepruefung oder? ^^

    4 o. 5 ?

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      #3
      ja haha..

      ne es muss definitiv 1 oder 2 sein, aber weiß nicht welches von beiden :D

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        #4
        1 : http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/ausbildungsordnung/VO_Verkaeufer_2004.pdf

        5. Servicebereich Kasse:
        5.1 Kassieren,
        5.2 Kassenabrechnung;

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          #5
          fuck.... scheiße :(
          und ich hab 2 angekreuzt

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            #6
            hm, ist irgendwie auch im ausbildungsvertrag geregelt. konnten auch mehrere sachen richtig sein?
            http://www.ihk-limburg.de/Site%20komplett/3%20Aus-%20und%20Weiterbildung/Download/Service/AP_%20Verkaeufer.pdf

            "5.1 Kassieren
            (§ 8 Abs. 1 Nr. 5.1)
            a) Kasse vorbereiten, Kassieranweisungen beachten
            b) Kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln,
            Preisnachlässe berücksichtigen
            c) Die Bedeutung von Kundenansprache im Kassenbereich
            berücksichtigen
            d) Kaufbelege erstellen
            e) Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln"

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              #7
              ja das hatte ich nämlich auch im kopf, dass mein ausbilder es mir vorgezeigt hat als ich den vertrag unterschrieben habe, jedoch am ende im lösungsbogen, wo ich die zahlen eintragen musste, war nur ein feld offen, das heißt nur eine zahl :O

              hatte auch an beide gedacht..

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                #8
                hatte heute meine Zwischenprüfung zum Verkäufer,
                hihi

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