tag, hab ein paar fragen für eine schularbeit (gnihihihi)
stehen die einträge erst im führungszeugnis sobald das gericht die strafe ausgesprochen hat oder ist schon vorher vermerkt, dass irgendetwas vorgefallen ist?
und wie hoch ist ca. der tagessatz vor gericht bei körperverletzung, wenn das opfer ins krankenhaus musste (nasenbruch+diverser "kleinkram" wie prellungen und so)
stehen die einträge erst im führungszeugnis sobald das gericht die strafe ausgesprochen hat oder ist schon vorher vermerkt, dass irgendetwas vorgefallen ist?
und wie hoch ist ca. der tagessatz vor gericht bei körperverletzung, wenn das opfer ins krankenhaus musste (nasenbruch+diverser "kleinkram" wie prellungen und so)
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